Flugannullierung Entschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen. | Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der [[EG-Verordnung 261/2004]] versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen. | ||
===Übersicht Rechte bei Flugannullierung=== | ===Übersicht Rechte bei Flugannullierung=== |
Version vom 24. Januar 2019, 18:16 Uhr
Unter der Entschädigung für eine Flugannullierung versteht man die Kompensation, die einem Fluggast für den Fall zusteht, dass sein betroffener Flug nicht durchgeführt wird. Eine Flugannullierung ist für die Reisenden mit Stress, Frustration und anderen Nachwirkungen verbunden. Oft müssen Termine abgesagt oder verschoben, Anschlussverbindungen umorganisiert oder eine Unterkunft organisiert werden. Betroffenen steht jedoch häufig ein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund ihrer Passagierrechte zu. Die Möglichkeiten die ein Reisegast zur Abwehr oder Kompensation hat, sind zahlreich.
Er kann zum einen eine Entschädigung in Geld unter anderem aus der Eu Verordnung verlangen, und hat zudem oft einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine anderweitige Beförderung. In der Praxis ist die Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung mitunter schwierig zu erhalten. Daher macht das Nutzen von Musterbriefen, oder das Einschalten eines Anwalts für Reiserechts Sinn. Mit Flugausfall ist das gleiche gemeint wie Flugannullierung, Flugstreichung, Flight Cancellation, Ausfall des Fluges, und Flugwegfall.
Entschädigung bei Flugannullierung
Definition Flugannullierung
Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.