Luftfahrthandbuch

Aus PASSAGIERRECHTE
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Das Luftfahrthandbuch (englisch: aeronautical information publication, abgekürzt mit AIP) ist eine Sammlung von einheitlichen Anleitungen und luftfahrt-relevanten Information. Für die Standardisierung ist die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation zuständig, das Handbuch wird doch vom oder mit jedem Staat einzeln erstellt. Es ist ein Handbuch mit gründlichen Einzelheiten zu den Vorschriften, Verfahren und anderen Informationen, die für Betreiber der Luftfahrzeuge im jeweiligen Staat wichtig sind.
Das AIP ist das grundlegende Dokument, das die internationalen Anforderungen für den Austausch von permanenten Luftfahrtinformationen und langfristigen Änderungen befriedigen soll.

Überblick

Die Struktur und der Inhalt der AIPs sind durch ein internationales Abkommen von ICAO standardisiert. Das Handbuch besteht in der Regel aus drei Teilen – GEN (allgemeiner Teil, englisch: general), ENR (während des Fluges, englisch: en route) und AD (Flugplätze, englisch: aerodromes).
AIPs werden regelmäßig in einem festen Zyklus überprüft und aktualisiert. Ein Zyklus für wichtige betriebliche Veränderungen nennt sich abgekürzt AIRAC (englisch: Aeronautical Information Regulation And Control, deutsch etwa: Regulierung und Kontrolle der Luftfahrtinformationen). Eine Überarbeitung erfolgt einmal in 56 Tagen (doppelter AIRAC-Zyklus) oder einmal in 28 Tagen (einfacher AIRAC-Zyklus). Die Änderungen werden im Voraus bekannt gegeben, sodass es genügend Zeit vorhanden ist, Flugmanagementsysteme zu aktualisieren. Solche Änderungen werden in Anhängen, sogenannten Amendments veröffentlicht.
Neben der jeweiligen offiziellen Sprache des Staates, in dem das Luftfahrthandbuch herausgegeben wird, wird immer eine englischsprachige Ausgabe gemacht.
In Deutschland ist die Deutsche Flugsicherung für die Veröffentlichung des Luftfahrthandbuches verantwortlich.

Inhalt

ICAO veröffentlichte ein Musterluftfahrthandbuch. Der Inhalt kann sich je nach dem herausgebenden Staat unterscheiden, jedoch müssen Luftfahrthandbücher in der Struktur einige Gemeinsamkeiten haben.
Auf der ersten Seite wird der Name des Staates notiert, in dem das Handbuch erscheint und für den es gilt sowie die Auflage.
Auf der Titelseite jeden Teils steht die Nummer der aktuellen Fassung, wenn es mehrere gibt.

Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil GEN des Luftfahrthandbuches beginnt mit einer Vorbemerkung. Darin werden die herausgebende Behörde sowie zutreffende ICAO-Dokumente genannt. In der Vorbemerkung wird auch die Struktur der AIPs festgelegt.
Der erste Teil GEN 1. behandelt nationale Vorschriften und Anforderungen:

  • Relevante Behörden
  • Ein-, Durch- und Abreise eines Passagierflugzeuges. Hier werden allgemeine Informationen, Rechtsvorschriften und Verfahren zu folgenden Themen zusammengefasst: Linienflüge, Bedarfsflugverkehr, private Flüge, Maßnahmen und Vorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Zollvorschriften, Einwanderungsbedingungen.
  • Ein-, Durch- und Abreise der Fracht: Zollvorschriften bezüglich Fracht und anderer Güter, Vorschriften der landwirtschaftlichen Quarantäne.
  • Ausstattung, Instrumente und Flugunterlagen: spezielle Ausrüstung, die während des Fluges mitgeführt werden soll, einschließlich Signalanlagen und Überlebensmittel.
  • Zusammenfassung der nationalen Vorschriften und internationalen Abkommen sowie Konventionen: Luftfahrtgesetze, Regulierung der zivilen Luftnavigation, Luftverkehrsregulierung, Internationale Abkommen und Konventionen.
  • Unterschiede zu den ICAO-Normen betreffend: der Gebrauch von alkoholischen Getränken, Betäubungs- und Arzneimittel, Schutz von Personen und Eigentum, Kunstflug, der Betrieb auf und in der Nähe eines Flugplatzes, Rechtswidrige Eingriffe, Mindestwetteranforderungen an Flüge unter Sichtflugregeln, minimale Höhen, Unterschiede zu verschiedenen Annexen der ICAO.
  • Empfohlene Vorgehensweisen und Verfahren

Der zweite Abschnitt GEN 2. beinhaltet Tabellen und Codes:

