Hotel
Definition
Ein Hotel ist ein Betrieb, bei dem Gäste gegen Entgelt eine Unterkunft und eventuell Verpflegung bekommen. Hotels können von anderen Beherbergungsbetrieben dahin gehend unterschieden werden, dass in einem Hotel beispielsweise der Empfang durchgehend besetzt werden muss und das Hotel den Gästen gewisse Dienstleistungen anbieten und je nach Kapazitäten immer eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen muss. Im Vergleich zu anderen nicht kommerziellen Betrieben bzw. Einrichtungen und Möglichkeiten (wie etwa couchsurfing) funktioniert die Unterbringung in einem Hotel auch nur gegen Bezahlung.
Geschichte
Einrichtungen, die Reisenden eine Unterkunft bieten, waren schon ein Merkmal der früheren Zivilisation. In der griechisch-römischen Kultur wurden zusammen mit Thermalbädern Einrichtungen für Erholung und Ruhe gebaut. Im Mittelalter baten Kloster und Abteien verschiedener religiöser Orden den Reisenden ihre Übernachtungsmöglichkeiten an.
Der Vorläufer der modernen Hotels waren Gasthäuser im mittelalterlichen Europa. Diese Gasthäuser deckten auch solche Bedürfnisse der Gäste, wie Verpflegung, Reinigung, Pflege der Pferde.
In der Mitte des 18. Jahrhunderts begannen Gasthäuser sich zunehmend auf reiche Kunden auszurichten. Eines der ersten Hotels nach dem heutigen Bild war Exeter, gegründet in 1768, obwohl die Idee im 19. Jahrhundert erst richtig aufgefangen wurde.
Im 19. Jahrhundert verbreiteten sich Hotel in Westeuropa und Nordamerika. Es wurden luxuriöse Häuser wie Tremont House und Astor House in den USA, Savoy Hotel im Vereinigten Königreich und die Ritz-Kette in London und Paris. Sie richteten sich auf sehr wohlhabende Gäste aus.
Arten
Die Bewertung der Hotels mit Sternen ist schon seit jeher geläufig. Die Sterne gewisse Standards in Hinblick auf die Ansprüche der Gäste. Unabhängig von dieser Bewertung können Hotels auch nach Leistungen, Beherbergungsart, Lage oder spezifischer Kundenausrichtung unterschieden werden.
Leistungen
Zu den typischen Hotelleistungen gehört Verpflegung der Gäste. In diesem Zusammenhang kann man zwischen Vollpension, bei der Frühstück, Mittag- und Abendessen angeboten werden, Halbpension mit Frühstück und einer weiteren Mahlzeit und Hotel garni, das nur Frühstück anbietet, unterscheiden. Außerdem einige Hotels ihren Kunden bei der Buchung zwischen den Formen auszuwählen.
Beherbergungsart
Bezüglich der Art und Ausstattung der Zimmer gibt es neben der gewöhnlichen Form, wo nur ein Schlafzimmer und gegebenenfalls ein Wohnzimmer vermietet werden, hauptsächlich zwei Formen – Apartment-Hotel und Suiten-Hotel. Diese beiden Formen haben eine Gemeinsamkeit – das Zimmer ist mindestens mit einem Kühlschrank, einer Mikrowelle und einem Wasserkocher ausgestattet. Apartment-Hotels bieten jedoch weitere Leistungen, die andere Hotels unter Umständen nicht haben, weil Aparthotels ihr Angebot in erster Linie an die Gäste richten, die einen längeren Aufenthalt planen.
Lage
Hotels, die sich in der Nähe eines wichtigen Verkehrsknotenpunktes befinden bezeichnet man auch so – Flughafenhotels oder Bahnhofhotels. Große Hotels werden in der Nähe von Flughäfen oder Bahnhöfen gebaut, um die Zielgruppe der Reisenden abzudecken, die auf der Durchreise mit Verspätungen konfrontiert werden und eine Unterkunft zum Ausruhen brauchen. Hotels in unmittelbarer Nähe von Autobahnen nennt man nach dem amerikanischen Vorbild Motels. In Deutschland ist die Bezeichnung Autobahnraststätte gebräuchlich. Da die Entfernungen in Deutschland im Vergleich zu USA wesentlich kürzer sind, bieten Autobahnraststätte nur begrenzt Übernachtungsmöglichkeiten an.
