Reisepreisminderung

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Version vom 30. November 2018, 07:16 Uhr von Wikipadmin (Diskussion | Beiträge) (Kurze Zusammenfassung zum Thema Reisemangel)
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Die Reisepreisminderung ist ein Teil des Reisevertragsrecht aus den §§651 a-y BGB, wobei die Reisepreisminderung speziell in §651 m BGB geregelt ist. Ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung hat der Reisende dann, wenn während der Reise nachweislich ein Reisemangel im Sinne von §651 i BGB vorliegt. Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise nach dem gewöhnlichen Nutzen oder nach dem im Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Siehe: Reisemangel