Gewöhnlicher Reisenutzen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Gewöhnlich ist ein Reisenutzen, der nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des Ziellandes und der durchschnittlichen Reiseleistung in Anbetracht von Charakter, Dauer, Preis und Ausflügen der gebuchten Pauschalreise. Subjektive Befindlichkeiten des Reisenden bleiben außer Betracht, in erster Linie ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Je mehr die Parteien einen bestimmten Zweck vereinbart haben, desto konkreter lässt sich der Reisenutzen definieren.