Spezifische Kundenausrichtung
Es gibt Hotels, die sich auf einen bestimmten Bereich der Erholung oder auf einen Geschäftszweck festlegen. So gibt es in der ersten Kategorie beispielsweise Wellness- und Spa-Hotels, Resorts, die mehrere Unterhaltung- und Erholungsmöglichkeiten bieten, Ferien- und Sporthotels. In der Nähe von großen Kongresszentren oder Messen werden in der Regel Bisness- und Seminarhotels gebaut.
In den letzten Jahren verzeichnet sich immer deutlicher der Trend, Hotels einem bestimmten Thema zu widmen und entsprechend einzurichten. So gibt es Baumhotels, Eis- oder Schneehotels, Gefängnishotels, die in ehemaligen Gefängnisgebäuden untergebracht werden, Hotels unter Wasser, um nur einige Beispiele zu nennen.
Eine etwas andere Form sind Hotelschiffe, die zwar auf ähnliche Weise wie Kreuzfahrten funktionieren, jedoch steht bei Hotelschiffen die Unterbringung der Gäste im Vordergrund und demzufolge findet man nur wenige Unterhaltungsmöglichkeiten an Bord, die für die meisten Kreuzfahrtarten typisch sind.
Rechtliche Besonderheiten
Bezüglich ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation können Hotels in privat geführte und konzerneigene aufgeteilt werden. Privathotels sind unabhängige Einheiten, die in der Regel auch von Eigentümern direkt geleitet werden. Konzernhotels sind in rechtlicher Hinsicht an ihre Mutterkonzerne gebunden und auch wirtschaftlich nicht unabhängig sind.
Viele Hotelkonzerne expandieren im Rahmen der Franchisingverträge, wobei auf diese Weise eröffneten Hotels als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einheiten anzusehen sind. Jedoch müssen die Betreiber dieser Hotels auf strenge Vorschriften bezüglich der Einrichtung, des Services, der Werbung und allgemeiner Positionierung des Hotels achten, um ein einheitliches Image der gesamten Kette und des Konzerns zu wahren.
Privathotels finden in Europa die größte Verbreitung, Konzernhotels, hingegen, haben in den USA die absolute Marktführung.
Hotelpools
Viele Hotels bieten ihren Gästen neben ihrer Unterkunft auch die Möglichkeit, den Hotelpool, den hoteleigenen Stand oder das Schwimmbad zu benutzen.
Aufsicht
Die zur Badeaufsicht in einem Schwimmbad eingesetzten Personen sind verpflichtet, den Badebetrieb und damit auch das Geschehen im Wasser zu beobachten und mit regelmäßigen Kontrollblicken zu prüfen, ob Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten. Dabei ist der Standort der Beobachtung so zu wählen, dass der gesamte Schwimm- und Sprungbereich überwacht und auch in das Wasser hineingeblickt werden kann. In Notfällen sind sie zur raschen Hilfe verpflichtet.
Werden in einem Pool Bojen zur Abgrenzung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbereiches verwendet, ist dies rechtlich zulässig. Auch hat die Badeaufsicht nicht die Verpflichtung zur lückenlosen Beobachtung eines jeden Schwimmers. Es kann und muss im Schwimmbadbetrieb nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden, da eine vollständige umfassende Sicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist. Die Schwimmaufsicht ist jedoch verpflichtet, den Badebetrieb und damit auch das Geschehen im Wasser zu beobachten und mit regelmäßigen Kontrollblicken daraufhin zu überwachen, ob Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten. Dabei ist der Beobachtungsort so wählen, dass der gesamte Schwimm- und Sprungbereich überwacht und auch in das Wasser hineingeblickt werden kann, was gegebenenfalls häufigere Standortwechsel erfordert. Zu den Aufgaben der Aufsichtspersonen in einem Schwimmbad gehört es auch, in Notfällen für rasche und wirksame Hilfeleistung zu sorgen.
