Umbuchung

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Verlegung auf einen anderen Flug

Wird ein Fluggast auf einen anderen Flug verlegt, so liegt ebenfalls eine Nichtbeförderung gem. Art. 4 VO (EG) 261/2004 vor. Der EuGH hat klargestellt, dass stets eine Nichtbeförderung anzunehmen ist, wenn dem Fluggast die Beförderung verweigert wird und für die Verweigerung keine vertretbaren Gründe vorliegen. Auch aus der Fluggastrechteverordnung lässt sich entnehmen, dass der sachliche Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung auch dann eröffnet ist, wenn Fluggäste von einem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen auf einen anderen Flug umgebucht werden unabhängig von dem Grund dafür. Weiterhin ist davon auszugehen, dass eine Umbuchung einer Nichtbeförderung gleich kommt, weil auch dann eine Weigerung vorliegt, den Fluggast zu befördern, obwohl dieser eine bestätigte Buchung für den Flug hat (BGH, Urt. v. 07.10.08, Az.: X ZR 96/06).

Tatbestandsvoraussetzungen

Urheber einer Umbuchung von Fluggästen

Aus dem Wortlaut des Art. 4 Abs. 3 kann nicht geschlussfolgert werden, durch wen die Umbuchung zu erfolgen hat. Nach Art. 3 Abs. 2 lit. b auf welchen der Art. 2 lit. j. hinweist, ist es nicht von Bedeutung ob die Fluggäste durch ein Luftfahrtunternehmen oder ein Reiseunternehmen auf einen anderen Flug umgebucht werden. Daraus lässt sich schließen, dass sowohl das ausführende Luftfahrtunternehmen und der vertragliche Luftfrachtführer, als auch das Reiseunternehmen einen Fluggast umbuchen kann (AG Erding, Urt. v. 07.03.13, Az.: 2 C 228/13; AG Bremen, Urt. v. 14.12.10, Az.: 18 C 73/10; AG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.13, Az.: 23 C 6252/13.

Letztendlich muss für eine Umbuchung jedoch ausschließlich das ausführende Luftfahrtunternehmen laut der Fluggastrechteverordnung dafür einstehen, unabhängig davon von wem die Umbuchung letztendlich durchgeführt wurde. Auch hier knüpft die Fluggastrechteverordnung an Störungen im Beförderungsablauf an und lässt das Verschulden des ausführenden Luftfrachtunternehmens außen vor, denn dieses stellt keine Anspruchsvoraussetzung der Nichtbeförderung dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.07, Az.: 22 S 435/06; AG Düsseldorf, Urt. v. 28.09.06, Az.: 39 C 9179/06). Diese Regelung ist sehr vorteilhaft für den Fluggast, da dieser so vor Ort einen Ansprechpartner hat, was auch den Erwägungsgründen der Fluggastrechteverordnung entspricht.

Umbuchung als autonome Entscheidung

Fraglich ist, ob gleichgültig ist von wem die Gründe für eine Nichtbeförderung ausgehen. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass Art. 3 Abs. 2 lit. b nur dann gilt, wenn die Umbuchung des Fluggastes nicht aus Gründen erfolgt, welche die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung entfallen lassen (LG Leipzig, Urt. v. 10.11.08, Az.: 6 S 319/08). Wenn ein Fluggast sich also erst nach dem Meldeschluss zur Abfertigung einfindet und dann auf einen anderen Flug umgebucht werden möchte, so kann er sich nicht auf eine Nichtbeförderung berufen. Dasselbe gilt für die Situation, in der dem Fluggast aus vertretbaren Gründen die Mitnahme verweigert wird und der Fluggast dann vom Luftfahrtunternehmen auf einen anderen Flug verlegt wird. Denn immer wenn vertretbare Gründe für eine Beförderungsverweigerung gegeben sind, ist der Nichtbeförderungstatbestand ausgeschlossen.

