Ryanair
Die Ryanair Limited ist eine irische Billigfluggesellschaft mit Geschäftssitz in Dublin, Irland. Ryanair Ltd. ist mit ca. 129 Mio. Flugpassagieren im Jahre 2017 die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas.
Geschichte
Die Fluggesellschaft wurde 1985 vom irischem Unternehmen Tony Ryan gegründet. Zuerst war sie als eine Regionalfluggesellschaft gegründet worden und startete mit täglichen Fligen zwischen Waterford und London-Gatwick. Michael O'Leary führt seit 1993 das Unternehmen. Davor hatte er eine leitende und beratende Funktion bei Ryanair. Die vorherige Strategie der Familie Ryan wurde unter seinem Amt nicht übernommen. Er verfolgt das Ziel der Billigfluggesellschaft. Unrentable Strecken wurden eingestellt und er beschränkte sich nur auf einen Flugzeugtyp. Ab März 1994 wurde die Flotte komplett von BAC 1-11 auf Boeing 737 umgerüstet. Ryanair begann 1997 im Rahmen der Deregulierung des EU-Luftverkehrs mit der Expansion auf das europäische Festland. Der erste deutsche Sitz in Deutschland ist Frankfurt-Hahn. 2003 übernahm die Fluggesellschaft den Niedrigpreis-Flieger Buss von KLM UK. Ende März 2007 richtet Ryanair den zweiten deutschen Sitz in Bremen ein. Der dritte Punkt befindet sich seit 2007 in Flughafen Weeze. Mittlerweile landen die Maschinen der Fluggesellschaft auch auf den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Karlsruhe/Baden-Baden, Memmingen, Nürnberg, Lübeck, Leipzig/Halle, Magdeburg-Cochstedt, Dortmund und Köln-Bonn. 2007 wurde Ryanair die Übernahme einer irischen Fluggesellschaft Aer Lingus aus Wettbewerbsgründen untersagt.
Immer wieder fällt das Unternehmen durch aggressive Werbung auf und hetzt immer wieder die Konkurrenz auf (insbesondere Lufthansa). Ryanair bezeichnet sich selbst als die weltgrößte internationale Fluggesellschaft. laut Angaben des Luffahrtverbandes IATA befördete Ryanair 2009 mit etwas 81,4 Millionen Fluggästen mehr Passagiere im internationalen Luftverkehr, als jede andere Fluggesellschaft.
Konzernübersicht
- Passagierbeförderung
Tochtergesellschaften
Ryanair besitzt keine Tochtergesellschaften.
Drehkreuze
Ryanair besitzt kein Luftfahrt-Drehkreuz, sondern nutzt 86 verschiedene Flughafen als Basen („Stützpunkte“), an denen mind. 1 Flugzeug mit Besatzungen fest stationiert ist. Die größten Basen:
- London-Stansted
- Dublin
- Mailand-Bergamo
- Brüssel-Charleroi
- Girona
Flugziele
- 985 Strecken zwischen 25 europäischen Staaten und Marokko
- 169 Ziele(Stand: 11. Dezember 2012)
- die meisten Ziele in Europa
- außerhalb Marroko, Schweiz, Israel, Jordanien, Norwegen und Montenegro
Flugverspätung Entschädigung Ryanair
Ryanair Limited
RYANAIR LIMITED | |
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Anschrift Geschäftssitz | Ryanair Ltd., Corporate Head Office, Airside Business Park, Swords, Co. Dublin, Ireland |
Webseite | Ryanair Limited |
Tel Ryanair | Telefon +353 (0) 1 8121212 |
Fax Ryanair | Fax +353 (0) 1 8121213 |
EMail Ryanair | refund@ryanair.com |
Telefon +49 (0) 69 31082110 | |
Fax +353 1 8121230 | |
IATA-Code: | FR |
ICAO-Code: | RYR |
Gründung | 1985 |
Sitz | Dublin, Irland |
Heimatflughafen | Dublin |
Ziele | 173 (National und International) |
Arbeitsbedingungen bei Ryanair
Die günstigen Preise der |Flüge von Ryanair spiegeln sich in miserablen Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter, insbesondere der FlugbegleiterInnen, wieder. Die Gewerkschaft Ver.di gibt an, dass der Großteil der Flugbegleiterinnen bei Ryanair zwischen 18 und 30 Jahre alt ist und aus Wirtschaftskrisenländern Europas stammt.
Die Bewerbungsphase
Die Jobangebote von Ryanair fordern nicht so komplexe Voraussetzungen, wie bei anderen Fluggesellschaften. Bewerber müssen nur englische Sprachkenntnisse vorweisen. Es scheinen zunächst verlockende Arbeitsangebote zu sein, die jedoch schnell einige Haken aufweisen. Für die 6-wöchige Ausbildung zur Stewardess mussten die Bewerber bis vor Kurzem noch selbst aufkommen und ca. um die 3000 € bezahlen. Viele Jobanwärter starteten also mit einem Schuldenberg in das Berufsleben.
