Flughafen

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Flughafen ist ein Areal bestehend aus mindestens einer Startbahn und Landebahn. Heutige Großflughäfen und Verkehrsflughäfen weisen eine Infrastruktur je nach Größe mit Hangars, Bodenabfertigungsanlagen, Luftverkehrskontrollanlagen und Serviceeinrichtungen für Flugpassagiere wie Restaurants, Lounges und Geschäften auf. In Deutschland ist der Betrieb von Flughäfen genehmigungspflichtig und mit einem Ausbauplan zu betreiben, vgl. §12 LuftVG. Militärflugplätze sind nicht als Flughäfen angelegt vgl. §8 LuftVG.