Reisemobil-Stellplatz
Ein Reisemobil-Stellplatz ist ein abgegrenztes, aber öffentlich verfügbares Gelände, auf dem Reisemobile dauerhaft oder temporär abgestellt werden können.
Geschichte
In Deutschland gibt es öffentliche Stellplätze für Reisemobile und Wohnwagen seit 1983. Der Luftkurort Viechtach in Bayern stellte als erster öffentliche Parkplätze in der Stadt den Reisemobilen zum Zwecke der Übernachtung zur Verfügung. Die Erlaubnis wurde auf 4 Monate befristet, um zu sehen, wie die Nachfrage überhaupt ausfällt. Das Angebot durfte sich großer Beliebtheit erfreuen, da das Camping zu diesem Zeitpunkt auch sehr populär war. Dadurch hat die Stadt auch erhebliche Einnahmeüberschüsse erwirtschaften können. Bereits 1985 gab es in Deutschland in 71 Orten öffentliche Reisemobil-Stellplätze.
1991 hat der erste Stellplatz seinen Betrieb aufgenommen, auf dem ausschließlich Reisemobile bzw. Wohnmobile abgestellt werden durften. Der Platz befand sich in Rotenburg an der Fulda und wurde von der Stadtverwaltung betrieben und von mehreren anderen Sponsoren finanziert. Im Februar 2011 musste der Stellplatz wegen eines Bauvorhabens an einen benachbarten Standort verschoben. Ebenfalls in 1991 wurde der erste Großstadt-Stellplatz in Nürnberg eröffnet.
Reisemobil-Stellplätze können in der Nähe einer anderen touristischen Erholungseinrichtung aufgebaut werden, welche selbst keine Beherbergungsmöglichkeiten vorsehen. So werden beispielsweise Flächen auf dem Gelände vieler Jachthäfen in der Saison zum Stellplatz für Reise- und Wohnmobile gemacht, welche im Winter für die Abstellung der Jachten genutzt werden. Außerdem befinden sich viele der Jachthäfen in attraktiven Gegenden und stehen in direktem Zusammenhang mit einem aktiven, naturverbundenen Urlaub, der auch mit Reisemobilen gemacht wird.
Im gleichen Zeitraum entstanden Reisemobil-Stellplätze auch in anderen Ländern Europas wie Italien, Schweiz und Frankreich. Seit 2006 gibt es sie auch in Schweden. Die größte Verbreitung finden sie in den USA, wo weitaus größere Distanzen mit Reisemobilen zurückgelegt werden und Rastplätze solcher Art zwingend erforderlich sind.
Abgrenzung zu Campingplätzen
Im Gegensatz zum Campingplätzen stehen Reisemobilplätze nur für kurze Aufenthalte zur Verfügung. Daher werden sie mit weit weniger Komfortmerkmalen ausgestattet. Ferner kann es folgende Unterscheidungskriterien geben:
- Es gibt keine Bestimmungen zu den An- und Abreisezeiten. Der Aufenthalt ist nur auf wenige Tage begrenzt
- Wenige bzw. gar keine sanitäre Einrichtungen
- Keine Zelten dürfen aufgestellt werden
Ausstattung
Einfache Reisemobil-Stellplätze werden in der Regel relativ schlicht ausgestattet. Da in den Reisemobilen in aller Regel bereits alle notwendigen Anlagen vorhanden sind, stellen die meisten Plätze nur eine Art Parkplatz dar. Diese können auch von anderen Fahrzeugen genutzt werden. Es können weitere Leistungen hinzukommen, zum Beispiel Frischwasser, Müllentsorgung und Stromanschlüsse.
Immer mehr Betreiber von Campingplätzen bieten auch Stellplätze für Reisemobile an. Auf einigen Reisemobil-Stellplätzen sind auch weitere Services wie Duschen oder Wäschereien vorhanden, sodass sie einen erhöhten Komfort bieten.
Wirtschaftliche Relevanz und rechtliche Aspekte
Die Bereitstellung von nicht genutzten Parkflächen für Wohnmobile stellt für die Gemeinden eine lukrative Einnahmequelle dar, da viele Reisende zusätzlich zu der möglichen Parkgebühr noch Ausgaben in örtlichen Geschäften und Lokalen tätigen, die wiederum in Form von Steuern in den Haushalt einfließen. In touristisch interessanten Gegenden kann auf diese Weise dem ordnungswidrigen Übernachten in Reisemobilen auf öffentlichen Straßen entgegengesteuert werden, zumal auch, weil der Aufwand zur Errichtung der Reisemobil-Stellplätze sehr gering ist.
In den Gegenden, die ein interessantes Reiseziel darstellen, wo es aber keine gesonderte Stellplätze gibt, sind Reisende an Campingplätze angewiesen. Da aber die Anmeldung und der Aufenthalt auf einem Campingplatz nicht immer spontan erfolgen können und diese in der Hochsaison auch ausgebucht sein können, nehmen Wohnmobilreisende häufig keine Campingplätze in Anspruch.
In Deutschland darf man erst dann in einem Wagen auf öffentlichen Straßen übernachtet, wenn die Weiterfahrt zum Beispiel wegen Übermüdung nicht möglich ist oder gefährlich sein könnte. Die Vorschrift erstreckt sich auch auf Reisemobile. Die Besitzer dürfen dann jedoch keine Gegenstände außerhalb des Fahrzeuges aufstellen (Tische, Stühle, Grill usw.). Außerdem ist das Übernachten auch dann nicht gestattet, wenn die Weiterfahrt erst nach dem Abstellen verhindert wird.
Links
stellplatz-wohnmobil.com – eine Datenbank mit Reisemobil-Stellplätzen