Mahnung

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen (Geldforderung für eine erbrachte oder zu erbringende Leistung) auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Sie erfolgt einseitig durch den Gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den Schuldner, d.h. der Schuldner muss von ihr Kenntnis erlangen.

Siehe auch: Rechtsanwaltskosten.