Der Europäischen Kommission zu Folge soll Art. 3 Abs. 2 lit. b der Fluggastrechteverordnung nur für solche Fluggäste gelten, die ihren anfänglich gebuchten Flug wegen betrieblicher Probleme, wie der verspäteten Ankunft oder Annullierung nicht antreten konnten. Für eine Umbuchung kommen also nur betriebliche Gründe in Betracht. Ein Fluggast, welcher selbst Anlass für die Umbuchung auf einen anderen Flug gibt, hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen und Unterstützungsleistungen. Für die Verlegung auf einen anderen Flug muss der Grund in einer autonomen Entscheidung des Luftfahrt- oder Reiseunternehmens liegen (LG Leipzig, Urt. v. 10.11.08, Az.: 6 S 319/08). Eine solche autonome Entscheidung fehlt bei einer fremdbestimmten Umbuchung. Eine solche liegt dann vor, wenn der Fluggast auf einen anderen Flug umgebucht werden muss, weil er den anfänglich gebuchten Flug verpasst oder etwa nicht wahrnehmen kann.

Rechtszeitiges Eintreffen zur Abfertigung

In Art. 2 lit. j der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass sich der Fluggast im Falle, dass ihm keine bestimmte Zeit mitgeteilt wurde, am Flughafen 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden muss. Bei umgebuchten Fluggästen gilt dies jedoch nur sehr beschränkt.

Verlegung vor Meldeschluss

Wenn ein Fluggast noch vor dem Meldeschluss auf einen anderen Flug verlegt wird, so muss er nicht mehr rechtzeitig zur Abfertigung erscheinen (AG Düsseldorf, Urt. v. 28.09.06, Az.: 39 C 9179/06). Dies lässt sich sowohl dem Text als auch der Systematik der Fluggastrechteverordnung entnehmen. Denn von einem Fluggast, der schon von seiner Verlegung auf einen anderen Flug weiß zu verlangen, dass sich dieser zur Abfertigung des anfänglich geplanten Fluges am Abfertigungsschalter einfindet, macht keinen Sinn.

Verlegung nach Meldeschluss

Immer dann wenn ein Fluggast nicht auf einen anderen Flug verlegt wurde, muss er sich nach Art. 3 Abs. 2 lit. a spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfindet, wenn ihm keine andere Zeit mitgeteilt wurde. Wenn der Fluggast den Meldeschluss verpasst, so ist der Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung gar nicht erst eröffnet. Auch wenn der Fluggast daraufhin auf einen anderen Flug verlegt wird, so führt dies trotzdem nicht zur Anwendung der Fluggastrechteverordnung. Eine Umbuchung i.S.d. Art. 3 Abs. 2 lit. b kann schon alleine deshalb nicht mehr vorliegen, weil keine autonome Entscheidung des Luftfahrtunternehmens vorliegt. Eine Umbuchung liegt auch dann nicht vor, wenn der Einstieg ins Flugzeug des ursprünglichen Anschlussfluges nicht mehr möglich ist. Eine Umbuchung in einem solchen Fall würde weiterhin sowieso im Interesse des Fluggastes liegen, da er immer noch so schnell wie möglich an sein Endziel befördert werden will.

Verlegung gegen den Willen des Fluggastes

Damit eine Nichtbeförderung überhaupt angenommen werden kann, muss die Beförderungsverweigerung gegen den Willen des Fluggastes stattfinden. Eine Nichtbeförderung kann somit nicht in den Fällen angenommen werden, in denen der Fluggast nach Aufklärung über seine Rechte gemäß Artikel 14 der Fluggastrechteverordnung der Umbuchung freiwillig zustimmt. Bei verpassten Anschlussflügen ist davon auszugehe, dass die Umbuchung auf einen anderen Flug dessen mutmaßlichen und nach objektiven Maßstäben zu ermittelndem Interesse des Fluggastes entspricht. Dessen Einverständnis kann in einer solchen Situation nicht eingeholt werden, da er sich noch in dem verspäteten Zubringerflugzeug befindet, jedoch ist im Interesse des Fluggastes an einer schnellstmöglichen Beförderung zu dessen Endziel davon auszugehen. Eine Verlegung von Fluggästen auf einen anderen Flug, setzt also keine Zurückweisung am Flugsteig voraus.

