Anwalt Fluggastrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anwalt Fluggastrecht Begriff==
==Anwalt Fluggastrecht Begriff==
Der Ausdruck „Anwalt Fluggastrechte“ wird in der Regel als Schlagwort verwendet, um Anwälte zu finden, die als Interessenschwerpunkt das Reiserecht und speziell die Fluggastrechte haben.
Andere Schlagwörter, die im selben Zusammenhang verwendet werden, sind z.B.: „Anwalt Flugrecht“, „Anwalt Reiserecht“, „Anwälte für Gepäckrecht“ oder „Anwälte für Reisevertragsrecht“.
Da es sich bei dem Begriff „Anwalt Fluggastrechte“ nur um ein Schlagwort handelt, muss auch beachtet werden, dass dieser Begriff dadurch weder einen Titel noch eine Berufsbezeichnung darstellt und dadurch auch nicht von Gesetzen oder Verordnungen speziell geregelt ist.


==Fluggastrecht und Fluggastrechteverordnung 261/04==
==Fluggastrecht und Fluggastrechteverordnung 261/04==

Version vom 26. Februar 2019, 14:03 Uhr

Der Begriff „Fluggastrechte“ umfasst grundsätzlich Ansprüche, die der Fluggast aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2094 geltend machen kann, also z.B. eine Ausgleichszahlung wegen der Annullierung eines Fluges oder aber Unterstützungsleistung am Flughafen aufgrund einer enormen Verspätung des Fluges.

Anwälte, die sich mit den Fluggastrechten beschäftigen, beschäftigen sich oftmals auch mit dem Gepäckrecht, welches im Montrealer Übereinkommen geregelt ist. Hiernach kann der Fluggast in einem gewissen Maß Schadensersatz für die Beschädigung, Verspätung oder den Verlust seines Gepäckstückes geltend machen kann.


Anwalt Fluggastrecht Begriff

Der Ausdruck „Anwalt Fluggastrechte“ wird in der Regel als Schlagwort verwendet, um Anwälte zu finden, die als Interessenschwerpunkt das Reiserecht und speziell die Fluggastrechte haben.

Andere Schlagwörter, die im selben Zusammenhang verwendet werden, sind z.B.: „Anwalt Flugrecht“, „Anwalt Reiserecht“, „Anwälte für Gepäckrecht“ oder „Anwälte für Reisevertragsrecht“.

Da es sich bei dem Begriff „Anwalt Fluggastrechte“ nur um ein Schlagwort handelt, muss auch beachtet werden, dass dieser Begriff dadurch weder einen Titel noch eine Berufsbezeichnung darstellt und dadurch auch nicht von Gesetzen oder Verordnungen speziell geregelt ist.

Fluggastrecht und Fluggastrechteverordnung 261/04

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