Sitzplätze im Flugzeug

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Mit der Buchung eines Tickets erwirbt der Passagier auch Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug. Der Komfort oder die Position des Sitzplatzes in der Maschine hängt von der konkreten Buchung ab.

Beschaffenheit des Sitzplatzes

Durchschnittliche Beschaffenheit

Grundsätzlich stellt eine unzureichende Sitzplatzgestaltung einen Mangel der Beförderungsleistung dar. Ein Passagier miss Beeinträchtigungen auf dem zugewiesenen Sitzplatz nicht grenzenlos hinnehmen. Abgesehen von der Beförderungsklasse ist i.d.R. keine besondere Beschaffenheit bezüglich des Sitzplatzes vereinbart (ggfs. jedoch schon, z.B. Vereinbarung bzgl. besonderer Beinfreiheit). Der Sitzplatz muss sich aber für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine durchschnittliche Beschaffenheit aufweisen, die der Passagier erwarten kann. Der Fluggast kann davon ausgehen, dass er an seinem Sitzplatz ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit hat, um einigermaßen beschwerdefrei die Flugzeit verbringen zu können. Ein besonderer Komfort ist dabei zumindest in der Economy Class nicht zu erwarten, da die Fluggesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Beförderung einer möglichst hohen Anzahl an Fluggästen hat. Dabei muss auch das Material derart solide sein, dass ein Passagier nicht durch seinen übergewichtigen Mitreisenden eine Einbuße an Platzfreiheit erleiden muss, weil ein Sitz dem Gewicht nicht ausreichend entgegenhält. Nur auf extremes Übergewicht kann eine Fluggesellschaft nicht eingestellt sein. Eine Minderung um 50 Prozent scheint angemessen, wenn der Passagier aufgrund einer solchen Einschränkungen auf einem Langstreckenflug keine Kniefreiheit hat und nicht schlafen kann (AG Frankfurt, Urt. v. 25.02.2015, Az.: 31 C 4210/14).

Vereinbarte Beschaffenheit

Die Beschaffenheit eines Sitzplatzes kann entweder konkret oder auch allgemein durch Buchung einer bestimmten Beförderungsklasse vereinbart sein.

Der Passagier hat einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn er nicht, wie gebucht und bezahlt, in der Business Class, sondern nur in der Economy Class transportiert wird. Neben der Erstattung des Aufschlages für die Business Class muss auch der im Vergleich zu den gebuchten Leistungen minderwertige Beförderungscomfort berücksichtigt werden. Der Mangel bezieht sich nur auf den Tag der Rückreise, so dass zur Berechnung der Minderung der ursprüngliche Reisepreis anteilig auf den Rückreisetag reduziert werden muss (AG Ludwigsburg, Urt. v. 12.05.2004, Az.: 1 C 329/04).

Wenn nach mit dem Veranstalter getroffener Vereinbarung der Passagier auf allen Teilstrecken einer Flugreise in der Business Class befördert werden sollten, die Beförderung aber tatsächlich lediglich in der Economy Class erfolgte, war die Reiseleistung mangelhaft. Eine unmittelbare Rüge dieses Mangels ist nicht schuldhaft versäumt worden, wenn der Passagier erstmals während des Eincheckens für den Flug mit dem Umstand konfrontiert wird, dass die zur Verfügung stehende Maschine über keine Business Class Plätze verfügt. Dem Passagier steht daher ein Reiserückzahlungsanspruch aufgrund der Beförderung in der Economy-Class zu. Hinsichtlich des konkreten Betrages ist nicht auf den Gesamtreisepreis abzustellen sondern auf den durch entsprechende Preisunterschied zwischen den Beförderungsklassen. Zudem besteht ein Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise an dem Tag des Fluges. Gerade bei einem Langstreckenflug kommt den Vorteilen der Business Class einer für den Reisenden erheblichen Bedeutung zu (LG Frankfurt, Urt. v. 20.03.2014, Az.: 2-24 O 225/13).

Empfehlenswerte und nicht empfehlenswerte Sitzplätze

Die schlechtesten Sitzplätze im Flugzeug

In bestimmten Fällen kann ein Sitzplatz zur großen Nervenprobe werden. Zu diesen Sitzplätzen gehören:

  • Der mittlere Sitz in einer 3er-Reihe

In der Mitte zweier anderer (und eventuell auch noch unbekannter) Fluggäste, kann der Flug, ganz abgesehen von der unfreiwilligen körperlichen Nähe, zu einem Wechselspiel von Armlehnenkampf und unfreiwilligem Aufstehen werden.

  • Der Sitz in unmittelbarer Nähe zu den Toiletten

Auch wenn man meinen könnte, dieser Sitzplatz sei eine gute Wahl, stellt sich schnell das Gegenteil heraus. Denn neben Ihnen wollen auch (fast) alle anderen Fluggäste während des Fluges die Toilette aufsuchen. Somit kann man in der Nähe der Toiletten kaum zur Ruhe kommen und sollte sich sowohl auf einen regen Verkehr auf dem Gang als auch auf merkwürdige Gerüche aus der Toilette einstellen.

  • Der Sitz in unmittelbarer Nähe zu einem Baby

Die meisten Menschen sind von schreienden und/oder weinenden Babys irgendwann genervt. Zudem ist man in diesem Fall machtlos und kann sich nur noch ablenken, in dem ma Kopfhörer aufsetzt oder die Ohren mit Watte oder Ohropax verschließt, um den Lärm einzudämmen. Bei bestimmten Airlines sind die Sitzplätze ganz vorne am familienfreundlichsten, da bei diesen ein extra Babybett in der davorstehenden Wand integriert ist. Auch kann man bei dem Check-in am Schalter nachfragen, ob in ihrer unmittelbaren Nähe bereits ein Baby eingecheckt wurde.