Umbuchungsvorbehalte in Reiseverträgen

Reiseveranstalter wollen sich bei Charterflügen im Rahmen einer Pauschalreise die kurzfristige Änderung von Flugzeiten oft vorbehalten (BGH, Urt. v. 10.12.13, Az.: X ZR 24/13). Wird dies wirksam vereinbart und macht der Reiseveranstalter von einem solchen Änderungsvorbehalt Gebrauch, so haftet nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen, in dem Fall, dass ein Fluggast von dem Reiseveranstalter auf einen anderen Flug verlegt wird.Unzulässig sind jedoch Klauseln, die eine spontane, unbegründete Umbuchung in den AGB ermöglichen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az.: X ZR 24/13).

Eine solche Änderung der Flugzeiten kann jedoch dann als Reisemangel eingestuft werden, wenn sich die Flugzeiten erheblich verschieben und die Urlaubszeit somit deutlich verkürzt wird. Aus dem Sinn und Zweck der Fluggastrechteverordnung ergibt sich, dass eine Verlegung als Nichtbeförderung anzuerkennen ist, da ein Luftfahrtunternehmen oder ein Reiseveranstalter ansonsten beliebig die Fluggäste auf andere Flüge umbuchen könnte, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Insbesondere dürfen die Flugkapazitäten nicht durch Verlegungen auf frühere oder spätere Flüge umgangen werden, vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 28.06.2007, Az.: 6 U 94/07. Da die Gründe für eine Verlegung den Flugreisenden nicht immer mitgeteilt werden, kann aus Gründen der Gerechtigkeit keine Unterscheidung zwischen Fluggästen, die von einem Luftfahrtunternehmen oder von einem Reiseveranstalter umgebucht wurden, vorgenommen werden. Somit stehen sowohl Pauschalreisenden als auch bloßen Flugreisenden Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung zu. Im Falle der Verlegung ist es nicht notwendig, dass der Passagier sich am Flugsteig einfinden muss. Für den Fluggast wäre es nicht zumutbar, sich zum früheren Zeitpunkt am Flugsteig einzufinden, wenn für diesen ohnehin kein Platz reserviert ist. Ein betroffener Flugreisender kann in dem Fall gem. Art. 4 III VO (EG) 261/2004 Ausgleichsleistungen und entsprechende Unterstützungs- und Betreuungsleistungen verlangen, es sei denn er verzichtet freiwillig auf seinen Platz. Von einer Nichtbeförderung kann allerdings lediglich dann gesprochen werden, wenn der ursprüngliche Flug auch in tatsächlicher Weise ausgeführt wird. Andernfalls muss von einer Annullierung des Fluges ausgegangen werden, wenn dieser ursprüngliche Flug gänzlich gestrichen wird, vgl. LG Korneuburg, Urt. v. 15.04.2016, Az.: 22 R 6/16m.

Gemäß des jeweiligen Reisevertrages kann es möglich sein, dass das Unternehmen in einem gewissen Rahmen die Flugzeiten einseitig ändern kann. Die Charakterisierung der Abflugzeit als voraussichtlich bringt dabei zum Ausdruck, dass die endgültige Abflugzeit in gewissem Umfang von der zunächst genannten abweichen kann. Insbesondere bei Reiseverträgen, die lange vor der vorgesehenen Reisezeit geschlossen werden, kann sich der Reiseveranstalter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 Abs. 1 BGB ausbedingen, das ihm erlaubt, bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten dadurch Rechnung zu tragen, dass er den Zeitpunkt der Abreise und der Rückreise erst zu einem späteren Zeitpunkt festlegt. Ein solches beschränktes Leistungsbestimmungsrecht kann dadurch vereinbart werden, dass im Reisevertrag eine voraussichtliche oder vorläufige Abflugzeit festgelegt wird. Mit der Qualifikation der Abflugzeit als „voraussichtlich“ wird zum Ausdruck gebracht, dass der Reiseveranstalter dazu berechtigt sein soll, die vertragliche Abflugzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig zu fixieren und hierbei in gewissem Umfang von der vorläufigen Angabe abzuweichen .

