Ferienwohnrecht

Aus PASSAGIERRECHTE
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Begriff

Unter Ferienwohnrecht versteht man das Konzept, bei dem Urlauber gegen ein Entgelt das Recht erwerben können, eine Ferienanlage (in der Regel ein Ferienapartment) für eine bestimmte Anzahl von Wochen pro Jahr zu bewohnen. Die Verträge für Ferienwohnrechte werden für eine Dauer von mehreren Jahren abgeschlossen. Oft wird damit auch gemeint, dass man gewisse Eigentumsrechte am Feriendomizil erwirbt. Um den Preis niedrig zu halten, werden Eigentumsrechte mit anderen Urlaubern geteilt, die entsprechend das Recht haben, zu einem anderen Zeitpunkt das Apartment zu bewohnen.

Die Idee

Im einfachsten Fall ist das Ferienwohnrecht so konzipiert, dass der Inhaber zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine vereinbarte Anzahl an Wochen pro Jahr die Immobilie nutzen darf. Zum eigentlichen Kaufpreis kommen weitere Kosten wie Instandhaltung, Mitgliedsbeiträge, Reinigung, Pflege der Außenanlagen, Verwaltung usw. hinzu. Ferienwohnrechte können auch an Dritte übertragen werden. Daneben existiert die Möglichkeit, in einem Ferientauschklub Mitglied zu werden (s.g. Timesharing). So kann man mit anderen Eigentümern der Ferienwohnrechte quasi tauschen, indem man sich gegenseitig ohne weitere Kosten die Unterkünfte zur Verfügung stellt. Die Verbraucher haben dabei Anspruch auf eine Unterkunft mindestens gleicher Qualität wie die, die sie selbst im Besitz haben.
Es gibt verschiedene Varianten, wie die verfügbaren Urlaubswochen in Anspruch genommen werden können. Neben der einfachsten Möglichkeit – der Zeitpunkt und die Anzahl der Wochen werden festgelegt, kann man auch seine Urlaubswochen innerhalb einer bestimmten Saison aussuchen. Ferner können die Wochen im Wechsel an die Eigentümer vergeben werden, damit alle auch in der Hochsaison Urlaub machen können.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Regelungen zum Ferienwohnrecht sind in Deutschland in den §§ 481-487 BGB enthalten. Ähnliche Regelungen existieren auch in anderen EU-Ländern.
Es gibt eine Reihe von Anforderungen an Anbieter von Ferienwohnrechten:

  • Das Unternehmen, das Ferienwohnrechte anbietet, hat dem Interessenten eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen auszuhändigen
  • Die Broschüre soll eine erste Beschreibung der angebotenen Wohnanlage enthalten
  • Es müssen Angaben zum Anbieter sowie zum Eigentümer des Gebäudes gemacht werden
  • Die Verbraucher sollen einen genauen Überblick über die Nutzungsrechte, sowie spezifische Modalitäten erhalten, die sich nach dem Recht des Staates richten, in dem sich die Immobilie befindet

Im Vertrag müssen neben den üblichen Angaben auch Vereinbarungen bezüglich des Nutzungszeitraumes und der genauen Kosten geregelt werden, die auch dann entstehen, wenn der Nutzer abwesend ist. Ferner ist es empfehlenswert sich beim Kauf genauer über Rücktrittfristen und Widerrufsrechte zu informieren, denn sie können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Kritik

Der Grundgedanke des Ferienwohnrechtes und insbesondere der Timesharing-Programme ist an sich vorteilhaft, weil der Nutzen mehreren Parteien zugutekommt sowie Gesamtkosten unter mehreren Beteiligten verteilt werden. Auf den ersten Blick erscheint Ferienwohnrecht als eine günstigere und bessere Alternative zum eigenen festen Feriendomizil. Es gibt jedoch einige Risiken, die auf den ersten Blick unterschätzt werden können. So ist der Verbraucher der Gefahr ausgesetzt, dass die Ferienanlage (in der Regel ein Hotel) über die Dauer des Vertrages erheblich an Wert verliert und ein Hotel, das früher beispielsweise 5 Sterne hatte, zukünftig weniger Luxus und Qualität anbieten kann. Auch ein Wechsel des Images des Standortes kann die Immobilie spürbar im Wert mindern, wenn zum Beispiel hochwertige Lokale schließen und die Gegend nicht mehr für einen Luxusurlaub attraktiv ist. Ferner wird kritisiert, dass erworbene Räumlichkeiten nicht nach eigenem Geschmack eingerichtet werden können, obwohl man ein Eigentümer der Sache ist. Ferner können Nebenkosten teilweise höher ausfallen, als ursprünglich geschätzt. Da die Preise auch ständig steigen, kann es vorkommen, dass das Apartment auf Dauer sogar teurer ist, als eine Pauschalreise. Die Rechte an der Immobilie sind oft praktisch unmöglich weiterzuverkaufen, sodass die Besitzer weiter auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Links

Stiftung Warentest über Timesharing
Deutschen Bundesverbands für Teilzeitwohnrechte e.V.

Siehe auch

Soziale Reisenetzwerke