Flugportale
Flugportale stellen eine spezielle Variante des klassischen Reisebüros dar: Der Kunde kann auf der Internetseite des jeweiligen Flugportals für seinen gewünschten Ablug- und Zielflughafen und das entsprechende Datum Flüge anzeigen lassen und diese vergleichen. Ferner können Flüge gegebenenfalls auch gleich gebucht werden.
Damit agieren Flugportale als Reisevermittler, da sie lediglich Leistungen Dritter an ihren Kunden vermitteln und nicht selbst als Reiseveranstalter auftreten. Einige Portale beschränken sich nicht nur auf Flüge, sondern bieten auch die Option zum Beispiel Hotels oder Mietwagen zu vergleichen beziehungsweise zu buchen.
Flugportal
Bei der Suche nach einer Reise oder einem preisgünstigen Flug wenden sich viele Kunden an Flugportale. Im Menü recherchieren sie durch Eingabe des gewünschten Reisezeitraums, von Abflug- und Ankunftsflughafen und unter Umständen durch die Verwendung weiterer Filter selbstständig nach Angeboten. Als Ergebnis erhalten sie eine Liste mit Flugzeiten und verschiedenen Preisen. Wer den passenden Flug gefunden hat und auf „Auswählen“ klickt, beauftragt damit den Anbieter hinter der Internetpräsenz mit der Abwicklung der Buchung. Der Kunde sendet somit eine Buchungsanfrage. Im nächsten Schritt gibt er seine persönlichen Daten ein und wählt unter Umständen zusätzliche Leistungen wie Versicherungen aus. Durch einen Klick auf „Buchen“ ist die Transaktion beendet. Ein Flugportal ähnelt somit einem Online Reisebüro über welches Flüge verglichen und Flugbuchungen bequem abwickelt werden können.
Vergleich zu klassischen Reisebüros
Der Hauptunterschied zwischen Flugportalen und klassischen Reisebüros besteht in der reinen Internet-Präsenz der Reiseportale. Teilweise können so sehr günstige Preise angeboten werden, zudem steht die Internetseite rund um die Uhr zur Verfügung. Bei dem Reiseveranstalter handelt es sich um die Vertragspartei des Reisenden, welcher dem Reisenden zusagt, alle Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Unter Reisevermittlern sind die rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Reiseunternehmen zu verstehen, die Pauschalreisen von anderen Reiseveranstaltern oder auch andere touristische Dienstleistungen den Reisenden als Fremdleistungen anbieten.
Es folgt daraus aber auch, dass eine persönliche Beratung vor Ort - wie in einem typischen Reisebüro üblich - nicht oder nur eingeschränkt (zum Beispiel mittels eines Live-Chats) möglich ist. Der Fluggast muss sich also selbst über die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft(en) zu zum Beispiel Handgepäck oder Buchungsklassen informieren. Auch haben Reisebüros teilweise Zugriff auf spezielle Buchungsoptionen, die nur ihnen vorbehalten sind.
Unterschied zu einer Meta-Searching-Website
Wer bei seinen Recherchen eine Flugsuchmaschine verwendet, gibt dort seine Flugdaten ganz ähnlich wie bei einer Suchmaschine im Internet ein. Daraufhin sucht die Meta-Searching-Website in Datenbanken von Flugportalen und Airlines nach entsprechenden Flügen. Meistens wird dann in den Suchergebnissen der Flug mit dem günstigsten Preis zuerst gelistet. Wer eines der gelisteten Angebote auswählt, wird nicht zur Dateneingabe aufgefordert. Er wird zur entsprechenden Airline weitergeleitet und kann den gewünschten Flug anschließend direkt auf deren Website buchen. Eine Flugsuchmaschine ist also kein Flugvermittler und funktioniert nicht wie ein Online-Reisebüro.
Kritik an Flugportalen
Nicht alle Portale listen sämtliche zur Verfügung stehenden Flugverbindungen auf. Deshalb sollten die Preise mehrerer Anbieter verglichen werden. Die während der Buchung entstehenden zusätzlichen Kosten wie Flughafen- oder ggf. Bearbeitungsgebühren sind oft erst während des Buchungsvorgangs zu erkennen. Der Endpreis liegt dann häufig weitaus höher als erwartet. Auch Versicherungen können bei manchen Portalen wesentlich teurer sein als direkt bei der Versicherungsgesellschaft. Ein seriöser Flugvermittler hat eine gut strukturierte und informative Internetpräsenz, die sich durch Benutzerfreundlichkeit auszeichnet. Jeder Buchungsschritt – ebenso wie die anfallenden Kosten sollte klar zu erkennen sein.