Umbuchung durch den Reiseveranstalter

Gemäß dem Wortlaut von Art. 3 II lit. b der VO kommt es auf die Ursache der Flugverlegung durch ein Luftfahrtunternehmen oder einen Reiseveranstalter ausdrücklich nicht an. Dies bedeutet, dass auch ein Flug, der Teil einer Pauschalreise werden sollte, ohne Wissen des Passagiers umgebucht und diesem daher die Teilnahme am ursprünglichen Flug verweigert wird, als Nichtbeförderung zu qualifizieren ist, vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2007, Az.: 22 S 435/06. Wesentlicher Zweck ist dabei die Verhinderung von Missbrauch. Da in solchen Fall das ausführende Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen verpflichtet ist, kann dieses im Innenverhältnis zu dem Reiseveranstalter Regress auf Erstattung nehmen. Insbesondere Art. 13 der VO erwähnt ausdrücklich, dass das Luftfahrtunternehmen Erstattung von einem Reiseunternehmen oder einer anderen Person zu verlangen kann, mit der es in einer Vertragsbeziehung steht.

Umbuchung durch das Luftfahrtunternehmen

Ein Fluggast nimmt eine Luftfahrtgesellschaft auf Minderung in Anspruch aufgrund von einer Verlegung der Abflugzeit.Ein Reisemangel liegt nur vor, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag von Flugzeitänderungen betroffen sind.Mit Änderungen der Flugzeiten muss im Zeitalter des Massentourismus stets gerechnet werden. Von der Flugzeitverlegung wurde lediglich der Anreisetag betroffen und die Nachtruhe nicht erheblich beeinflusst.Es steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §§ 651 d und 651 c BGB zu. Nach dieser Vorschrift stellen alle für den Reisenden ungünstigen Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Reiseleistung einen Reisefehler dar. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der tatsächlich gewährten Leistung zu vergleichen. Allerdings führt nicht jede Abweichung von der ursprünglichen Buchung zu einem Minderungsanspruch. Tritt eine Störung der Reiseleistung auf, ist im Einzelfall je nach Art und Zweck der Reise festzustellen, ob diese Störung bereits die Reise als solche in ihrem Nutzen beeinträchtigt oder ob es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die im Zeitalter des Massentourismus entschädigungslos hinzunehmen ist. Auch kann aufgrund dieses Umstandes nicht von einem Verlust der Nachtruhe ausgegangen werden. Es ist insoweit zu berücksichtigen, dass bei Pauschalreisen der An- und Abreisetag noch keinen Urlaubstag im eigentlichen Sinne darstellt, sondern primär der Beförderung zum und vom Urlaubsziel dient.

Siehe auch: Informationen zu einer Umbuchung bei einzelnen Fluggesellschaften

Umbuchung Rechte

Kann ich meine Reise umbuchen?

Ob eine Reise umgebucht werden kann, hängt ganz von dem jeweiligen Reiseveranstalter oder der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Grundsätzlich dürfte sich eine Umbuchung jedoch stets einfacher gestalten als eine Stornierung der Reise. Dennoch können auch bei einer Umbuchung Gebühren erhoben werden. Am besten man erkundigt sich bei dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft, ob die Reise umgebucht werden kann oder nicht und zu welchen Bedingungen.

Siehe auch: Kann ich meine Reise umbuchen?

Kann ich meinen Flug umbuchen?

Ob der bereits gebuchte Flug noch umgebucht werden kann, hängt ganz von den Bedingungen des Reiseveranstalters ab. Grundsätzlich wird eine Umbuchung jedoch von so gut wie jeder Fluggesellschaft angeboten. Eine Umbuchung kann in den meisten fällen jedoch nur gegen die Entrichtung einer Gebühr vorgenommen werden. Wie hoch die Gebühr dabei ausfällt, sollte ebenfalls direkt bei der Fluggesellschaft erfragt werden.

Siehe: Kann ich meinen Flug umbuchen?

Kann ich Hotel umbuchen?

Ob ein Hotel umgebucht werden kann, muss direkt bei dem Hotel oder dem Anbieter, über den das Hotel gebucht wurde, erfragt werden. Eine Stornierung des Hotels dürfte sich schwierig gestalten, da ein Beherbergungsvertrag nicht einfach einseitig gelöst werden kann. Bei einer Umbuchung dürfte es sich vielleicht anders verhalten. Viele Hotels bieten diese Möglichkeit jedoch an. Am besten man erfragt direkt bei dem Hotel, ob eine Umbuchung überhaupt möglich ist und unter welchen Bedingungen bzw. zu welchem Preis.

Siehe: Kann ich Hotel umbuchen?

Ist eine Reservierung Hotel verbindlich?

