Individualreise
Als eine Individualreise bezeichnet man eine Reise, deren Bestandteile vom Reisenden selbst zusammengetragen werden und entsprechend ohne oder nur mit geringer Hilfe eines Touristikunternehmens gebucht und bezahlt werden.
Merkmale
Die Haupteigenschaft einer Individualreise besteht darin, dass der Reisende die Leistungen, die er während der Reise zu nutzen beabsichtigt, bei verschiedenen, voneinander unabhängigen Anbietern bucht. Häufig wird im Vorfeld nur die Beförderung zum Zielort und zurück und eventuell eine Unterkunft erworben. Über die Inanspruchnahme der touristischen Angebote des Ziellandes entscheidet der Reisende nach seiner Ankunft spontan und unmittelbar. So besteht für den Reisenden maximale Freiheit bei der Gestaltung seines Aufenthaltes. Auf diese Weise können auch Orte bereist werden, die aufgrund geringer Nachfrage nicht pauschal angeboten werden. Eine Individualreise bevorzugen eher erfahrene Touristen, da hierfür ein gewisses Maß an Eigenständigkeit, Sprach- und Kulturkenntnissen des jeweiligen Ziellandes und Sicherheit im Umgang mit möglichen Konfliktsituationen erforderlich ist.
Abgrenzung zu anderen Reisearten
Im Gegensatz zu Pauschalreise gibt es bei einer Individualreise für den Reisenden nicht einen Ansprechpartner, an den er sich in allen Fällen wenden kann, da er jede Leistung separat mit einzelnen Leistungsträgern vereinbart und dementsprechend gezwungen ist, diese auch direkt zu kontaktieren. Eine Individualreise sollte nicht mit einer individualisierten Pauschalreise verwechselt werden. Bei individualisierter Pauschalreise wird ein mehr oder weniger einheitlicher Vertrag mit einem Anbieter, oder manchmal einem Reisebüro abgeschlossen, der auch für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich ist.
Fristen
In Deutschland kann man seinen Anspruch bis zu drei Jahre rückwirkend einreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, in dem die Reise stattgefunden hat. Bei einer Individualreise schließt der Reisende auf eigene Faust Verträge, etwa mit Fluggesellschaft oder Ferienhausanbieter. Das Reisevertragsrecht gilt nicht, stattdessen das Mietvertrags- beziehungsweise Beherbergungsrecht für Ferienhäuser und -wohnungen, das Werkvertragsrecht für Flüge und das Beherbergungsrecht für die Unterkunft in Hotels und Pensionen. Siehe Dazu Reiserecht Fristen.
Urteile und Rechtsprechung
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