Wissenswertes zu Nacktheit in der Sommerzeit
Im Sommer meint es die Sonne meistens richtig gut und die Luft erreicht Temperaturen, die dazu animiert, alle Hüllen fallen zu lassen, um Licht und Hitze genießen zu können. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten.
Nacktheit in der Öffentlichkeit
Wer sich ohne sexuellen Bezug in der Öffentlichkeit entkleidet, kann generell nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange sich andere Mitmenschen nicht belästigt fühlen. Wer nackt Sonne tanken oder baden will, sollte hierfür textilfreie Strandabschnitte, sogenannte Freikörperkultur-Strände (FKK), aufsuchen. In allen anderen Fällen in der Öffentlichkeit stellt die Nacktheit solange keine Straftat dar, bis sich Mitmenschen belästigt fühlen. Dann droht ein sattes Bußgeld.
Nacktheit im privaten Bereich
Grundsätzlich gilt: Was Sie in ihrer Wohnung machen, bleibt Ihnen überlassen. Das gilt auch für Ihren Balkon oder Terrasse, da diese, wie die Innenräume, zu Ihrem privaten Bereich zählen. Dazu gehört dann auch die Art und Weise, wie Sie sich dort ankleiden oder ausziehen. Jedoch gibt es hier den Fakt zu beachten, dass Nachbarn oder andere Mitmenschen weder optisch noch akustisch belästigt werden dürfen. Falls der Balkon oder die Terrasse also gut einsehbar ist und sich jemand in seinem Schamgefühl gestört fühlt, muss Rücksicht genommen werden.
Konfliktpotential durch Nacktheit
Nacktheit wird nicht toleriert
Wenn ein Nachbar sich durch Ihre Nacktheit optisch belästigt fühlt, kann dieser sich beim Vermieter oder beim Ordnungsamt beschweren. Dies führt zum Verbot der Nacktheit. Wird dieses Verbot nicht ernst genommen, droht möglicherweise ein Ordnungsgeld.
Nacktheit ruft unangenehme Blicke hervor
Eine Toleranz gegenüber Blicken anderer bei Ihrem nackten Sonnen-Genuss ist grundlegend vorausgesetzt. Solange die Blicke nicht aufdringlich geschehen, muss das akzeptiert und hingenommen werden. Strafbar wird es hingegen, wenn die Blicke gezielt auf Ihr nacktes Dasein gerichtet werden. Das heißt, dass der Betrachter versucht, einen Sichtschutz zu überwinden, in dem er sich auf einen Stuhl stellt, ein Fernglas oder eine Leiter benutzt. In diesen Fällen dürfen Sie Beschwerde einreichen. Ebenfalls müssen Sie niemals dulden, wenn man ungefragt und gegen Ihren Willen Fotos und Videoaufnahmen von Ihnen macht.
Kuriose Vorfälle
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Ein nackter Jogger dachte, ein Nylonstrumpf über seinem Genitalbereich würde reichen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Das Gericht sah das anders und so bekam der Jogger eine Bußgeldstrafe von damals 4000 D-Mark.
- Das nachmittägliche Nacktradeln anlässlich des Weltnacktradeltages wurde gerichtlich verboten.
- Beim Spiel FC Augsburg gegen den FC Bayern kam es zu einem nackten Derby-Flitzer, der mit einem Flickflack auf dem Spielfeld seine Nacktheit zur Schau stellte. Als Konsequenz bekam dieser ein 3-jähriges Stadionverbot des DFB und eine Bußgeldstrafe von 3000 Euro.