Flugpreis
Definition
Bei einem Flugpreis handelt es sich um den Endpreis, den ein Passagier dem Luftfahrtunternehmen zahlen muss, um die von ihm gebuchte Strecke befördert zu werden. Er wird in der Landeswährung des jeweiligen Landes angegeben. Die Bedingungen, die mit diesem Preis verbunden sind, wie beispielsweise Inklusivleistungen, sind dabei eindeutig durch das Luftfahrtunternehmen auszuweisen.
Preisbestimmung
Unter dem Begriff "Flugpreise" sind nach Art. 2 Nr. 18 Der Verordnung die Beförderungspreise zu verstehen, sowie etwaige Bedingungen, unter denen diese Preise gelten. Dies bedeutet, dass für das Luftverkehrsunternehmen ein Spielraum für die Festsetzung der Flugpreise einschließlich der Bedingungen, unter denen diese gelten, besteht. Die freie Preisbestimmung der Flugpreise beinhaltet für das Luftverkehrsunternehmen grundsätzlich auch das Recht, Tarife ohne freies Kündigungsrecht des Fluggastes anbieten zu können.
Interesse Unternehmen
Der Beförderungsunternehmer hat ein schützenswertes Interesse am Ausschluss des Kündigungsrechts. Da die ihm entstehenden Kosten, im Wesentlichen Fixkosten des Gesamtbeförderungsvorgangs sind, kann er den von dem einzelnen Fluggast verlangten Flugpreis nicht ohne Berücksichtigung dieser Fixkosten des Gesamtbeförderungsvorgangs kalkulieren.
Interesse Fluggast
Auf der Seite des Fluggastes steht das Interesse, den Beförderungsvertrag jederzeit kündigen zu können und in diesem Fall einen möglichst großen Teil des Flugpreises erstattet zu bekommen. Die Kündigungsmöglichkeit als solche ist für den Fluggast jedoch praktisch ohne Wert, wenn sie nicht mit der Rückzahlung zumindest wesentlicher Teile des Flugpreises verbunden ist. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und beiderseitigen Interessen stellt der Ausschluss des Kündigungsrechts keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.
Beförderungsklassen
Bei den meisten Linienfluggesellschaften gibt es verschiedene Beförderungsklassen. Diese sind in der Regel in vier Hauptkategorien aufgeteilt und geben Auskunft über bestimmte Standards, die mit ihnen verbunden sind und die der Passagier entsprechend erwarten kann:
Economy Class:
Die Economy Class ist die meist günstigste, von den Standards ausgehend aber auch die einfachste Klasse. In den meisten Flugzeugen ist ein Gros der Sitzplätze für diese Klasse vorgesehen. Hauptzweck besteht in einer möglichst günstigen Beförderung möglichst vieler Passagiere. Auf Kurzstreckenflügen und bei Billigfluggesellschaften existiert oftmals keine andere Buchungskategorie. Der Preis für Economy Class-Sitzplätze ist hierbei keineswegs festgelegt: Besonders früh buchende Reisende erhalten Sitzplätze oftmals zu günstigeren Preisen, während die Tickets für ein fast ausgebuchtes Flugzeug schnell in die Höhe gehen können. Der Komfort ist in der Economy Class im Gegensatz zu den anderen Buchungsklassen am niedrigsten. So sind die Sitze hier am engsten aneinander und die Beinfreiheit ist am geringsten. Kostenlose Pflegeprodukte oder alkoholische Getränke erhält der Fluggast in aller Regel nicht. Auch gehört ein individueller Bildschirm, auf dem auf Langstreckenflügen Filme geschaut werden können, nicht zu den Standards dieser Beförderungsklasse. Für Getränke und Mahlzeiten wird jedoch in aller Regel gesorgt, wenngleich die Fluggesellschaften hierbei keinerlei gesetzlicher Verpflichtung unterliegen.
Premium Economy Class:
In der Premium Economy Class ist der Komfort etwas höher als in der herkömmlichen Economy Class. Die Beinfreiheit ist hierbei etwas größer, als in der Economy Class üblich, und auch die Sitze werden oftmals bequemer gestaltet. Ansonsten handelt es sich bei den Unterschieden hauptsächlich um gesonderte Inklusivleistungen, die von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren können. So finden sich beispielsweise Angebote über einen bevorzugten Check-in, mehr Inklusivgepäck, qualitativ hochwertigere Mahlzeiten oder kostenloses Internet an Bord. Die Premium Economy Class sollte nicht mit der Economy Plus-Klasse verwechselt werden: Letztere bietet in der Regel schlichtweg mehr Beinfreiheit durch bauliche Gegebenheiten des Luftfahrzeugs und ist daher im Grunde genommen nicht als eigene Beförderungsklasse anzusehen.
