Flugstornierung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Bei einer Flugstornierung handelt es sich um das freiwillige Zurücktreten eines [[Flug|Fluges]] seitens des [[Fluggast|Passagiers]]. Hierin liegt die Abgrenzung zur [[Flugannullierung]]: Während Letztere durch das Luftfahrtunternehmen erfolgt und entsprechend alle Passagiere eines annullierten Fluges betrifft, ist die Stornierung ein individueller Rücktritt, der die Durchführbarkeit des gebuchtem Fluges nicht betrifft.
Bei einer Flugstornierung handelt es sich um das freiwillige Zurücktreten eines [[Flug|Fluges]] seitens des [[Fluggast|Passagiers]]. Hierin liegt die Abgrenzung zur [[Flugannullierung]]: Während Letztere durch das Luftfahrtunternehmen erfolgt und entsprechend alle Passagiere eines annullierten Fluges betrifft, ist die Stornierung ein individueller Rücktritt, der die Durchführbarkeit des gebuchtem Fluges nicht betrifft.



Version vom 31. Oktober 2018, 23:00 Uhr

Definition

Bei einer Flugstornierung handelt es sich um das freiwillige Zurücktreten eines Fluges seitens des Passagiers. Hierin liegt die Abgrenzung zur Flugannullierung: Während Letztere durch das Luftfahrtunternehmen erfolgt und entsprechend alle Passagiere eines annullierten Fluges betrifft, ist die Stornierung ein individueller Rücktritt, der die Durchführbarkeit des gebuchtem Fluges nicht betrifft.

Gründe für eine Stornierung

Eine Stornierung kann aus unterschiedlichen Gründen stattfinden. Dabei kann es sich sowohl um Krankheit als auch um Terminverschiebungen im Zeitplan des Passagiers handeln, die für ihn nicht vorherzusehen waren und die ursprünglich geplante Reise für ihn unmöglich machen. Rechtlich ist zu beachten, dass bei einer Flugstornierung keinerlei Gründe angegeben werden müssen. Diese liegen im Privatbereich des Fluggasts und damit außerhalb des Interessensbereichs von Fluggesellschaften.

Bedingungen

Die Bedingungen für Stornierungen richten sich nach den Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft. Sie sind stets in den entsprechenden AGB zu finden. Stornierungskosten seitens der Fluggesellschaften sind dabei rechtmäßig, die Höhe muss jedoch in einem angemessenen Rahmen liegen. Neben der Stornierungsgebühr durch die Fluggesellschaft kann auch der Reiseveranstalter eine solche erheben, falls diese beiden Institutionen nicht dieselben sind. Die Fluggesellschaft ist, wenn in den AGB festgehalten, außerdem nicht zu einer Rückerstattung des Flugpreises verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Kosten, die nicht direkt im Flugpreis inbegriffen sind. Dazu gehören beispielsweise Steuern oder der Treibstoffzuschlag. Diese Kosten müssen in jedem Fall zurückerstattet werden, da es sich hierbei um Kosten handelt, die nur bei tatsächlichem Flugantritt anfallen. Auch die Rückerstattung von Teilstrecken ist in aller Regel nicht möglich, da es sich um ein und denselben Luftbeförderungsvertrag handelt, der lediglich durch eine Zwischenlandung unterbrochen wurde. Anders ist dies, wenn es sich tatsächlich um separat gebuchte Strecken handelt, die nur zufällig aneinander anschließen. Auch ist eine Stornierung eines Flugs nach dessen Abflugzeit als ausgesprochen problematisch zu bewerten. Hierbei erfolgen nur in Ausnahmefällen Rückerstattungen oder Teilrückerstattungen des Flugpreises. Soll die Stornierung dagegen in den letzten 24 Stunden vor der Abflugzeit erfolgen, so gelten je nach Fluggesellschaft oftmals gesonderte Bedingungen, was eine solche Rückerstattung von Leistungen angeht. Eine Stornierung ist stets schriftlich an den Reiseveranstalter und/oder die Luftfahrtgesellschaft zu richten.