Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāts (Republik Litauen) eingereicht am 15. Juni 2010 (Rechtssache C-294/10)
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāts (Republik Litauen) eingereicht am 15. Juni 2010 - Andrejs Eglītis, Edvards Ratnieks/Latvijas Republikas Ekonomikas Ministrija
(Rechtssache C-294/10)
Verfahrenssprache: Litauisch
Vorlegendes Gericht
Augstākās tiesas Senāts
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Andrejs Eglītis, Edvards Ratnieks
Beklagte: Latvijas Republikas Ekonomikas Ministrija
Vorlagefragen
Ist Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates1 vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 dahin auszulegen, dass das Luftfahrtunternehmen - damit anerkannt werden kann, dass es alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden - verpflichtet ist, seine Mittel rechtzeitig zu planen, damit es möglich wird, den vorgesehenen Flug nach dem Wegfall der unvorhergesehenen außergewöhnlichen Umstände durchzuführen, d. h. zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der planmäßigen Abflugzeit?
Bei Bejahung der ersten Frage: Findet Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung Anwendung, um die zeitliche Mindestreserve zu bestimmen, die das Luftfahrtunternehmen bei der rechtzeitigen Planung seiner Mittel als voraussichtliche eventuelle Verspätung für den Fall vorzusehen hat, dass außergewöhnliche Umstände eintreten?