Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 4

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Hauptartikel - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 1
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 2
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 3

Anlage 4A

Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Navigation

Flugplanung

  • Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträumen der Klassen C und D, ins Ausland und bei Nacht, Streckenkarte unterer Luftraum
  • Funknavigationskarten
  • Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
  • Verwendung von AIP und NOTAMS
  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Pflichtmeldepunkte
  • Erstellung eines ATC-Flugplans

Funknavigation

  • Grundlagen der Funktechnik
    • Frequenzspektrum
    • Modulations- und Betriebsarten
    • Wellenausbreitung, Beeinflussung durch Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz
    • Reichweiten in Abhängigkeit von Frequenzband, Sendeleistung, Ausbreitungsmedium, Flughöhe (AIP)
  • Ungerichtetes Funkfeuer (NDB)
    • Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung
    • Genauigkeit
  • Automatisches Funkpeilgerät (ADF)
    • Komponenten der ADF-Anlage
    • Arbeitsweise
    • Bedienung
    • Deutung der Anzeigen
      • Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und missweisende Peilung
      • Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung)
  • UKW-Drehfunkfeuer (VOR)
    • Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung
    • Genauigkeit
  • VOR-Bordanlage
    • Komponenten der VOR-Anlage
    • Arbeitsweise
    • Bedienung
    • Deutung der Anzeigen
      • Radio Magnetic Indicator (Radial, missweisende Peilung)
      • TO/FROM-Anzeige, Warnflaggen
  • Radaranlagen
    • Grundlagen
    • Bodenradaranlagen
    • Sekundärradaranlagen (SSR)
  • Transponder
  • Satellitennavigation (GPS)
    • Frequenzbereich
    • Genauigkeit
  • GPS-Bordanlagen
    • Komponenten der GPS-Anlage
    • Arbeitsweise
    • Bedienung
    • Deutung der Anzeigen

Angewandte Funknavigation

  • Zielkurve (Homing)
  • Erfliegen einer stehenden Peilung
    • Peilsprung
    • Abtriftwinkel
    • Korrekturwert
  • Kursflug (Tracking)
    • Sollkurslinie (QDM/QDR)
    • Peilungsänderung
    • Versetzung
    • Korrekturwert, korrigierter Windvorhaltewinkel
  • Abstandsbestimmungen
    • Distance Measurement Equipment (DME)
  • Navigation mit Fremdpeilung
    • Peilwerte QDM, QDR
    • An- und Abflugverfahren auf eine Peilstelle

Technik, Instrumente

Elektrische Anlage

  • Voltmeter und Amperemeter
  • Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
  • elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
  • Fehlererkennung

Unterdruckanlage

  • Bauelemente
  • Fehlererkennung
  • Pneumatisch betriebene Instrumente

Kreiselinstrumente

  • Grundlagen
  • Raumstabilität
  • Präzession

Wendezeiger

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels
  • Anzeige
  • Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige
  • Energieversorgung
  • Libelle
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Anzeigen
  • Interpretation
  • Betriebsgrenzen
  • Energieversorgung
  • Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten

Kursanzeiger (Kurskreisel)

  • Aufgabe und Funktionsprinzip
  • Antriebsarten
  • Anzeigegenauigkeit
  • Einstellung/Nachführung
  • Stützung
  • Kardanfehler
  • Sonstige Fehler und Toleranzen

Bordinstrumente

  • Vergleich der dargestellten Information mit der anderer Anzeigeinstrumente

Anlage 4B

Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Allgemeines
Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Ausbildung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln
Navigation unter Beachtung der für den jeweiligen Luftraum geltenden Mindestwetterbedingungen bei alleiniger Nutzung eines oder mehrerer der nachfolgenden Funknavigationsgeräte oder bodengestützter Dienste

  • VOR
  • ADF
  • GPS
  • Radar
  • VDF
  • Einhaltung von Kurs und Höhe
  • Erfliegen von Radialen
  • Positionsbestimmung
  • Die Ausbildung hat auch den Gebrauch des Transponders zu umfassen
  • Fliegen einer 180 Grad-Umkehrkurve ohne Sicht nach außen

Anmerkung 1: Die Ausbildung soll den Gebrauch von bordeigenen Anzeigen wie ADF, VOR und GPS sowie bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar umfassen.
Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (der Flugschüler soll bei normaler Kopfhaltung keine Außensicht haben) zu lehren. Die Abdeckung der Frontscheibe mittels Karten oder anderer Hilfsmittel ist nicht zulässig. Das rechtzeitige Erkennen anderer Luftfahrzeuge und das Anwenden der Ausweichregeln obliegen der Verantwortung des Fluglehrers.

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