Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 9. Januar 2014 (Rechtssache C-6/14)
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 9. Januar 2014 - Wucher Helicopter GmbH, Euro-Aviation Versicherungs AG gegen Fridolin Santer
(Rechtssache C-6/14)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beklagte und Revisionswerberinnen: Wucher Helicopter GmbH, Euro-Aviation Versicherungs AG
Kläger und Revisionsgegner: Fridolin Santer
Vorlagefragen
1. Ist Art. 3 lit. g) der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber1 dahin auszulegen, dass der Insasse eines von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft gehaltenen Hubschraubers,
- der zwar auf vertraglicher Grundlage (konkret: Vertrag zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem Arbeitgeber des Insassen) befördert wird,
- dessen Beförderung jedoch zum Zweck eines bestimmten Arbeitseinsatzes (konkret: der Sprengung von Lawinen) erfolgt, und
- der an diesem Einsatz dadurch mitwirkt, dass er als „ortskundiger Einweiser“ fungiert und auf Anweisung des Piloten die Tür des Hubschraubers während des Flugs zu öffnen und danach in bestimmter Weise und für bestimmte Dauer offen zu halten hat,
- a) „Fluggast“ ist oder
- b) zu den „Dienst habenden Flug- und Kabinenbesatzungsmitgliedern“ zählt?
2. Wenn Frage 1a) bejaht wird:
Ist Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 19992 dahin auszulegen, dass vom Begriff des „Reisenden“ jedenfalls auch ein „Fluggast“ im Sinne von Art. 3 lit g) der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 umfasst ist?
3. Wenn Frage 2 verneint wird:
Ist Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal dahin auszulegen, dass der Insasse eines von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft gehaltenen Hubschraubers unter den in Frage 1 genannten Voraussetzungen „Reisender“ ist?