Sick out

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Das LG Hannover definierte mit seinem Urteil vom 11.1.2017, Az.: 8 O 299/16 den Sickout als atypisches Mittel des Arbeitskampfes von Beschäftigten, für die ein Streikverbot gilt, insbesondere im Öffentlichen Dienst.

Laut dem Gericht basiert der Sick-out auf der Überlegung, dass ein Beamter der Pflicht zur Gesunderhaltung unterliegt.

Ziel des Sick-outs ist die planmäßige und organisierte Störung von geregelten Dienstabläufen durch andauerndes und wiederholtes Aufsuchen von Ärzten.

Das Gericht legte mit seinem Urteil weiterhin fest, dass solch ein Verhalten gegen die besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn verstößt; LG Hannover, Urteil vom 11.1.2017, Az.: 8 O 299/16.

Siehe auch: Wilder Streik, Streik, Außergewöhnliche Umstände