Flughafen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Flughafen ist ein Areal bestehend aus mindestens einer Startbahn und Landebahn. Heutige Großflughäfen und Verkehrsflughäfen weisen eine Infrastruktur je nach Größe mit [[Hangar]]s, Bodenabfertigungsanlagen, Luftverkehrskontrollanlagen und Serviceeinrichtungen für Flugpassagiere wie Restaurants, Lounges und Geschäften auf. In Deutschland ist der Betrieb von Flughäfen genehmigungspflichtig und mit einem Ausbauplan yu betreiben, vgl. [http://reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Luftverkehrsgesetz.html# | Ein Flughafen ist ein Areal bestehend aus mindestens einer Startbahn und Landebahn. Heutige Großflughäfen und Verkehrsflughäfen weisen eine Infrastruktur je nach Größe mit [[Hangar]]s, Bodenabfertigungsanlagen, Luftverkehrskontrollanlagen und Serviceeinrichtungen für Flugpassagiere wie Restaurants, Lounges und Geschäften auf. In Deutschland ist der Betrieb von Flughäfen genehmigungspflichtig und mit einem Ausbauplan yu betreiben, vgl. [http://reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Luftverkehrsgesetz.html#point17 §12 LuftVG]. Militärflugplätze sind nicht als Flughäfen angelegt vgl. [http://reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Luftverkehrsgesetz.html#point12 §8 LuftVG]. |
Version vom 16. Juni 2011, 13:56 Uhr
Ein Flughafen ist ein Areal bestehend aus mindestens einer Startbahn und Landebahn. Heutige Großflughäfen und Verkehrsflughäfen weisen eine Infrastruktur je nach Größe mit Hangars, Bodenabfertigungsanlagen, Luftverkehrskontrollanlagen und Serviceeinrichtungen für Flugpassagiere wie Restaurants, Lounges und Geschäften auf. In Deutschland ist der Betrieb von Flughäfen genehmigungspflichtig und mit einem Ausbauplan yu betreiben, vgl. §12 LuftVG. Militärflugplätze sind nicht als Flughäfen angelegt vgl. §8 LuftVG.