  • Messverfahren, Flugzeugmarkierungen, Umrechnungstabellen
  • Abkürzungen und Symbole, die im AIP vorkommen
  • Ortskennungen
  • Funknavigationshilfen
  • Lokale Zeiten der Sonnenauf- und –untergängen

Der dritte Teil GEN 3. beschreibt Dienstleistungen:

  • Fluginformationsdienste: zuständige Dienste, Zuständigkeitsgebiet, NOTAM und Vorfluginformationsberichte.
  • Luftfahrtkarten: zuständige Dienste, Wartung von Kartenmaterial, Kaufformalitäten, verfügbare Luftfahrtkarten, topografische Karten.
  • Flugverkehrsdienste: zuständige Dienste, Zuständigkeitsbereich, Arten der Dienste, Koordination zwischen dem Operator und Flugverkehrsdiensten, minimale Flughöhe.
  • Kommunikationsdienste: zuständige Dienste, Zuständigkeitsbereich, Arten der Dienste, Vorschriften und Bedingungen.
  • Meteorologische Dienstleistungen: zuständige Dienste, Zuständigkeitsbereich, meteorologische Beobachtungen und Berichte, Arten der Dienste, erforderliche Benachrichtigungen, Flugzeugberichte, VOLMET-Dienst, SIGMET und AIRMET, andere automatische Wetterdienste.
  • Such- und Rettungsdienste: zuständige Dienste, Zuständigkeitsbereich, Arten der Dienste, Such- und Rettungseinheiten, Such- und Rettungsabkommen, Bedingungen der Verfügbarkeit, eingesetzte Verfahren und Signale,

Der vierte Abschnitt GEN 4. beinhaltet Gebühren für:

  • Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze: Landung der Luftfahrzeuge, Parken, Bereitstellung von Hangarplätzen und langfristige Lagerung von Flugzeugen, Fluggastdienste, Sicherheit, lärmbezogene Anlagen, Ausnahmen und Ermäßigungen, Zahlungsarten.
  • Flugnavigationsdienstleistungen: Anflugkontrolle, Streckenluftnavigationsdienste, Kostenbasis für Flugnavigationsdienste, Ausnahmen, Ermäßigung, Zahlungsarten.

Informationen en route

Der zweite Abschnitt des Luftfahrthandbuches besteht aus sieben Teilen mit Informationen, die während des Fluges wichtig sind.
Im Vorwort des Abschnittes werden unter anderem die Amendments, Ergänzungen sowie Checkliste der AIP-Seiten aufgelistet.
Der erste Abschnitt ENR 1. enthält Angaben zu allgemeinen Regeln und Verfahren:

  • Allgemeine Regeln: minimale Flughöhe, Abwerfen von Objekten, Kunstflug, Schleppflüge und Luftwerbung, Zeiten und Messeinheiten, Luftraumstruktur, Sperrgebiete und Flugverbote, Wolkenflüge mit Segelflugzeugen, Starts und Landungen von Flugzeugen, Drehflügelflugzeugen, Luftschiffen, Motorsegler, Segelflugzeugen und Fallschirmjäger außerhalb von zugelassenen Flugplätzen, Luftballons, Drachen, selbstfahrende Flugmodelle und Flugkörper.
  • Sichtflugregeln
  • Instrumentenflugregeln: Regeln, die auf alle Instrumentenflüge anwendbar sind, Regeln für Instrumentenflüge in und außerhalb vom kontrollierten Luftraum.
  • Luftraumklassen
  • Warteschleifen, An- und Abflugverfahren: Allgemeines, ankommende Flüge, Abflüge.
  • Radardienste und -verfahren: Primärradar, Sekundärradar SSR.
  • Verfahren zur Einstellung des Höhenmessers: grundlegende Verfahren, Regionen für Höhenmessereinstellungen, Verfahren maßgeblich für Betreiber, Reiseflughöhen.
  • Regionale Ergänzungsverfahren: Sichtflugregeln, besondere Anwendung von Instrumentenflugregeln, Flugverkehrsberatungsdienst, Befolgung der von ATC genehmigter Strecken.
  • Flugverkehrsflussmanagement: Struktur, Bereich, angebotene Dienstleistungen, Standort der Einheiten, Betriebszeiten, Nachrichtenarten und Beschreibung der Formate, Abflugverfahren.
  • Flugplanung: Einreichung von Flugplänen, repetitives Flugplanungssystem, Änderungen des eingereichten Flugplanes.
  • Adressierung der Nachrichten zum Flugplan
  • Abfangen von Zivilluftfahrzeugen: Verfahren, Rufzeichen und Signale.
  • Rechtswidrige Eingriffe
  • Zwischenfälle: Definition, Berichtsformular, Berichterstattungsverfahren.