Interessante Fakten
Die größten Hotels der Welt sind Izmailovo Hotel Complex in Moskau (etwa 10.000 Einheiten), Venezian Palazzo Complex in Las Vegas (7.117 Einheiten), MGM Grand in Las Vegas (6.852 Einheiten) und First World Hotel in Genting Highlands, Malaysia (6.118 Einheiten).
Als ältestes Hotel der Welt gilt Nisiyama Onsen Keiunkan in Yamanashi, Japan, das im Jahr 707 n. Chr. eröffnet und von derselben Familie in 46 Generationen geführt wurde.
Den Titel des höchsten Hotels der Welt beansprucht Ritz-Carlton Hongkong. Es befindet sich in den oberen Etagen des Hongkonger International Commerce Centre, das 484 Metern hoch ist.
Hausverbot für Politiker
Hotelbetreiber können aufgrund ihres Hausrechts gemäß §§858ff. , 903, 1004 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wem sie Zutritt zu dem von ihnen betriebenen Hotels gewähren und wem sie es verwehren. Allerdings unterliegt das Hausrecht auch gewissen Schranken. So ist der Grundsatz der freien Ausübung des Hausrechts an die die allgemeinen gesetzlichen Grenzen (§§826, 242 BGB) gebunden. Die Ausübung des Hausrechts darf danach nicht in einer Treu und Glauben widersprechenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise erfolgen; vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18.4.2011, Az.: 1 UI 4/10. Darüber hinaus darf der Ausschluss nie auf Grundlage der Diskriminierung anhand Rasse und Geschlecht erfolgen.
Hotelbetreiber sind aber durchaus berechtigt, Gäste von der Nutzung auszuschließen, bei denen sie aufgrund der von ihnen vertretenden politischen Überzeugung befürchten müssen, dass sich andere Gäste durch ihre Anwesenheit provoziert fühlen, d.h. das Wohlfühlerlebnis eingeschränkt wird; vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18.4.2011, Az.: 1 UI 4/10.
Ausgeschlossene Politiker können sich in diesem Fall dann auch nicht auf ihre Grundrechte der freien Meinungsäußerung und Gleichbehandlung berufen, da ein Hotelbetreiber als privater Unternehmer im Gegensatz zum Staat, nicht zur Gleichbehandlung aller potentiellen Gäste verpflichtet ist. Vielmehr hat ein Hotelbetreiber eigene Freiheitsrechte, wodurch er sein Handeln frei gestalten kann, ohne dafür jemanden Rechenschaft leisten zu müssen. (Quelle: lto.de: „Hausverbot im Hotel wegen politischer Ansichten rechtmäßig“).
Was passiert, wenn das Hotel nicht wie beschrieben ist?
In dem Urteil vom AG Bad Homburg, Urt. v. 12.07.2004] beklagte sich ein Ehepaar über die miserablen Zustände des Hotels. Das Inventar war minderwertig, die Ausstattung entsprach nicht den Katalogvorlagen und der Lärm einer naheliegenden Baustelle machte das Entspannen unmöglich. Außer frage stehend stand fest, dass es sich hierbei um einen Reisemangel handelt. Sie bekamen dementsprechend eine Entschädigungszahlung.
Siehe auch
Urteile und Rechtsprechung
Urteile, Datum | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
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OLG Frankfurt, Urteil vom 9.3.2010 | 10 U 162/09 | Entsteht dem Reisenden ein Schaden, muss der Reiseveranstalter dann keinen Schadensersatz zahlen, wenn den Reisenden ein Mitverschulden trifft. |
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.4.2011 | 1 UI 4/10 | Hotelbetreiber können aufgrund ihres Hausrechts gemäß §§858ff., 903, 1004 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wem sie Zutritt zu dem von ihnen betriebenen Hotels gewährt und wem sie es verwehren, solange dies nicht auf der Grundlage der Diskriminierung anhand Rasse und Geschlecht erfolgt. |
AG Bad Homburg, Urt. v. 12.07.2004 | 2 C 150/04 | Die Mängel am Hotel würden die Reiseleistung mindern und begründeten einen entsprechenden Anspruch. |