Gebühren
Flugportale stehen oft in der Kritik Gebühren zu erheben, die nicht sofort ersichtlich sind. Dies sind in erster Linie Zahlungsgebühren, die auf den vermeintlich günstigen Preis aufgeschlagen werden. Manche Flugportale informieren den Kunden so erst ganz am Ende des Buchungsvorgangs, dass bei Zahlung mit einer üblichen Kreditkarte (Visa/Master) teilweise erhebliche Gebühren auf den Buchungspreis addiert werden müssen. Dies lässt sich nur umgehen, indem zum Beispiel mit einer hauseigenen Kreditkarte bezahlt wird - die kaum ein Kunde besitzen dürfte. Das Flugportal fluege.de nutzt hierfür die "fluege.de - Mastercard Gold", Expedia die Debit-Varianten von Mastercard und Visacard.
Auf rechtlicher Ebene schreibt jedoch die EU-Verordnung EG 1008/2008 vor, dass Fluggästen mindestens eine gängige, kostenlose Zahlungsmethode zur Verfügung stehen muss. Ferner muss der Endpreis transparent und inklusive aller Gebühren ausgewiesen werden:
"Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisenund muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen." Die Flugportale hingegen berufen sich in dieser Hinsicht darauf, dass sie - zutreffenderweise - eine kostenlose Zahlungsmethode anbieten.
Daher ist relevant, ob diese kostenlose Zahlungsmethode auch gängig oder etabliert ist. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn zwar eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit besteht, diese aber nur durch eine nicht verbreitete Kreditkarte genutzt werden kann. In dem entsprechenden Fall war diese zudem nur durch eine Gebühr von 40 bis 100 Euro jährlich zu erhalten (KG Berlin, Urt. v. 30. April 2009, Az. 23 U 243/08]). Mittlerweile weisen einige Anbieter nun daher keine Zahlungsgebühr mehr aus, schlagen aber eine "Service Fee" für jede Buchung auf - außer es wird mit der hauseigenen Kreditkarte gezahlt. In solchen Fällen sollte von der Buchung bei diesem Flugportal abgesehen werden. Bei Flugstornierungen und Umbuchungen zahlen Kunden nicht nur die Gebühr der Airline, sondern auch zusätzliche Gebühren (Service Fee) des Flugportals, die bis zu 110 Euro betragen können. Vollflexible Tickets der Airlines sind sehr teuer, Zusatzversicherungen der Flugportale kosten bis zu 60 Euro, decken aber nur ein Kostenrisiko von 100-300 Euro ab.
Im Endpreis müssen sämtliche Preisbestandteile enthalten sein, die bei einer Flugbuchung anfallen, wie etwa Steuern und Gebühren. Doch damit sind nicht alle Preisbestandteile erfasst. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck weiterhin Zusatzgebühren verlangen dürfen.
Aufpreis für Kreditkarten
Oftmals werden von Flugportalen extra Gebühren für die Nutzung von Kreditkarten erhoben. Das ist nur zulässig, wenn mindestens ein Bezahlweg kostenfrei angeboten wird. Entgegen geltendem Recht kassieren viele Flugportale weiterhin Gebühren bei der Zahlung mit gängigen Kreditkarten. Es ist jedoch nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie seit Mitte Januar 2018 verboten, für das Bezahlen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard Aufschläge zu verlangen.
So können bei manchen Anbietern Flüge mit den seltenen Debitkarten von Mastercard und Visa günstiger bezahlt werden als mit den herkömmlichen Varianten. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich der Flug vergünstigt, wenn man letztlich die Mastercard Debit auswählt. Debitkarten ähneln EC-Karten, sind in Deutschland aber wenig verbreitet.
Der hinweis, dass der angezeigte Preis nur bei Zahlung mit Visa Entropay gilt, wird häufig innerhalb der Angaben oder auf der Seite versteckt. Oft zahlt der Kunde mehr, wenn er mit einer gängigen Mastercard oder Visa-Karte zahlt.
Aus diesem Grund ist es ratsam, nie vor dem Buchungsprozess ein bestimmtes Zahlungsmittel festzulegen. So sehe man am Ende, ob sich der Preis nach Auswahl der Kreditkarte erhöhe.