Grundsätzlich ist die Reservierung eines Hotels verbindlich. Bei der Buchung eines Hotels kommt es zu dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags, welcher nicht einfach einseitig gelöst werden kann.

Wie kann ich bei Opodo umbuchen?

Ob ein Flug bei Opodo umgebucht werden kann, ist abhängig von den jeweiligen Tarifbestimmungen des Anbieters. Um bei Opodo einen Flug umzubuchen, ist es das Beste sich entweder telefonisch an Opodo zu wenden oder sich direkt an den Anbieter zu wenden. Opodo behält sich vor im Falle der Änderung oder Stornierung eines Fluges eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Person zu erheben.

Wie kann ich bei Expedia umbuchen?

Wenn eine Umbuchung bei Expedia vorgenommen werden soll, dann kann dies online erfolgen. Damit eine Umbuchung vorgenommen werden, müssen die folgenden Schritte befolgt werden.

1. Gehen Sie zur Seite mit dem Reiseplan.

2. Suchen Sie in Ihrem Reiseplan den Abschnitt zur Verwaltung der Buchung.

3. Wählen Sie den Link zur Änderung oder Stornierung und gehen Sie gemäß den Anweisungen vor

Wie kann ich bei Booking com umbuchen?

Die Umbuchung eines Hotels kann durch den Buchenden eigenständig online auf booking.com vorgenommen werden.

Siehe auch: Wie kann ich bei Booking com umbuchen?

Wie kann ich bei TUI umbuchen?

In Abhängigkeit der gebuchten Fluggesellschaft und von dem gebuchten Tarif können Flüge telefonisch in dem Servicecenter von TUI zu den Öffnungszeiten umgebucht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Buchung auf www.tuifly.com online aufzurufen und den Flugtermin somit online umzubuchen.


Siehe auch: Wie kann ich bei TUI umbuchen?

Wie kann ich bei Check24 umbuchen?

Um eine Umbuchung bei check24 vorzunehmen, kann sich der Buchende des Online-Formulars in seinem Kundenkonto bedienen oder eine E-Mail mit den genauen Umbuchungswünschen an reise@check24.de senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Umbuchungswünsche telefonisch an den Kundenservice unter +49 (0) 89-24 24 11 33 weiterzuleiten.

Wie viel kostet es einen Flug umbuchen?

Die Frage, wie viel es kostet einen Flug umzubuchen kann nicht einfach pauschal beantwortet werden. Die Kosten für eine Umbuchung sind davon abhängig, bei welcher Fluggesellschaft oder welchem Anbieter der Flug gebucht wurde. Weiterhin ist der gebuchte Tarif ausschlaggebend. Bei manchen Tarifen ist es möglich kostenlos umzubuchen, bei anderen wiederrum ist eine Umbuchung mit zusätzlichen Kosten für den Buchenden verbunden. Wie viel eine Umbuchung des Fluges kostet, kann stets unverbindlich bei dem Anbieter erfragt werden oder auf der jeweiligen Website nachgelesen werden.

Wie kann ich einen Flug umbuchen?

Um einen Flug umzubuchen, gibt es viele Möglichkeiten. In den meisten Fällen gibt es eine Service-Hotline des jeweiligen Anbieters oder der Fluggesellschaft, bei der der Buchende anrufen kann und seinen Flug umbuchen kann. Oftmals steht dem Buchenden auch ein Kontaktformular zur Verfügung, welches er für die Umbuchung nutzen kann. Ansonsten kann sich der Buchende auch per E-Mail an den Anbieter oder die jeweilige Fluggesellschaft wenden und seine Umbuchungswünsche äußern.

Kann man bei Eurowings umbuchen?

Bis zu der Schließung des Web Check-ins vor Abflug, kann das Reisedatum des Eurowings Fluges durch den [[Fluggast] geändert werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Flug von derselben Person auf derselben Strecke und innerhalb des veröffentlichten Flugplanes angetreten wird. Die Umbuchung kann durch den Fluggast sowohl online als auch mobil, telefonisch über unser Call Center oder am Flughafenschalter vorgenommen werden. Bei einer telefonischen oder persönlichen Umbuchung kommt es zu einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für den Fluggast, wenn dieser seinen Flug nicht gerade mit der Flex-Option gebucht hat.