Im zweiten Teil ENR 2. werden Informationen zu den Lufträumen des Flugverkehrsmanagements angegeben:

  • Detaillierte Beschreibung der Fluginformationsgebiete (FIR)
  • Obere Fluginformationsgebiete (UIR)
  • Nahverkehrsbereiche – Terminal Control Areas (TCA)
  • Anderer kontrollierter Luftraum

Im dritten Teil ENR 3. werden die Informationen über ATS-Strecken beschrieben:

  • Detaillierte Beschreibung der unteren Strecken der Flugverkehrsdienste (ATS)
  • Untere ATS-Strecken
  • Bereichsnavigationsstrecken
  • Hubschrauberstrecken
  • Andere Strecken
  • Warteschleifen en route

Andere Streckenarten, die im Zusammenhang mit Verkehrsverfahren von und zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen angegeben sind, werden in den jeweiligen Abschnitten im Kapitel 3 des Luftfahrthandbuches beschrieben.
Teil vier ENR 4. gibt Informationen über Funknavigationshilfen und -systeme an:

  • Funknavigationshilfen en route
  • Spezielle Navigationssysteme
  • Namen und Codes für wichtige Punkte
  • Befeuerung en route

Der fünfte Teil ENR 5. enthält Navigationswarnungen:

  • Luftsperrgebiete, Gefahrengebiete, Flugbeschränkungsgebiete
  • Militärübungsgebiete und Luftraumüberwachungszonen der militärischen Luftverteidigung
  • Andere Aktivitäten gefährlicher Art und andere potenzielle Gefahren
  • Luftfahrthindernisse en route
  • Lufträume für Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Vogelmigrationsgebiete und Gebiete mit sensibler Fauna

Der sechste Teil ENR 6. enthält Streckenkarten und Karten der ICAO.

Flugplätze

Die Vorbemerkung zum dritten Kapitel enthält dieselben Informationen zu Aufbau und Struktur, wie andere Kapiteln des Luftfahrthandbuches.
Der erste Teil AD 1. behandelt sowohl Flugplätze, als auch Hubschrauberlandeplätze und stellt eine Einführung dar:

  • Verfügbarkeit der Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze: grundsätzliche Bedingungen, anwendbare ICAO-Dokumente, zivile Nutzung von Militärflugplätzen
  • Rettungs- und Brandbekämpfungsdienstleistungen sowie Schneeräumplan
  • Das Verzeichnis und die Klassifizierung der Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze

Im zweiten Teil AD 2. werden detaillierte Informationen über Flugplätze einschließlich Hubschrauberlandeflächen, sofern sie sich auf dem Gelände des Flugplatzes befinden, aufgelistet unter 24 Unterabschnitten angegeben.
Im dritten Teil AD 3. werden Informationen über die Hubschrauberlandeplätze dargestellt, die sich nicht auf dem Gelände eines Flugplatzes befinden.

Qualitätsmanagement

Qualitätssicherungsrelevante Richtlinien und Empfehlungen wurden zum ersten Mal im ICAO-Annex 15 zu der International Civil Aviation Convention vorgestellt. Die Norm sieht vor, dass „das etablierte Qualitätssicherungssystem den Nutzern die notwendige Sicherheit darin bietet, dass die vorgestellten Luftfahrtinformationen und -daten die Anforderungen an die Datenqualität (Genauigkeit, Auflösung und Integrität) und an die Datenverfolgbarkeit durch geeignete Verfahren in jeder Phase der Produktion oder Modifikation erfüllen. Darüber hinaus soll das System sicherstellen, dass die Daten in einem geeigneten Zeitraum verwendet werden können und die Bekanntgabetermine eingehalten werden.
Die Luftfahrtinformation, die mit dem AIP, einschließlich Karten, und durch NOTAM, PIBs, AICs und andere Produkte und Dienstleistungen eines Luftinformationsdienstes veröffentlicht wird, hat eine inhärente und wesentliche Notwendigkeit, bestimmten Anforderungen gerecht zu werden, um den beabsichtigten Zweck und die Bedürfnisse der Anwender zu erfüllen. Die grundlegenden Merkmale der Luftfahrtinformationen sind – Angemessenheit, Verfügbarkeit und Aktualität. Deren Qualität ist das Ausmaß, in dem diese oder andere Charakteristiken die gestellten Anforderungen erfüllen.
In der heutigen Zeit der hochkomplexen Navigationssysteme ist es wichtiger denn je, dass die Luftfahrtinformationen eine gewisse Qualität vorweisen können.
Prinzipien des Qualitätsmanagements:

