Flugannullierung Entschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:


===Definition Flugannullierung===
===Definition Flugannullierung===
Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004  versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.


===Übersicht Rechte bei Flugannullierung===
===Übersicht Rechte bei Flugannullierung===

Version vom 24. Januar 2019, 18:16 Uhr

Unter der Entschädigung für eine Flugannullierung versteht man die Kompensation, die einem Fluggast für den Fall zusteht, dass sein betroffener Flug nicht durchgeführt wird. Eine Flugannullierung ist für die Reisenden mit Stress, Frustration und anderen Nachwirkungen verbunden. Oft müssen Termine abgesagt oder verschoben, Anschlussverbindungen umorganisiert oder eine Unterkunft organisiert werden. Betroffenen steht jedoch häufig ein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund ihrer Passagierrechte zu. Die Möglichkeiten die ein Reisegast zur Abwehr oder Kompensation hat, sind zahlreich.

Er kann zum einen eine Entschädigung in Geld unter anderem aus der Eu Verordnung verlangen, und hat zudem oft einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine anderweitige Beförderung. In der Praxis ist die Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung mitunter schwierig zu erhalten. Daher macht das Nutzen von Musterbriefen, oder das Einschalten eines Anwalts für Reiserechts Sinn. Mit Flugausfall ist das gleiche gemeint wie Flugannullierung, Flugstreichung, Flight Cancellation, Ausfall des Fluges, und Flugwegfall.

Entschädigung bei Flugannullierung

Definition Flugannullierung

Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.

Übersicht Rechte bei Flugannullierung

Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall

Flugannullierung Entschädigung EU Verordnung

Flugannullierung Entschädigung nach Reiseart

Flugannullierung Entschädigung Individualreise

Flugannullierung Entschädigung Pauschalreise

Flug annulliert Ersatzflug

Flugannullierung Entschädigung Geschäftsreise

Flugannullierung Entschädigung Tabelle

Flugannullierung Entschädigung berechnen

Flugannullierung Entschädigung Frist

Flugannullierung Entschädigung Anzeigefrist

Flugannullierung Entschädigung Verjährung

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief

Flugannullierung Entschädigung Formular

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief Verbraucherzentrale

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief ADAC

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief Englisch

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief Word

Flugannullierung Entschädigung Musterbrief pdf

Flugannullierung Entschädigung Fluggesellschaft

Flugannullierung Entschädigung Condor

Flugannullierung Entschädigung Eurowings

Flugannullierung Entschädigung Lufthansa

Flugannullierung Entschädigung Ryanair

Flugannullierung Entschädigung Swiss