Aufpreis für Versicherungen
Auch Reiserücktritts- oder Stornoversicherungen für ein ganzes Jahr treiben die Preise bei der Online-Buchung nach oben, wenn Reisende sie nicht aktiv wegklicken. Das Oberlandesgericht Dresden hat dem Flugportal Fluege.de bereits untersagt, während der Buchung Versicherungsleistungen ohne bewusstes Zutun des Kunden hinzuzufügen (OLG Dresden, AZ: 14U551/10). Obwohl das OLG-Urteil ein Jahr später durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde (BGH, AZ: IZR 168/10), sah sich der Betreiber Unister erst zu Änderungen gezwungen, nachdem das Unternehmen zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 75.000 Euro verurteilt worden war.
Gepäck
Weiterhin bezieht sich der von einigen Flugportalen angezeigte Preis lediglich auf den Flug als solchen. Leistungen, die die große Mehrheit von Fluggästen in Anspruch nimmt (zum Beispiel: Mitnahme von Handgepäck, Sitzplatzreservierung) sind in dem Preis herausgerechnet um günstiger als die Konkurrenz anbieten zu können.
Ein Online-Flugvermittler muss die Extrakosten für Aufgabegepäck vor der Buchung jedoch anzeigen, auch wenn der Nutzer die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur bei der Airline hinzubuchen kann. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 14 U 751/18).
Ansonsten liege ein Verstoß gegen Artikel 23 der Verordnung 1008/2008 vor (siehe oben). Den Fluggästen müsse es möglich sein Preise sofort und effektiv vergleichen zu können. Die Mitnahme auch von größeren Gepäckstücken und nicht nur von Handgepäck sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung, auch wenn sich Kunden zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht dafür entschieden hätten.
Zusatzleistungen
Einige Flugportale bieten dem Kunden über die Flugbuchung hinausgehende Dienstleistungen an, deren Nutzen jedoch fraglich ist. So wird zum Beispiel ein Dienst angeboten, der den Kunden per SMS über das Wetter an seinem Zielflughafen informiert. Verbreitet sind auch Versicherungen, zum Beispiel Reiserücktritts- und Stornierungsversicherungen.
Diese Zusatzleistungen sind oft standardmäßig angewählt und müssen vom Kunden selbst entfernt werden. Dies machen sich manche Flugportale zu Nutzen und bieten ihre Versicherungen als Abonnement an, dessen Preis sich manchmal sogar noch jährlich steigert.
Auch bei anderen Gebühren sind viele Portale nicht transparent. Eine Sitzplatzreservierung zum Beispiel kann auf einem Portal deutlich mehr kosten als bei der Airline direkt. Ähnlich sieht es mit Gebühren für Aufgabegepäck aus.
Abtretung von Fluggastrechten
Einige Flugportale sind negativ aufgefallen, indem sie in ihren AGB formuliert haben, dass der Reisende seine Ansprüche etwa bei Verspätung oder Flugausfall, an das Flugportal bzw. an den Servicepartner überträgt,. Die Ausgleichszahlungen in Höhe von 250-600 Euro erhält man erst nach Abzug einer erhöhten Gebühr von 35%. Dem Kunden wird also verwehrt, seine Ansprüche gegenüber der Fluglinie selbst und kostenlos durchzusetzen.
Alternativen zu Flugportalen
Grundsätzlich sollten stets mehrere Flugportale verglichen werden, bevor eine Entscheidung über eine Buchung getroffen wird. Auch eine Buchung direkt bei der Fluggesellschaft kann in Erwägung gezogen werden: Gebühren für Gepäck oder Sitzplatzreservierungen sind hier oft günstiger als bei Flugportalen. Zuletzt sollte auch eine Buchung bei einem lokalen Reisebüro in Betracht gezogen werden.
Es ist ratsam, immer mehrere Portale zu vergleichen. Zudem halten Airlines oft preiswerte Flüge bereit, die von Buchungsportalen nicht erfasst werden.
Eine weitere Option ist es, im Reisebüro zu buchen. Denn dieses verfügt über günstige Flugkontingente, auf die manche Suchmaschinen keinen Zugriff haben.
Beispiele für Flugportale
Flugportal | Domain | Flugportal | Domain | Flugportal | Domain |
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McFlight | McFlight.de | Expedia | Expedia.de | Fly | Fly.de |
Check24 | Check24.de | Flugladen | Flugladen.de | Seat24 | Seat24.de |
FlySmarter | Flysmarter.de | Fluege.de | Fluege.de | Flug24 | Flug24.de |
Swoodoo | Swoodoo.de | opodo | opodo.de | Airline-direct | Airline-direct.de |
billigflug.de | billigflug.de | flugbuchung.de | flugbuchung.de | tripsta | tripsta.de |