Kann ich bei Eurowings umbuchen?

Ja, bei Eurowings kann umgebucht werden. Die Umbuchung kann persönlich, telefonisch, mobil oder online erfolgen. Bei der Flex-Option kann die Umbuchung für den Fluggast kostenfrei erfolgen.

Kann man bei Lufthansa umbuchen?

Bei der Lufthansa kann ein Flug umgebucht werden durch den Fluggast. Dafür muss der Fluggast die folgenden Schritte befolgen: Kann man bei Lufthansa umbuchen?

Kann man bei Ryanair umbuchen?

Bei Ryanair kann der Flug online umgebucht werden. Dafür benötigt der umbuchende Fluggast die Reservierungsnummer und die E-Mail-Adresse. Im Folgenden eine Anleitung wie bei einer Umbuchung bei Ryanair vorzugehen ist: Kann man bei Ryanair umbuchen?

Kann man bei Ryan Air Flüge umbuchen?

Bei Ryanair kann der Flug online umgebucht werden. Dafür benötigt der umbuchende Fluggast die Reservierungsnummer und die E-Mail-Adresse. Im Folgenden eine Anleitung wie bei einer Umbuchung bei Ryanair vorzugehen ist: Kann man bei Ryan Air Flüge umbuchen?

Kann man bei Wizzair umbuchen?

Bei Wizz Air kann ein Flug nicht nur storniert werden, sondern auch gegen eine Gebühr durch den Fluggast umgebucht werden. Eine Umbuchung ist bis zu drei Stunden vor Abflug auf einen anderen Flug durch den Fluggast möglich. Eine solche Umbuchung kann auf der Flugübersichtsseite, an den Flughafenschaltern, über das Reisebüro oder das Callcenter beantragt werden. Für eine Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr von 30 bis 40 Euro und bei einer Umbuchung über das Callcenter eine Bearbeitungsgebühr fällig. Außerdem müssen durch den Fluggast eine etwaige Differenz beim Flugpreis bezahlt werden. Im Fall von niedrigeren Kosten des neuen Fluges wird nur die Differenz der niedrigeren Steuern erstattet. Bei einer Änderung, die nicht alle gebuchten Passagiere betrifft, wird das Kontaktieren des Callcenters empfohlen.

Kann man bei Iberia umbuchen?

Bei Iberia sind Umbuchungen von Terminen und Flügen durch den Fluggast nur bis zu maximal drei Stunden vor dem Abflug zulässig und unterliegen den Tarifbedingungen des jeweiligen Tickets.

Kann man bei Air France umbuchen?

Bucht der Fluggast einen Flug bei Air France und möchte diesen bereits gebuchten Flug im Nachhinein umbuchen, dann muss der Fluggast mit Gebühren zwischen 50 € und 150 € rechnen. Allerdings hängt alles von den verschiedenen Tarifen der Airlines ab: Bei Economy Light sind Flüge nicht umbuchbar, oder bei Stornierung erstattbar. Beim Tarif Economy Standard kann man bei Air France Flüge für 50 € bis 150 € umbuchen, aber nicht erstatten.

Kann man bei KLM umbuchen?

In Abhängigkeit von den Tarifbedingungen des Tickets können Flüge geändert oder Buchungen bei KLM durch den Fluggast storniert werden. Die Reisedaten, -zeiten und/oder das Reiseziel können bei jedem änderbaren Tickettyp geändert werden – oder wenn der Fluggast ein Flexibility gekauft hat. Die Änderungsbedingungen für den jeweiligen Tickettyp können unter Meine Reise und in der per E-Mail verschickten Buchungsbestätigung nachgelesen werden.

Kann man bei Pegasus umbuchen?

Hat der Fluggast auf flypgs.com ein Ticket erworben, dann kann er auf der Website bequem auf seine Flugdaten zugreifen und Änderungen vornehmen, indem der Fluggast seine Reservierungsnummer (PNR) und seinen Nachnamen unter Meine Buchung bearbeiten auf der Startseite eingibt. Alle Fluggäste, die ihre Tickets über das Callcenter oder eine Agentur erworben haben, müssen, um Änderungen vorzunehmen das Callcenter von Pegasus unter 0888 228 12 12 anrufen.

Kann man bei Swiss umbuchen?