Business Class
Bei der Business Class handelt es sich um die zweithöchste Beförderungskategorie auf Flügen. Wie der Name bereits suggeriert, ist sie baulich und vom Komfort ausgehend für Geschäftsreisende ausgelegt. Diese sollen während des Flugs die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten und ohne Störungen ihr Ziel erreichen. Entsprechend sind die in dieser Beförderungsklasse angebotenen Serviceleistungen deutlich höher als in den beiden niedrigeren Klassen. Auch können sie vor dem Flug einen bevorzugten Check-in wahrnehmen und Wartebereiche nutzen, deren Komfort höher als der niedrigerer Klassen ist. Während des Flugs haben sie eine größere sowie eine qualitativ hochwertige Auswahl, was die Speisen und Getränke angeht. Zudem besteht auf langen Flügen möglichst die Option, die Sitze in Liegen umzuwandeln. Die Sitze sind entsprechend ohnehin mit einer sehr großen Beinfreiheit und einem recht großen Abstand zu den Sitznachbarn ausgestattet.
First Class
Die First Class ist die höchste der Beförderungsklassen im Flugverkehr, wird jedoch oftmals nur auf Langstreckenflügen angeboten. Sie bietet den höchsten Komfort und die größtmöglichen Serviceleistungen. Jedoch sind die konkreten Maßnahmen hierzu von den einzelnen Luftfahrtgesellschaften abhängig. Die Beinfreiheit und der Komfort der Sitze ist hierbei am höchsten. Zusätzlich werden oftmals exklusive Materialien für die Innenausstattung verwendet, um dem Flugzeug ein hochwertiges und luxuriöses Aussehen zu geben. Die Auswahl der Mahlzeiten und Getränke ist hier am höchsten, zusätzlich werden vielfach besonders exklusive Zutaten verwendet. Jede dieser Beförderungsklassen hat bei der Buchung einen eigenen Preis, der jedoch, wie bereits oben erwähnt, nicht zwangsläufig feststeht, sondern je nach Kontingent schwanken kann. Auch gehören eigene Tarifbedingungen zu den jeweiligen Beförderungsklassen, was beispielsweise die Stornierung, die Möglichkeit zur Umbuchung und die Gültigkeit des Tickets betrifft.
- Siehe auch: Sitzplätze im Flugzeug.
Codes der Beförderungsklassen
Wird eine Flugbuchung durchgeführt, ist diese stets mit einer bestimmten Beförderungsklasse verbunden, für die sich der Reisende entschieden hat. Um eine eindeutige Zuordnung gewährleisten zu können, werden den Beförderungsklassen feste Codes zugewiesen, die auf Flugscheinen und Tickets aufgedruckt werden. Die Kennzeichnung besteht aus einem einzelnen Buchstaben, der entweder separat steht oder mit Hilfe von Sternchen typografisch abgehoben wird. Es gibt keine einheitlichen Kennzeichnungen der einzelnen Klassen. Stattdessen hängen diese von den einzelnen Luftfahrgesellschaften ab. Mögliche Kennzeichnungen:
- Economy Class: Y oder M
- Business Class: C oder J
- First Class: F
Hierbei gibt es über 20 mögliche Buchungsklassen, die sich oftmals zwar nicht in ihrer Beförderungsklasse unterscheiden, sehr wohl aber in ihrem Preis und den Reisebedingungen.
Kostenstrukturen von Flugscheinen
Je nach gebuchter Beförderungsklasse und Buchungszeitpunkt ergeben sich unterschiedliche Flugpreise für den Passagier. Je später ein Ticket gebucht wird, desto teurer wird es im Regelfall. Da Flüge oftmals bereits ein Jahr im Voraus gebucht werden können, empfiehlt sich die frühe Planung in vielen Fällen. Allerdings sind hierbei Stornierungs- und Umbuchungskosten zu bedenken, die sich im Fall einer Planänderung ergeben können und die Ersparnis auf diese Weise gegebenenfalls zunichtemachen können. Auch ist die Online-Buchung zumeist deutlich günstiger als eine Buchung über ein Reisebüro. Der Reisende selbst übernimmt hierbei die Aufgaben, die im Reisebüro von den Angestellten übernommen werden: Er sucht sich das Ziel seiner Reise, den gewünschten Flug, die Beförderungsklasse und gegebenenfalls sonstige Zusatzleistungen selbst aus und bucht diese am Computer. Entsprechend fallen die Personalkosten der Online-Reiseanbieter sehr viel geringer aus als die in einem lokalen Reisebüro. Selbiges gilt für den Standort: Während ein Reisebüro hohe Mietpreise hat, um in einer attraktiven Lage ansässig sein zu können und damit für seine Kunden erreichbar, muss der Online-Anbieter dies nicht. Darüber hinaus sind die Kontingente, die ein Online-Reisedienstleister, der überregional oder gar global fungiert, wesentlich höher als die lokaler Geschäfte. All diese Einsparungen führen zu einem reduzierten Preis, der an den Endkunden weitergegeben werden kann.
