Ryanair

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die Ryanair Limited ist eine irische Billigfluggesellschaft mit Geschäftssitz in Dublin, Irland. Ryanair Ltd. ist mit ca. 129 Mio. Flugpassagieren im Jahre 2017 die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas.

Geschichte

Die Fluggesellschaft wurde 1985 vom irischem Unternehmen Tony Ryan gegründet. Zuerst war sie als eine Regionalfluggesellschaft gegründet worden und startete mit täglichen Fligen zwischen Waterford und London-Gatwick. Michael O'Leary führt seit 1993 das Unternehmen. Davor hatte er eine leitende und beratende Funktion bei Ryanair. Die vorherige Strategie der Familie Ryan wurde unter seinem Amt nicht übernommen. Er verfolgt das Ziel der Billigfluggesellschaft. Unrentable Strecken wurden eingestellt und er beschränkte sich nur auf einen Flugzeugtyp. Ab März 1994 wurde die Flotte komplett von BAC 1-11 auf Boeing 737 umgerüstet. Ryanair begann 1997 im Rahmen der Deregulierung des EU-Luftverkehrs mit der Expansion auf das europäische Festland. Der erste deutsche Sitz in Deutschland ist Frankfurt-Hahn. 2003 übernahm die Fluggesellschaft den Niedrigpreis-Flieger Buss von KLM UK. Ende März 2007 richtet Ryanair den zweiten deutschen Sitz in Bremen ein. Der dritte Punkt befindet sich seit 2007 in Flughafen Weeze. Mittlerweile landen die Maschinen der Fluggesellschaft auch auf den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Karlsruhe/Baden-Baden, Memmingen, Nürnberg, Lübeck, Leipzig/Halle, Magdeburg-Cochstedt, Dortmund und Köln-Bonn. 2007 wurde Ryanair die Übernahme einer irischen Fluggesellschaft Aer Lingus aus Wettbewerbsgründen untersagt.

Immer wieder fällt das Unternehmen durch aggressive Werbung auf und hetzt immer wieder die Konkurrenz auf (insbesondere Lufthansa). Ryanair bezeichnet sich selbst als die weltgrößte internationale Fluggesellschaft. laut Angaben des Luffahrtverbandes IATA befördete Ryanair 2009 mit etwas 81,4 Millionen Fluggästen mehr Passagiere im internationalen Luftverkehr, als jede andere Fluggesellschaft.

Konzernübersicht

  • Passagierbeförderung

Tochtergesellschaften

Ryanair besitzt keine Tochtergesellschaften.


Drehkreuze

Ryanair besitzt kein Luftfahrt-Drehkreuz, sondern nutzt 86 verschiedene Flughafen als Basen („Stützpunkte“), an denen mind. 1 Flugzeug mit Besatzungen fest stationiert ist. Die größten Basen:

  • London-Stansted
  • Dublin
  • Mailand-Bergamo
  • Brüssel-Charleroi
  • Girona

Flugziele

  • 985 Strecken zwischen 25 europäischen Staaten und Marokko
  • 169 Ziele(Stand: 11. Dezember 2012)
  • die meisten Ziele in Europa
  • außerhalb Marroko, Schweiz, Israel, Jordanien, Norwegen und Montenegro


Ryanair Limited

RYANAIR LIMITED
Anschrift Geschäftssitz Ryanair Ltd., Corporate Head Office, Airside Business Park, Swords, Co. Dublin, Ireland
Webseite Ryanair Limited
Tel Ryanair Telefon +353 (0) 1 8121212
Fax Ryanair Fax +353 (0) 1 8121213
EMail Ryanair refund@ryanair.com
Telefon +49 (0) 69 31082110
Fax +353 1 8121230
IATA-Code: FR
ICAO-Code: RYR
Gründung 1985
Sitz Dublin, Irland
Heimatflughafen Dublin
Ziele 173 (National und International)

Arbeitsbedingungen bei Ryanair

Die günstigen Preise der |Flüge von Ryanair spiegeln sich in miserablen Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter, insbesondere der FlugbegleiterInnen, wieder. Die Gewerkschaft Ver.di gibt an, dass der Großteil der Flugbegleiterinnen bei Ryanair zwischen 18 und 30 Jahre alt ist und aus Wirtschaftskrisenländern Europas stammt.

Die Bewerbungsphase

Die Jobangebote von Ryanair fordern nicht so komplexe Voraussetzungen, wie bei anderen Fluggesellschaften. Bewerber müssen nur englische Sprachkenntnisse vorweisen. Es scheinen zunächst verlockende Arbeitsangebote zu sein, die jedoch schnell einige Haken aufweisen. Für die 6-wöchige Ausbildung zur Stewardess mussten die Bewerber bis vor Kurzem noch selbst aufkommen und ca. um die 3000 € bezahlen. Viele Jobanwärter starteten also mit einem Schuldenberg in das Berufsleben.