Der Fluggast kann eine bereits getätigte Buchung bei Swiss umbuchen. Falls der Fluggast seinen Flug umbuchen möchte, dann kann er die Umbuchung bei die "Buchung ändern" vornehmen, auf der Website swiss.com. Dafür muss sich der Fluggast entweder mit seinem Profil anmelden oder mit der persönlichen Buchungsreferenz (PNR) einloggen muss.

Kann man bei Delta Airlines umbuchen?

Bei Delta Airlines gibt es verschiedene Möglichkeiten um einen Flug umzubuchen. Um bei Delta Airlines eine Umbuchung vorzunehmen, ist es am besten sich mit Delta Airlines direkt in Verbindung zu setzen. Für direkt bei Delta gekaufte Flüge kann auf der Homepage www.delta.com unter dem Punkt "Buchungen bearbeiten" direkt online die Umbuchung durch den Fluggast vorgenommen werden.

Kann man bei American Airlines umbuchen?

Bei American Airlines kann ein Flug online durch den Fluggast umgebucht werden.

Kann man bei United Airlines umbuchen?

Bei United Airlines kann die Umbuchung eines Flugs sogar noch am Abflugtag vorgenommen werden, sogar wenn durch den Fluggast bereits für einen Flug eingecheckt hat. Verfügt der Fluggast über ein eingeschränktes Flugticket, dann kann der Fluggast gegen eine ermäßigte Gebühr eine Umbuchung am Abflugtag vornehmen. Für die Tarife Basic Economy (N) oder Economy (Erstgepäckgebühr/keine Änderungen möglich) sind keinerlei Umbuchungen möglich. Mitglieder von MileagePlus Premier® Gold, Premier Platinum und Premier 1K® dürfen eine kostenlose Umbuchung am Abflugtag vornehmen.

Kann man bei EasyJet umbuchen?

Bei EasyJet kann ein bereits gebuchter Flug umgebucht werden durch den Fluggast. Dafür muss der Fluggast wie folgt vorgehen:Kann man bei EasyJet umbuchen?

Kann man bei Turkish Airlines umbuchen?

Bei Turkish Airlines ist eine Umbuchung mit der standardmäßig-ausgewählten Economy-Aktion mit einer Gebühr von 50 € verbunden. Stornierungen sind in diesem Tarif allerdings nicht erstattungsfähig. Wer den Economy Semi Flexible/Restricted Tarif bucht, kann gegen eine Gebühr von 50 € seinen Flug umbuchen und für 115 € stornieren. Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen gibt es mit dem Economy Flexible Tarif.

Kann man bei Air China umbuchen?

Bei Air China ist es möglich einen Flug umzubuchen. Sollte nach dem Ticketerwerb eine Änderung an Flug, Datum oder Klasse erforderlich sein, dann muss der Fluggast dies so früh wie möglich mitteilen, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden können. Gemäß den Preisbestimmungen fallen für Änderungen die geltenden Gebühren an. Bei Rabatten sind eventuell keine Sitzplätze zum Rabatt der ursprünglichen Buchung für den gewünschten Flug verfügbar. In diesem Fall wird zusätzlich zur Änderungsgebühr die Differenz des Preises erhoben, sofern die Klasse geändert werden kann.

Kann man nach Check in noch umbuchen?

Ob man nach check in noch umbuchen kann, sollte bei der Fluggesellschaft erfragt werden, bei der der in Rede stehende Flug gebucht wurde. Es existieren jedoch Fluggesellschaften, bei denen es möglich ist auch noch nach dem check in noch umzubuchen.

Wie kann ich bei Ryanair Gepäck umbuchen?

Gepäck bei Ryanair kann auch noch nach der bereits vorgenommenen Buchung hinzugefügt werden. Die Preise lassen sich problemlos auf der Website von Ryanair finden.

Urteile

Urteile, Datum Aktenzeichen Zusammenfassung (reise-recht-wiki)
[1]Urt. v. 15.11.2004, Az: 28 C 14629/04 28 C 14629/04 Der auf die Personenbeförderung gerichtete Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft, was zur Folge hat, dass dem Luftfrachtführer bei erheblicher Verschiebung der Flugzeiten die vertragliche Beförderungsleistung unmöglich wird und er zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist.

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