Die Flugbegleiterausbildung
Bei Ryanair müssen die Angestellten vor der Teilnahme am Flugbetrieb ein 6-wöchiges Training absolvieren. Während der Ausbildung wird von 08.00 Uhr bis spätabends alles über die Maschinen, Flugsicherheit und Gästebetreuung gelehrt. Zusätzliche Lernmaterialien müssen täglich nach dem Training, nachts und am Wochenende selbstständig durchgearbeitet werden. Die Dauerbelastung in dieser Zeit macht sich schnell bemerkbar.
Das Angestelltenverhältnis
Die meisten Flugbegleiter bei Ryanair haben einen irischen Arbeitsvertrag über eine Leiharbeitsfirma, was bedeutet, dass im Falle nicht das deutsche Arbeitsrecht greift. Ein Leiharbeitsvertrag heißt auch, dass nur eine befristete Beschäftigung vorliegt. Der Nettoverdienst liegt bei ungefähr 700 – 1300 €, da nur die Stunden bezahlt werden, die auch tatsächlich geflogen werden, wobei kein Anspruch auf eine feste Zahl an Stunden pro Monat besteht. Überstunden als Folge von Verspätungen oder Flugausfällen werden nicht bezahlt. Der Verdienst ist unsicher und Provisionen gibt es nur für das verkaufte Essen und Trinken an Bord. Eigene Verpflegung während der Arbeitszeit muss selbst mitgebracht oder erworben werden und auch der Anfahrtsweg wird finanziell nicht ausgeglichen. Im Krankheitsfall besteht keine Lohnfortzahlung und bei einem Arztbesuch oder gar Krankenhausaufenthalt muss zunächst Vorkasse geleistet werden, um dann später dafür zu kämpfen, dass die irische Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Im schlimmsten Fall droht im Krankheitsfall sogar die Kündigung, weshalb viele Flugbegleiter auch krank zur Arbeit erscheinen.
Streik im Sommer 2018
In den Sommerferien 2018 kam es zu einer 24-stündigen, abgestimmten kollektiven Arbeitsniederlegung der Flugbegleiter und Piloten von Ryanair. Die Mitarbeiter fordern mehr Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen. Die günstigen Flugpreise spiegeln die schlechten Bezahlungen und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter wider. Aufgrund des Streiks mussten am 25. Juli 2018 europaweit etwa 500 Flüge annulliert werden, am darauffolgenden Tag nochmals 300 Flugverbindungen. Die Fluggesellschaft Ryanair droht daraufhin mit einem Stellenabbau von 20% in Irland, da die Streiks schlechte Winter-Vorausbuchungen nach sich ziehen. Weitere Streiks lassen nicht lange auf sich warten und somit legten Teile des Ryanair-Personals am 10. August erneut die Arbeit nieder. Solange die Fluggesellschaft nicht mit den Gewerkschaften verhandelt, muss mit erneuten Streiks gerechnet werden. Der jüngste Streik war bisher der größte Pilotenstreik in der Geschichte von Ryanair.
Vorgehensweise im Streikfall
Die Fluggesellschaft muss im Falle eines angekündigten Streiks die betroffenen Passagiere rechtzeitig benachrichtigen. Sobald eine Flugverbindung annulliert werden muss, erhalten betroffene Fluggäste eine SMS oder E-Mail mit wichtigen Informationen. Auf der Internetseite der Fluggesellschaft kann ebenfalls geprüft werden, ob ein Flug von den Streiks beeinträchtigt wird. Im Falle der Flugannullierung besteht Anspruch auf einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt, entweder durch die Airline selbst oder eine Partnerairline durchgeführt. Hierzu müssen sich Betroffene direkt mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Wer diesen Service nicht beanspruchen möchte, kann eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen.
Entschädigungszahlungen
Ryanair will keine Entschädigungszahlungen leisten. Die Airline versichert, dass alle 50.000 betroffenen Fluggäste rechtzeitig umgebucht worden seien oder den Flugticketpreis zurückerstattet bekommen hätten. Die Billigfluggesellschaft weigert sich jedoch, für Flugausfälle und –verspätungen Entschädigungen zu zahlen, da die Situation wegen „außergewöhnlicher Umstände“ hervorgerufen wurde. Laut eigener Aussage von Ryanair, sei nach EU-Recht keine Entschädigung zu zahlen, wenn „die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt“. Diese Stellungnahme wird als inakzeptabel kritisiert. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Diese staffelt sich je nach Flugstrecke:
- Flugstrecke bis 1500 km: Entschädigung von 250 Euro pro Person
- Flugstrecke von 1500 – 3500 km: Entschädigung von 400 Euro pro Person
- Flugstrecke von mehr als 3500 km: Entschädigung von 600 Euro pro Person
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nach den Grundsätzen eines sogenannten Wilden Streiks kein „außergewöhnlicher Umstand“ zustande kommt. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Streik ein Grund zur Befreiung von der Ausgleichspflicht sein kann. Passagiere haben das Recht, beim Warten aufgrund einer Flugverspätung angemessen betreut zu werden. Außerdem kann der Flugticketpreis zurückgefordert werden, wenn der Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat oder ganz ausfällt. Bei einem Flugausfall können Fluggäste auf eine alternative Beförderung, wie zum Beispiel auf einen anderen Flug oder Zug, bestehen.
