Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim eingereicht am 12. März 2014 (Rechtssache C-118/14)

Aus PASSAGIERRECHTE
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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 12. März 2014 - Peggy Kieck gegen Condor Flugdienst GmbH

(Rechtssache C-118/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Rüsselsheim

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Peggy Kieck

Beklagte: Condor Flugdienst GmbH

Vorlagefragen

Besteht ein Anspruch aus Artikel 7 der Verordnung auf Ausgleichszahlungen auch dann, wenn der Abflug des gebuchten Flugs mehr als 3 Stunden verspätet ist und der Passagier auf eine andere Fluggesellschaft umbucht und damit die Ankunftsverspätung des ursprünglichen Flugs deutlich reduziert wird, wobei sowohl der ursprüngliche Flug als auch der Ersatzflug mit einer Verspätung von weit mehr als 3 Stunden am ursprünglichen Ziel ankommen?

Für den Fall, dass Frage Nummer 1 mit „Ja“ beantwortet wird: Ist es hierbei entscheidend, dass die in Artikel 6 Absatz 1 iii) angegebene Zeit von 5 Stunden zur Anwendung des Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung abgelaufen ist oder nicht?

Spielt es eine Rolle, ob die Umbuchung selbstständig durch den Passagier oder mit Hilfe der Beklagten erfolgte?