Allgemeine Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind eine spezielle Form allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei einer anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden. Im Volksmund werden diese Bedingungen oft auch „Kleingedrucktes“ genannt, da sie sich vom Schriftbild in kleinerer Schrift gestalten, als die restlichen Vertragsbestandteile. Verwenden Unternehmen solche Vertragsbedingungen gegenüber Verbrauchern, unterliegen diese der gerichtlichen Kontrolle.
Allgemeines
AGBs bewirken, dass der Vertragsabschluss vereinfacht wird, denn diese AGBs stellen ein vorformuliertes Klauselwerk dar, welches das Prozedere des Vertrages vereinfachen und standardisieren soll.
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Kunden allgemeine Geschäftsbedingungen zwingend lesen. Dies ist in der modernen Wirtschaft auch praktisch nicht umsetzbar. Es muss eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestehen. Das heißt, dass AGBs nur an einer geeigneten Stelle in einer geeigneten Form dem Geschäftspartner zur Einsicht vor Vertragsabschluss bereitgehalten werden sollen.
Im Reiserecht spricht man häufiger von allgemeinen Reisebedingungen. In der zivilen Luftfahrt ist der Begriff allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) gebräuchlich.
Gesetzliche Regelungen in Europa
Die Regeln des AGB-Gesetzes und den dazu gehörigen Regeln wurden als Richtlinie 93/13/EWG flächendeckend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie schützt Verbraucher besonders vor missbräuchlichen AGB-Klauseln. Auch wenn oft ähnliche Klauseln zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bestehen, darf man nicht davon ausgehen, dass sie identisch sind. Eine neue EU-Regelung, die jedoch genau dies in Angriff nimmt, nämlich eine Vereinheitlichung des AGB-Rechtes, wird aktuell vorbereitet.
In den AGB dürfen keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen aufgenommen werden. Das könnte auch gegebenenfalls als Missbrauch der AGB-Regelungen ausgelegt werden. Es dürfen also keine einseitigen oder überraschenden Regelungen gegenüber dem Verbraucher durchgesetzt werden, die sich zu weit von den Wertungen des Gesetzes entfernen und die den Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligen könnten.
Einzelne gesetzliche Regelungen
Kommt es zu individuellen Vertragsabreden oder –absprachen, dann haben diese Vorrang vor den AGBs (§ 305b BGB). Zu beachten ist dabei, dass diese rechtens sind.
Überraschende AGBs, welche nicht die Regel sind und nicht als legitim für den anderen Vertragsteil erscheinen, dürfen nicht zum Vertragsbestandteil gemacht werden (§ 305c Abs. 1 BGB).
Oft kommt es zur Fehlinterpretation bei der Auslegung der AGBs. Sind also Zweifel bei dieser Auslegung vorhanden, so gehen diese zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).
Der Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle der AGBs ist im Paragraf 310 BGB enthalten. Dass die AGBs im Allgemeinen einer Inhaltskontrolle unterliegen, ist in den Paragrafen 307-309 des BGB aufgeführt. Eine Klausel der AGB, welche diese Regelungen aufhebt oder gegen diese verstößt, ist unwirksam und damit nicht rechtens.
„Kleingedrucktes“
Wie bereits in der Einführung angedeutet, werden AGBs als Kleingedrucktes bezeichnet. Inhaltlich soll dies vortäuschen, dass offensichtlich eher unbedeutende oder harmlose Regelungen getroffen werden, die für den Verbraucher keine Konsequenten haben und für diesen als selbstverständlich gelten. Formal gesehen hebt sich der Text mit den „kleingedruckten“ AGB jedoch deshalb vom restlichen Vertragstext ab, sodass dadurch für den Leser der Eindruck der Unwesentlichkeit erweckt wird. Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass dieser Leser sich nicht zwingend damit zu befassen braucht und überlesen werden kann. Besonders in der heutigen Technologie wird nur noch überall auf „akzeptieren“ geklickt, ohne diese AGBs vollständig zu lesen. Dies ist ein großer Fehler.
Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) sind eine speziellere Form der AGBs, die ein Fundament für einen Reisevertrag darstellen. Sie wurden vom Deutschen Reiseverband entworfen und sind eine Reihe von unverbindlichen Empfehlungen, die je nach Reiseart weiter spezifiziert werden können. ARBs sind keine besonderen Abreden zwischen dem Reisenden und Reiseveranstalter, sondern lediglich eine branchenspezifische Form der AGBs.
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Genauso wie allgemeine Reisebedingungen enthalten ABBs branchenspezifische Klauseln, wobei Individualabreden auch in diesem Fall ebenfalls Vorrang haben. Sie werden von Beförderungsunternehmen eingesetzt, insbesondere Fluggesellschaften, Nahverkehrsgesellschaften, Busunternehmen usw.
Urteile und Rechtsprechung
- Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2010 AGB der Ryanair bzgl. Kreditkartengebühr rechtswidrig
- Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf vom 5. Januar 2000 Unzulässig hohe *Bearbeitungsgebühr
- Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 25. Mai 2007 Gebühren für Rücklastschrift rechtswidrig
- Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 15. Mai 2009 Stornierung einer Flugbuchung rechtswidrig
- Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 11. April 2003 AGB bezüglich Handgepäck und Reisegepäck
- Urteil des Bundesgerichtshof vom 20.03.2018 Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Flugstornierung in den allgemeinen Beförderungsbedingungen