Wie kann ich Ausflüge bei AIDA stornieren?

Aus PASSAGIERRECHTE
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Wenn man Ausflüge bei AIDA stornieren möchte, dann ist es wichtig zu wissen, dass die Rücknahme oder die Änderung von Reservierungsanfragen noch bis kurz vor Reisebeginn über www.aida.de/myaida vorgenommen werden können. Handelt es sich um eine zurückgenommene jedoch bereits bezahlte Reservierungsanfrage, dann wird der jeweilige Betrag zurückerstattet. Wie genau die Erstattung erfolgen wird, ist abhängig von der gewählten Zahlungsform. Soll es noch an Bord der AIDA zu einer Stornierung oder Umbuchung kommen, dann kann die Stornierung oder Umbuchung nur bis zu dem an Bord kommunizierten jeweiligen Umbuchungsschluss vorgenommen werden. Erfolgt die Stornierung an Bord, dann kann die Erstattung ausschließlich über das Kabinenkonto abgerechnet werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der Ausflug bereits im Vorfeld über www.aida.de/myaida reserviert wurde. Die Gutschrift wird über die Bordabrechnung getätigt. Im Falle, dass der Passagier an dem Ausflug aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen kann, ist es dem Passagier möglich gegen Vorlage eines Attests vom Bordarzt (gegen Gebühr) den Ausflug kostenfrei stornieren. Möchte ein Mitreisender aufgrund der Betreuung erkrankter Reiseteilnehmer ebenfalls nicht an dem Ausflug teilnehmen und diesen stornieren, dann benötigt er ebenfalls ein Attest des Bordarztes.