Ankunftsverspätung von über drei Stunden

Aus PASSAGIERRECHTE
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Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden kann der Fluggast eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der VO geltend machen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird dabei nach der Entfernung zwischen dem Abflugort und dem letzten Zielort bestimmt. Danach ergeben sich folgende Höhen:

  • 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger
  • 400€ bei allen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km
  • 600€ bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km

Die Ausgleichszahlung erfolgt durch Barzahlung, durch elektronische oder herkömmliche Überweisung, durch Scheck oder durch Reisegutscheine oder andere Dienstleistungen (nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Fluggastes möglich).

Es muss jedoch beachtet werden, dass außergewöhnliche Umstände den Ausgleichsanspruch verdrängen. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die vom Luftfahrtunternehmen weder beeinflussbar noch beherrschbar sind.

Siehe auch