  • Kundenfokus. Organisationen hängen von ihren Kunden ab und sollten deswegen ihre heutigen und zukünftigen Wünsche verstehen, ihre Anforderungen erfüllen und möglichst übertreffen. Die für das Qualitätsmanagement zuständigen Behörden sollen Kundenanforderungen dokumentieren und die Qualität der Dienstleistungen so überwachen, wie sie von Kunden wahrgenommen wird. Das kann erfolgen durch Umfragen zur Kundenzufriedenheit, Treffen mit Vertretern der Kunden und Besuche in den Betriebseinrichtungen der Kunden. Kunden-Feedback und Beschwerden sollen aufgenommen und unverzüglich weitergeleitet werden. Auch sollen Kunden eine Antwort erhalten, bevor die Bearbeitung der Beschwerden abgeschlossen wird.
  • Führung. Führungskräfte vereinen den Zweck und die Richtung der Organisationen. Sie sollen ein Umfeld schaffen und aufrechterhalten, wo Menschen in die Ziele der Organisation vollständig involviert werden können. Die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) wird ohne Engagement des Top-Managements nicht möglich sein. Deshalb sollen Führungskräfte Verständnis für alle Aspekte des Qualitätsmanagements und insbesondere für die Qualitätssicherung haben. Dieses Verständnis soll durch entsprechende Ausbildung und Erfahrung entwickelt werden.
  • Einbeziehung von Menschen. Mitarbeiter auf allen Ebenen sind das Wesentliche einer Organisation und ihre vollständige Einbeziehung ermöglicht es, von ihren Fähigkeiten zu profitieren. Das Personal muss entsprechend qualifiziert und kompetent sein, da die Qualität der Arbeit die Servicequalität direkt betrifft. Dies kann durch geeignete Ausbildung und Evaluierung erreicht werden. Mit der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems muss das Personal zusätzliche Verantwortungen aufnehmen, wie tägliche Konsistenzprüfungen als Teil der Daten für Produktqualitätssicherung und Kontrollprozesse.
  • Prozessorientierter Ansatz. Ein gewünschter Resultat kann effizienter erreicht werden, wenn Aktivitäten und zugehörige Ressourcen als ein Prozess geleitet werden. Ein QMS kann als ein großer Prozess mit vielen kleineren Inputs und Outputs dargestellt werden. Auf der anderen Seite besteht dieser große Prozess aus vielen kleinen Vorgängen. Alle Aktivitäten und Ressourcen im Zusammenhang mit dem Luftinformationsmanagement (AIM), einschließlich Betrieb und Verwaltung, sollen als Prozess geleitet werden.
  • Systemorientierter Managementansatz. Erkennen, Verstehen und Verwalten von zusammenhängenden Prozessen als ein System trägt zur Effektivität und Effizienz der Organisation bei. AIM-Anbieter können bereits viele der operativen und administrativen Prozesse zur Leistungserbringung dokumentiert haben. Diese Prozesse sollen überprüft und Unterschiede zu ISO-Normen identifiziert werden. Qualitätssystemverfahren sollen dann im Sinne dieser Unterschiede weiterentwickelt und angewandt werden, sodass die Prozesse ausgerichtet und integriert werden können, um bessere Ergebnisse zu erzielen.
  • Kontinuierliche Verbesserung. Ständige Verbesserung der Gesamtleistung sollte ein permanentes Ziel der Organisation sein. Insbesondere sollten die Wirksamkeit und die Angemessenheit der QMS bewertet und Verbesserungspotenziale erkannt und behoben werden. Managementprüfungen müssen mit den von der Überwachung gesammelten Daten durchgeführt werden, um Bereiche für weitere Verbesserung zu erkennen. Alle Mitarbeiter sollen Vorschläge zur Verbesserung des Services machen können.
  • Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung. Wirksame Entscheidungen beruhen auf der Analyse von Daten und Informationen. Ein AIS-Automatisierungssystem soll unter anderem dazu entwickelt werden, um die Genauigkeit aller Informationselemente zu gewährleisten. Statistiken oder Indikatoren, wie Aktualität und Übereinstimmung mit den Spezifikationen, Umfrageergebnisse zur Benutzerzufriedenheit oder Leistungsnachweise der Lieferanten sollen auch in die Analyse integriert werden.
  • Gegenseitig vorteilhafte Lieferantenbeziehungen. Eine Organisation und ihre Lieferanten hängen voneinander ab. Eine für beide Seiten vorteilhafte Beziehung verbessert die wertschöpfenden Fähigkeiten der beiden. Lieferanten sollen evaluiert und anhand ihrer früheren Leistungen und der Fähigkeit, Bestellanforderungen zu erfüllen, ausgewählt werden.

Links

Siehe auch