  • Der Sitz in der allerletzten Reihe

Diese Sitzplätze scheinen auf den ersten Blick eine gute Wahl. Jedoch sollte man beachten, dass die Sitze in den letzten Reihen meistens nicht nach hinten verstellt werden können. Zudem liegen diese Sitzreihen in unmittelbarer Nähe zu den Toiletten. Und falls die Küche vorne im Flugzeug liegt, bekommen Sie das Essen und/oder Getränke als Letzter serviert.

  • Der Sitz neben der Einstiegstüre

In den meisten Fällen sind genau diese Sitze noch schmaler, als alle anderen Sitze, da die dickeren Armlehnen mit den Ausklapptischen ausgestattet sind, die zum Abstellen des Essens und/oder Trinkens benötigt werden. Auch kann es vorkommen, dass diese Sitzplätze nicht mit dem On-Board-Entertainment ausgestattet sind. Die Plätze sind zudem etwas kälter, da (wenn auch nur minimal) etwas kalte Außenluft in die Maschine gelangt. Und genau gegenüber finden die Flugbegleiter während Start, Landung und eventuellen Turbulenzen ihren Platz.

Tipps für mehr Platz während des Fluges

Fast jeder Fluggast wünscht sich mehr Platz und somit ein entspannteres Fliegen. Folgende Tipps können dazu beitragen, dass der Sitzplatz neben Ihnen freibleibt:

  • So früh wie möglich reservieren

Beim zeitigen Reservieren besteht noch eine große Auswahl an Sitzplätzen und somit die Möglichkeit, strategisch klug einen guten Platz zu wählen.

  • Als Paar Gang- und Fensterplatz in 3er-Reihen buchen

Keiner möchte wirklich gern den Mittelplatz belegen und somit ist die Chance groß, dass dieser Platz unbesetzt bleibt. Ist das Flugzeug jedoch so voll, dass auch der einzelne Mittelplatz gebucht wurde, kann man immer noch um einen Platztausch bitten, um zumindest neben seinem Partner sitzen zu können.

  • Als Alleinreisender in der Reihe buchen, wo nur der Außenplatz belegt ist

Ähnliches Prinzip wie bei der Gang- und Fensterplatzbuchung bei reisenden Paaren: der Mittelplatz wird als letztes belegt und somit ist die Chance groß, neben einem freien Sitzplatz zu fliegen.

  • Den Gangplatz buchen für flexibleres Umsetzen

Wenn nach dem Abschluss des Boardings noch bessere Plätze frei sind, können Sie sich flexibel und schnell umsetzen, wenn Sie zuvor einen Gangplatz gebucht haben. Oft kommt es vor, dass das Flugzeug im vorderen Teil sehr ausgefüllt ist und im hinteren Teil Reihen zu finden sind, die fast leer sind.

  • Sitzplätze reservieren, die einen geringeren Komfort aufweisen

Sitzplätze, die eine eingeschränkte Rücklehnfunktion haben, weil sie sich vor einem Notausgang oder einer Wand befinden, sind wenig attraktiv und daher unbeliebter bei den meisten Fluggästen. Hier sind also die Chancen deutlich höher, neben einem leeren Sitz zu fliegen.

  • Plätze im hinteren Teil des Flugzeugs buchen

Zum Einen wird die Sitzplätze im Flugzeug in den meisten Fällen von vorne nach hinten verteilt und zum Anderen wählen Fluggäste lieber Plätze im vorderen Teil des Flugzeuges, weil es dort nicht so sehr wackelt. Aus diesen Gründen ist die Chance im hinteren Teil des Flugzeugs höher, neben einem leeren Platz zu sitzen.

  • Sprechen Sie beim Einstieg mit den Flugbegleitern

Bei gesundheitlichen Problemen können Sie direkt beim Einstieg in das Flugzeug die Flugbegleiter aufsuchen und höflich fragen, ob Sie im Falle einer freien Reihe oder eines Platzes ohne Sitznachbarn diese/n belegen könnten. Oft versuchen die Flugbegleiter, diesem Wunsch nachzukommen.

Anspruch auf konkreten Sitzplatz

Eine getrennte, statt wie erwartete, zusammenhängende Sitzverteilung während des Fluges, stellt keinen Reisemangel dar, wenn dies nicht konkret mit dem Reiseveranstalter vereinbart war. Dies gilt auch dann, wenn Passagiere mit Kindern reisen. Ein Flugpauschalreisender, der im Rahmen einer Pauschalreise an einem Charterflug teilnimmt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf bestimmte, nebeneinanderliegende Sitzplätze. Dies ist gerade dann auch nicht zu erwarten, wenn der Passagier als einer der letzten Mitreisenden eincheckt. Es ist grundsätzlich üblich, dass die Sitzplätze in der Reihenfolge des Eincheckens vergeben werden (AG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2002).

Sitzplatz nach Beförderungsklasse

Die Qualität und der Komfort eines Sitzplatzes unterscheidet sich über dem Mindestmaß i.d.R. je nach dem, ob der Passagier einen Flug in der Economy Class, Business Class oder First Class gebucht hat.

Wet-Lease

In einem Flugzeug, dass durch ein Wet-Lease Verfahren eingesetzt wird, kommt es für eventuelle Ansprüche gegen das Luftfahrunternehmen auch darauf an, von welcher Airline der FLug durchgeführt wurde. Der Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ erfasst aber nicht das Unternehmen, das sein Flugzeug nur vermietet, auch wenn es in der den Fluggästen ausgestellten Buchungsbestätigung über einen Platz auf einem Flug heißt, dass dieser Flug von dem erstgenannten Unternehmen ausgeführt wird.

Siehe auch