Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ist ein Dachverband der Unternehmen des Gastgewerbes. DEHOGA betreibt Lobbyarbeit zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen der Arbeit seiner Mitglieder. Ferner steht im Mittelpunkt der Tätigkeit des Verbandes Sicherung und Entwicklung der Qualität der Dienstleistungen in der Branche. DEHOGA hat aktuell circa 70.000 Mitglieder. Der Sitz der Organisation befindet sich in Berlin.
Geschichte
DEHOGA wurde 1949 in Frankfurt am Main gegründet. Davor gab es bereits kleine regionale Vereinigungen, die sich mit der Zeit zu einer immer größer werdenden Organisationseinheit zusammenschlossen. 1947 haben sich zuerst die Verbände in den britischen und amerikanischen Besatzungsgebieten zusammengeschlossen. Später traten auch Organisationen der französischen Zone bei.
Struktur
Die Interessen der Mitglieder des DEHOGA werden in erster Linie durch die 17 Landesverbände vertreten. Diese nehmen Einfluss auf die Entscheidungen in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik, Berufsbildung und Steuern. Die Arbeit der Landesverbände wird wiederum in zwei Fachbereiche geteilt – Hotellerie und Gastronomie. Der Bereich Hotellerie wird durch den Hotelverband Deutschland (IHA) vertreten. Der Tätigkeitsbereich der Gastronomie gliedert sich in weitere Fachbereiche:
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsgastronomie
- Discotheken
- Bahnhofsgastronomie
- Catering
Die obersten Regierungsorgane des DEHOGA sind Präsidium, großer Vorstand und Delegiertenversammlung.
Tätigkeit
Der Verband leistet Beratungsarbeit in allen wesentlichen Bereichen unternehmerischer Aktivitäten. Mitglieder können Rabatte für verschiedene Dienstleistungen erhalten. Zum Beispiel gibt es spezielle Preisnachlässe auf GEMA-Tarife, Kauf- oder Leasingverträge bei mehreren bekannten Automobilherstellern, Telekommunikationsprodukte der T-Mobile und Kreditkarten. Weiterhin informiert DEHOGA die Mitglieder über aktuelle gesetzliche Änderungen zu allen relevanten politischen und wirtschaftlichen Aspekten.
Im Online-Shop von DEHOGA können alle Interessenten verschiedene Fachbücher und Infomaterial erwerben bzw. unentgeltlich herunterladen. DEHOGA bietet eine riesige Auswahl an Fachliteratur zu den Bereichen Gastronomie und Hotellerie.
Der Verband sieht die wichtigste Chance und gleichzeitig Herausforderung der Zukunft in der Sicherung und Verbesserung der Ausbildung der Fachkräfte in den entsprechenden Bereichen. Aus diesem Grund engagiert sich das Gremium für berufliche Aus- und Weiterbildung für Modernisierung und Überarbeitung der Musterregelungen für entsprechende Berufe. So wurde beispielsweise im Jahr 2011 auf Initiative des Verbandes die Überarbeitung der Regelungen für die Ausbildung der Beiköche eingeleitet. Der besondere Fokus liegt auf Chancengleichheit und Einbeziehung von Jugendlichen mit Behinderung.
Aktionen und Initiativen
Fahrradfreundliche Gastronomie – im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeit auch für Unternehmen, ruft DEHOGA diese dazu auf, Fahrradfahrer bei der Ausarbeitung der Geschäftsstrategie einzubeziehen und stellt eine Reihe von konkreten Vorschlägen zur Realisierung dieses Vorhabens zur Verfügung.
Geschmackstage – DEHOGA unterstützt die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bei den Veranstaltungen im Rahmen der Initiative geht es darum, den Besuchern das Wissen über die Herkunft und Verarbeitungsweisen der Lebensmittel zu vermitteln und für die Erhaltung der Esskultur und der Vielfalt der regionalen Gewohnheiten zu sensibilisieren.
Gute Gastgeber für Allergiker ist eine Informationsbroschüre für Betreiber von Restaurants und Hotels, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund und dem Bundesverbraucherministerium ausgearbeitet wurde. Die Broschüre informiert Unternehmen darüber, welche besonderen Bedürfnisse Gäste mit Allergien haben können und wie diese am besten erfüllt werden können.
Reduktion von Transfetten – die Initiative appelliert an Betreiber von gastronomischen Einrichtungen auf richtige Zubereitungsweise von frittierten und gebratenen Speisen zu achten, da zu hohe Aufnahme von Transfettsäuren zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen kann.
Lebensmittelabfälle vermeiden – im Mittelpunkt stehen effizienter Einkauf und Verbrauch von Lebensmitteln, ohne unnötige Abfälle zu produzieren. DEHOGA stellt dafür Hilfen in Form von Checklisten bereit, mit denen die Effizienz dieser Aspekte überprüft werden kann.
Klassifizierung
Durch eine Klassifizierung bzw. Bewertung von verschiedenen Beherbergungsbetrieben entstehen Vorteile sowohl für Betreiber als auch für Gäste. Die Inhaber der Betriebe können damit werben, dass sie gewisse Qualitäts- und Servicestandards erfüllen. Die Gäste wissen, was sie erwarten können und sind in der Lage, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, bevor sie ein Zimmer im jeweiligen Hotel oder Gästehaus buchen.
Hotelklassifizierung
Seit mehr als zehn Jahren können sich Hotels von DEHOGA freiwillig klassifizieren lassen. Der Verband beurteilt anhand von 270 Kriterien in den Bereichen Gebäude/Raumangebot, Einrichtung/Ausstattung, Service, Freizeit, Angebotsgestaltung, hauseigener Tagungsbereich. Je mehr Kriterien das Hotel erfüllen kann, umso mehr Sterne kann es bekommen. Die Bewertungskriterien werden vom Verband festgelegt und gelten für alle Bewerber in Deutschland gleich. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Klassifizierung, jedes Hotel kann sich auf freiwilliger Basis bewerben und Kriterien können sich auch ändern. Die Kommission, die die Bewertung vornimmt, besteht aus Vertretern entsprechender Touristikverbände und des Bereiches Gastgewerbe. Die Klassifizierung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und muss danach erneut vorgenommen werden.
G-Klassifizierung
Seit 2005 gibt es eine Klassifizierung auch für Gästehöfe, Gästehäuser und Pensionen in Deutschland. Diese Beherbergungsbetriebe unterscheiden sich von Hotels dahin gehend, dass die Anzahl von Zimmern und Betten dort wesentlich kleiner ist. Für eine Klassifizierung durch den DEHOGA darf ein Betrieb nicht weniger als neun Betten und nicht mehr als 20 Zimmern. Ferner darf auch im Namen die Bezeichnung „Hotel“ nicht vorkommen. Auch die G-Klassifizierung sieht maximal fünf Sterne vor. Im Übrigen verläuft die Prüfung aber auf ähnliche Art und Weise, wie bei Hotels. Es gibt einen Erhebungsbogen, den der Betreiber des Hauses ausfüllen muss und der dann elektronisch ausgewertet wird. Es werden ebenfalls strenge Qualitätskontrollen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
Links
Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
Homepage der Hotelklassifizierung
Homepage der G-Klassifizierung
Siehe auch
HolidayCheck
Deutscher Tourismusverband
Deutscher Reiseverband