Erste Rechtsfolgen des Streiks
Das Fluggastrechte-Portal Flightright hat Klage gegen Ryanair eingereicht, um die Rechte der betroffenen Fluggäste geltend zu machen. Flightright sieht den Streik als logische Konsequenz auf die fragwürdige, arbeitnehmerfeindliche Personalpolitik der irischen Billigfluggesellschaft. Ryanairs Haltung gegenüber den Fluggästen mit der Verweigerung der Entschädigungszahlungen sei nicht nachvollziehbar und verbraucherunfreundlich.
Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Ryanair
Infolge des Streiks treten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der irische Billigflieger Ryanair am 15.08.18 in Tarifverhandlungen um einen nationalen Tarifvertrag mit existenzsicherndem Einkommen zu erwirken. Eine weitere Forderung liegt in der Anerkennung des deutschen Sozialrechts zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem soll eine vertragliche Vereinbarung zustande kommen, die sich gegen Befristungen, Leiharbeit und kurzfristige Versetzungen ausspricht. Ryanair steht zunehmend unter Druck, da sich der Konzern jahrzehntelang gegen Tarifgespräche geweigert hat, um die Gefährdung seines Niedrigkostenkonzepts zu vermeiden. Weiterhin werden gleiche Streikregeln innerhalb der EU gefordert, da die Unterschiede zu groß sind und dringend vereinheitlicht werden müssen. Letzteres stellt jedoch ein großes Problem aufgrund der momentanen Gesetzeslage dar.
Tiefpreise zu Lasten der Mitarbeiter
Ryanair genoss lange Zeit einen Wettbewerbsvorteil aufgrund der günstigen Flugpreise, die keiner der Konkurrenten wie Lufthansa oder Air France anbieten konnten. Dies liegt an der Personalpolitik, die an europäischen Traditionen festhält. Ganz im Gegenteil zu Ryanair können bei der Konkurrenz Gewerkschaften und gewählte Belegschaftsvertreter bei Gehältern, Arbeitszeit und der Festlegung von Mindeststandard bei den Arbeitsbedingungen mitreden. Dadurch konnten die Löhne nie so stark sinken, wie beim irischen Billigflieger. Das Niedrigkostenkonzept ist der Grund für die schlechte Arbeitsatmosphäre. Die Streiks sollen dem ein Ende bereiten und einen Wendepunkt in der Flugbranche bringen.
Rechtswahl
Wenn in den AGB eines Reiseanbieters steht, dass ausschließlich wie bei zb RyanAir ausschließlich irische Gerichte für die Entscheidung sämtlicher Klagen oder Verfahren zuständig sind, so sind solche AGB unzulässig. Eine solche Klausel ist gemäß § 307 BGB unwirksam. Unabhängig von der Frage, ob überhaupt vom Wortlaut her eine eindeutige Rechtswahl zu Gunsten des irischen Rechts getroffen wurde, ist jedenfalls die Klausel in ihrer Gesamtschau unwirksam. Im Falle einer Flugbeförderung kann ein Luftfahrtunternehmen auch mit Verbrauchern Rechtswahlvereinbarungen treffen. Die Form des Vertrages und auch die Frage, ob AGB wirksam sind, sind jedoch nach deutschem Recht zu beurteilen. Aus einem Summierungseffekt, d. h. aus einer Kombination einer möglicherweise zulässigen, aber nicht unbedenklichen Klausel ergibt sich eine Gesamtunwirksamkeit der Klausel. Ebenfalls unwirksam sind Klauseln, die vorsehen, dass der Verwender der AGB für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann.
Zwischenfälle
- 10. November 2008 - Notlandung auf dem Flughafen Rom-Ciampino aufgrund eines Vogelschlags.10 Insassen wurden verletzt.
Reiserecht WIKI
- Unwirksame Klauseln
- Reisegutscheine
- Gerichtsstand
- Kreditkartengebühren
- Screen-Scraping
- Anspruch auf Ersatzflug bei Annullierung
Anwaltsregister
Bei rechtlichen Fragen zu einem konkreten Einzelfall können Sie Rechtsanwälte für Reiserecht und Flugrecht kontaktieren:
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