Die Flugbegleiterausbildung

Bei Ryanair müssen die Angestellten vor der Teilnahme am Flugbetrieb ein 6-wöchiges Training absolvieren. Während der Ausbildung wird von 08.00 Uhr bis spätabends alles über die Maschinen, Flugsicherheit und Gästebetreuung gelehrt. Zusätzliche Lernmaterialien müssen täglich nach dem Training, nachts und am Wochenende selbstständig durchgearbeitet werden. Die Dauerbelastung in dieser Zeit macht sich schnell bemerkbar.

Das Angestelltenverhältnis

Die meisten Flugbegleiter bei Ryanair haben einen irischen Arbeitsvertrag über eine Leiharbeitsfirma, was bedeutet, dass im Falle nicht das deutsche Arbeitsrecht greift. Ein Leiharbeitsvertrag heißt auch, dass nur eine befristete Beschäftigung vorliegt. Der Nettoverdienst liegt bei ungefähr 700 – 1300 €, da nur die Stunden bezahlt werden, die auch tatsächlich geflogen werden, wobei kein Anspruch auf eine feste Zahl an Stunden pro Monat besteht. Überstunden als Folge von Verspätungen oder Flugausfällen werden nicht bezahlt. Der Verdienst ist unsicher und Provisionen gibt es nur für das verkaufte Essen und Trinken an Bord. Eigene Verpflegung während der Arbeitszeit muss selbst mitgebracht oder erworben werden und auch der Anfahrtsweg wird finanziell nicht ausgeglichen. Im Krankheitsfall besteht keine Lohnfortzahlung und bei einem Arztbesuch oder gar Krankenhausaufenthalt muss zunächst Vorkasse geleistet werden, um dann später dafür zu kämpfen, dass die irische Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Im schlimmsten Fall droht im Krankheitsfall sogar die Kündigung, weshalb viele Flugbegleiter auch krank zur Arbeit erscheinen.

Wilder Streik im Sommer 2018

Im Juli 2018 kam es zu einer kollektiven Arbeitsniederlegung der Flugbegleiterbelegschaft von Ryanair unter dem Deckmantel der Krankmeldung (sog. Wilder Streik) für 48 Stunden. Die Mitarbeiter fordern mehr Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen. Aufgrund dessen mussten am 25. Juli 2018 europaweit etwa 500 Flüge annulliert werden, am darauffolgenden Tag nochmals 300 Flugverbindungen. Die Fluggesellschaft Ryanair droht daraufhin mit einem Stellenabbau von 20%.

Entschädigungszahlungen

Ryanair will keine Entschädigungszahlungen leisten. Die Airline versichert, dass alle 50.000 betroffenen Fluggäste rechtzeitig umgebucht worden seien oder den Flugticketpreis zurückerstattet bekommen hätten. Die Billigfluggesellschaft weigert sich jedoch, für Flugausfälle und –verspätungen Entschädigungen zu zahlen, da die Situation wegen „außergewöhnlichen Umständen“ hervorgerufen wurde. Laut eigener Aussage von Ryanair, sei nach EU-Recht keine Entschädigung zu zahlen, wenn „die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt“. Diese Stellungnahme wird als inakzeptabel kritisiert. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Diese staffelt sich je nach Flugstrecke:

  • Flugstrecke bis 1500 km: Entschädigung von 250 Euro pro Person
  • Flugstrecke von 1500 – 3500 km: Entschädigung von 400 Euro pro Person
  • Flugstrecke von mehr als 3500 km: Entschädigung von 600 Euro pro Person

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein sogenannter Wilder Streik keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellt. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Streik ein Grund zur Befreiung von der Ausgleichspflicht sein kann. Passagiere haben das Recht, beim Warten aufgrund einer Flugverspätung angemessen betreut zu werden. Außerdem kann der Flugticketpreis zurückgefordert werden, wenn der Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat oder ganz ausfällt. Bei einem Flugausfall können Fluggäste auf eine alternative Beförderung, wie zum Beispiel auf einen anderen Flug oder Zug, bestehen.


Zwischenfälle

  • 10. November 2008 - Notlandung auf dem Flughafen Rom-Ciampino aufgrund eines Vogelschlags.10 Insassen wurden verletzt.

Reiserecht WIKI

Anwaltsregister

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Veröffentlichungen / Beiträge

Aktienkurs Ryanair über Webseite www.handelsblatt.com