Kosten außerhalb des Fluges selbst
Kerosin-/Treibstoffzuschlag
Beim Kerosinzuschlag ( auch Treibstoffzuschlag) handelt es sich um eine Gebühr, die eine Fluggesellschaft auf den eigentlichen Flugpreis aufschlagen kann. Wie der Treibstoff selbst, sind diese Kosten variabel und steigen derzeit stetig. Er wird von den Unternehmen als Steuer aufgeführt, um die Preislisten der Flüge selbst nicht ständig aktualisieren zu müssen. Ein Kostenvergleich lohnt sich für den Passagier hierbei sehr deutlich: Da es keine gesetzlichen Bestimmungen zu einer Maximalhöhe gibt, verlangen die Fluggesellschaften oftmals sehr unterschiedliche Preise.
Der Kerosinzuschlag wird mit Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Fluggesellschaft durch die Buchung des Fluges als Bestandteil des Vertrages ausdrücklich akzeptiert und kann nicht nachträglich zurückverlangt werden, wenn er als ungerechtfertigt hoch erscheint (AG Hannover, Urt. v. 05.11.2007, Az.: 449 C 11176/07).
- Siehe: Kerosinzuschlag.
Luftverkehrssteuer
Seit dem 01.09.2010 gilt für alle Reisen von Deutschland aus eine neue Luftverkehrssteuer. Diese betrifft alle aus Deutschland operierenden Fluggesellschaften. Der Großteil dieser Fluggesellschaften gibt die Steuer direkt an Ihre Passagiere weiter. Entsprechend wurden die Endpreise für Flugtickets angepasst. Inländische Hin- und Rückflüge werden hierbei abhängig von der geflogenen Strecke besteuert, Auslandsflüge nur einmalig. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt.
Flugsicherheitsgebühren
Hierbei werden diejenigen Kosten, die durch Sicherheitskontrollen entstehen, auf den einzelnen Passagier umgelegt. Dies darf Kosten, die für technische Maßnahmen aufzuwenden sind, sowie Personalkosten betreffen.
Lokale Steuerzuschläge
Bei lokalen Steuerzuschlägen handelt es sich um diejenigen Gebühren, die die Reiseveranstalter auf staatlicher Seite abzuführen haben und ebenfalls an den Passagier weitergeben. In Deutschland betrifft dies beispielsweise die Mehrwertsteuer, die beim Kauf jedes Artikels und somit auch bei der Buchung von Flugscheinen anfällt.
Tipps für ein kostenloses Upgrade im Flugzeug
In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass ein Fluggast von der jeweiligen Fluggesellschaft kostenfrei in die nächsthöhere Klasse gebucht wird. Natürlich gibt es hierzu keine Regelungen und in den meisten Situationen liegt es im Ermessensspielraum der einzelnen Mitarbeiter. Folgende Tipps können jedoch die Chancen erhöhen, ein Upgrade zu erhalten:
Zur richtigen Zeit einchecken
Wenn es um den richtigen Zeitpunkt geht, teilen sich die Meinungen. Einerseits kann man ein Upgrade erhalten, wenn man spät eincheckt und dann das Flugzeug überbucht ist und alle Sitzplätze der Economy Class belegt sind. Das Risiko, einen der letzten freien verstreuten Sitzplätze in der Holzklasse zu erwischen, ist jedoch genauso hoch. Andererseits hat man beim besonders frühen Einchecken die Möglichkeit, die besten Sitzplätze der Economy Class zu erwischen.
Alleinreisende sind flexibler
Ein Alleinreisender Passagier kann einfacher umgesetzt werden, da nicht auch noch Platz für mitreisende Personen gesucht werden muss.
Angemessene Kleidung erhöht die Chance auf ein Upgrade
Wer ein gepflegtes Erscheinungsbild und Manieren hat, kann sich eher Chancen auf die Umbuchung in die gehobenere Beförderungsklasse wie Business Class erhoffen. Man muss aber natürlich keinen Anzug oder teures Kleid tragen.
