Gepäckverspätung

Aus PASSAGIERRECHTE
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Stellt der Passagier bei der Gepäckausgabe am Flughafen fest, dass sein Gepäck nicht auf dem Band erscheint, sollte er unbedingt sofort Maßnahmen ergreifen. Im Zweifelsfall stehen ihm Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu.

Siehe dazu:

Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: Gepäckverlust
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: Gepäckbeschädigung
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das Montrealer Übereinkommen
Begriff des Gepäcks: Gepäck
Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen Gerichtsstand bei Gepäckschäden