Bestimmte Flüge sind häufig überbucht
Kurzstrecken und Inlandsflüge sind kaum überbucht und daher ist die Wahrscheinlichkeit gering, ein Upgrade zu erhalten. Häufig überbuchte Flüge findet man auf stark verkehrenden Mittel- und Langstrecken und beliebte Ziele zur Ferien- oder Feiertagszeit. Bei einem Upgrade werden Fluggäste bevorzugt, die den regulären Ticketpreis (und somit kein günstiges Schnäppchen) bezahlt haben.
Vielfliegerprogramme verschaffen Vorteile
Auch wenn diese Tatsache nicht offiziell bestätigt wurde, zeigen Erfahrungsberichte von Reisenden, dass ihr Vielflieger-Status, so niedrig er auch sein mag, ihnen zum Upgrade verholfen hat.
Der Flugtag ist gleichzeitig Ihr Geburtstag
Die Wahrscheinlichkeit, kostenfrei in einer gehobeneren Beförderungsklasse zu fliegen, erhöht sich an Ihrem Geburtstag. Nicht selten überraschen Fluggesellschaften Geburtstagskinder mit einem Upgrade, auch wenn es dazu keine offizielle Stellungnahme gibt. Eins ist Fakt: Auch die Fluggesellschaften profitieren von zufriedenen Kunden.
Flitterwochen als Bonus
Sie können beim Check-In ruhig erwähnen, wenn Sie gerade frisch verheiratet sind und mit dem kommenden Flug in die Flitterwochen fliegen. Ähnlich wie beim Geburtstag kann die Wahrscheinlichkeit steigen, ein kostenfreies Upgrade zu erhalten. Jedoch ist es für 2 Personen deutlich unwahrscheinlicher, als für Alleinreisende.
Lächeln und freundlich sein
Diesen Tipp kann man sich natürlich zu jeder Zeit zu Herzen nehmen. Bei der Hoffnung auf ein Upgrade kann das insofern helfen, dass ein freundlicher Passagier bevorzugt wird, wenn die Mitarbeiter beim Check-in die Möglichkeit haben, vereinzelt Fluggäste in eine höhere Beförderungklasse umzubuchen.
Höflich nachfragen
Beim Check-in kann man ganz einfach höflich nachfragen, ob man Sie in die nächste Beförderungsklasse upgraden kann. Vermutlich müssten Sie dann die Bezahlart wählen. Dann können Sie ruhig ehrlich antworten, Sie hätten gehofft, dass es eventuell einfach so möglich wäre. Sie sollten in diesem Fall natürlich damit rechnen, dass Sie belächelt werden könnten. Wenn es beim Check-in nicht klappt, können Sie es später am Gate nochmal probieren.
Flugpreisminderung
In manchen Fällen hat der Fluggast auch einen Anspruch auf eine Flugpreisminderung. Das AG Frankfurt hat am 25.2.2015 in einem Fall entschieden, der den Fluggast zu einer solchen Minderung berechtigte, Az.: 31 C 4210/14. In diesem Fall beschwerte sich ein Fluggast an Bord eines Passagierflugzeuges, dass aufgrund eines vor ihm sitzenden und übergewichtigen Passagiers seine Beinfreiheit eingeschränkt worden ist. Durch das Gewicht der vor ihm sitzenden Person wurde die Rückenlehne weiter als technisch vorgesehen zurückgebogen. Dem Fluggast mit der eingeschränkten Beinfreiheit wurde eine Flugpreisminderung zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Fluggast bei seinem Sitzplatz ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit erwarten dürfe. Darüber hinaus müsse die Airline die mangelhaften Sitzplätze neu konfigurieren, da es bei einer tendenziell mehr und mehr korpulent werdenden Gesellschaft keine Seltenheit mehr sei, dass die Sitze im Flugzeug an manchen Stellen nachgeben. Wird der Flug nicht angetreten, sind zum einen die im Flugpreis enthaltenen Steuern, wie Mehrwertsteuer, Gebühren und Entgelte einschließlich etwaiger Zuschläge, zu erstatten. Diese Flugnebenkosten fallen nur an, wenn der Fluggast den Flugschein tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Preis auf den Flugscheinen ist in jedem Fall zu erstatten, nachdem der Flug nicht angetreten wurde, und damit die Steuern nicht angefallen sind. Darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf Erstattung des restlichen Beförderungsentgeltes bestehend aus Steuern und Zuschlägen. Der Fluggast ist so zu behandeln, als habe er die stornierten Tickets anderweitig mit einem Erlös weiterverkaufen können.