Bezirkskontrollstelle

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Eine Bezirkskontrollstelle (englisch: Area Control Center, ACC) ist eine Einrichtung, die für die sichere Durchführung der Flüge in ihrem Fluginformationsgebiet zuständig ist. Die Aufgabe einer ACC ist es, die Flüge in dem ihr zugewiesenen Luftraum zwischen Abflug und Landung in einem Flughafen zu steuern und flugrelevante Informationen bereitzustellen.
Die Bezirkskontrollstelle akzeptiert den Verkehr von und leitet diesen schließlich weiter an eine Anflugkontrollstelle eines Flughafens. Die meisten Kontrollstellen werden von der Regierung des jeweiligen Staates betrieben, wo sie sich befinden. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation bestimmt die allgemeine Arbeitsweise aller ACC weltweit und legt die Grenzen des Luftraumes fest, welcher jede Kontrollstelle steuert.

In einigen Fällen haben Bezirkskontrollstellen und Anflugkontrolle oder Terminal Control Center (TCC) dieselben Aufgaben oder sind in einer einzigen Einrichtung vereint. Zum Beispiel, der größte Flugsicherungsdienstleister des Vereinigten Königreiches NATS verbinden die Londoner TCC und die dazugehörige Bezirkskontrollstelle in Swanwick.

Aufgaben

Fluglotsen in einer Bezirkskontrollstelle kommunizieren per Funk mit Piloten, die Instrumentenflüge durchführen. Die Kommunikationsfrequenzen werden in den Luftfahrtkarten und Handbüchern veröffentlicht und auch durch die Fluglotsen der vorhergehenden Bezirkskontrollstelle mitgeteilt. Zusätzlich zu der Funkkommunikation haben Fluglotsen Zugang zu den Verbindungen mit anderen Kontrollstellen und Anflugkontrollen.

Fluglotsen verwenden Radare, um den Status und Fortschritt der Flüge zu beobachten und staffeln Flugzeuge. Flugzeuge, die gerade mit einer Bezirkskontrollstelle verbunden sind, können leicht anhand ihrer Transponder unterschieden werden. Piloten können eine Anpassung der Flughöhe oder des Kurses anfordern, um, zum Beispiel, Turbulenzen oder flugwidrige Wetterzustände zu vermeiden (siehe auch Wettergefahren). Die Bezirkskontrollstelle kann die Ankunft und das Ziel des jeweiligen Fluges dem vorab eingereichten Flugplan entnehmen.

Oceanic Information Regions

Einige Bezirkskontrollstellen sind für die Überwachung des Luftraumes über einem Ozean zuständig. Der Großteil davon ist internationaler Luftraum. Da große Bereiche in diesen Lufträumen außerhalb des Abdeckungsbereiches der Radare liegen, müssen Fluglotsen den Standort der Flugzeuge anhand der Berichte von Piloten und Computermodellen schätzen, anstatt die Position direkt zu beobachten. Piloten können ihre Position anhand von GPS, hingegen, sehr genau bestimmen und können so die Daten regelmäßig an die Bezirkskontrollstelle weiterleiten.

Die mit den OIR verbundenen Tätigkeiten einer Betriebskontrollstelle können operativ von ihren übrigen Aktivitäten getrennt sein, indem verschiedene Kommunikationsfrequenzen, Fluglotsen und ICAO-Codes verwenden werden.

Fluginformationsgebiet

Ein Fluginformationsgebiet (englisch: flight information region, FIR) ist ein Bereich des Luftraumes, wo Fluginformationsdienstleistungen und Alarmierungsdienste bereitgestellt werden. Es ist die größte Luftraumeinheit, in die heute der weltweite Luftraum geteilt wird. FIRs existieren seit 1947.
Jeder Teil der Atmosphäre gehört zu einem bestimmten Fluginformationsgebiet. Der Luftraum kleinerer Länder besteht aus nur einem FIR, große Staaten teilen ihren Luftraum in mehrere regionale Gebiete.
Einige FIRs umfassen den territorialen Luftraum mehrerer Staaten. Der Luftraum über den Weltmeeren wird in Oceanic Information Regions (OIR) geteilt, deren Überwachung und Steuerung den jeweiligen angrenzenden Staaten obliegen. Die Teilung zwischen den jeweiligen Luftfahrtbehörden erfolgt auf Basis von internationalen Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.

Es gibt keine Standardgröße, die ein Fluginformationsgebiet haben muss – es ist die Frage des Verwaltungsaufwandes des jeweiligen Staates. In einigen Fällen wird ein FIR zusätzlich horizontal geteilt, wobei der obere Teil als Upper Information Region (UIR) bezeichnet wird.

Informationsbereitstellung und Alarmierungsdienste sind die grundlegenden Ebenen der Flugverkehrsdienste. Sie versorgen leiten an Piloten Mitteilungen weiter, die für einen sicheren und effizienten Flug von Bedeutung sind, und alarmieren Behörden, wenn ein Flugzeug in Not ist. Diese Leistungen stehen für alle Flugzeuge, die ein FIR durchqueren, zur Verfügung. In bestimmten Bereichen innerhalb eines Fluginformationsgebietes kann auch ein höheres Maß an Luftverkehrsberatung und –steuerung gegeben sein, je nach der Luftraumklasse, die dem Luftraum durch die ICAO zugewiesen wurde und der Existenz einer entsprechend vorbereiteten Behörde oder Kontrollstelle.

Ein Fluginformationsgebiet kann darüber hinaus in weitere kleine administrative Bereiche klassifiziert werden, jeder bestehend aus zwei bis neun Sektoren. Jeder Bereich wird von mehreren speziell für dieses Gebiet geschulten Fluglotsen überwacht.
Die Sektoren verwenden unterschiedliche Funkfrequenzen, um mit den Flugzeugen zu kommunizieren. Jeder Sektor hat auch eine Festnetzlinie, um sich mit benachbarten Sektoren, Anflugkontrolle, Bereichen, Flugverkehrskontrollzentren, Flugdienstleistungszentren und Einrichtungen der Militär-Luftfahrt verbinden zu können. Alle Sektoren teilen die Festnetzlinien nach dem Windhundprinzip untereinander. Flugzeuge, die den Zuständigkeitsbereich eines Sektors verlassen, werden abgegeben und aufgefordert, die Funkfrequenz zu wechseln, um sich mit den Fluglotsen im nächsten Sektor in Verbindung zu setzen. Die Sektorengrenzen werden auf einer Luftfahrtkarte angegeben.

Fluginformationsgebiete in Europa

Mit der Verordnung 551/2004 wurde im Rahmen des Projektes Single European Sky die Fragmentierung des Europäischen Luftraumes beschlossen. Das Ziel der Verordnung ist es, die Zersplitterung des Luftraumes in der Europäischen Union zu beseitigen und einen effizienten und sicheren Luftraum ohne Grenzen zu schaffen. Die Organisation und die Verwaltung des Luftraumes sollen durch die Zusammenlegung der kleinen regionalen Fluginformationsgebiete verbessert werden. Flugverkehrsdienste sollen weiterhin nach den gleichen Regeln und Verfahren erbracht werden.

Die Luftraum-Verordnung ist Teil des ersten Pakets von Rechtsvorschriften für das Flugverkehrsmanagement, mit denen das Single European Sky (SES) geschaffen werden soll. Im Fokus sollen dabei die Sicherheit, effizientere Nutzung des europäischen Luftraumes, weniger Flugverspätungen und nachhaltiges Luftverkehrswachstum stehen.

Im Rahmen des Chicagoer Übereinkommens werden Fluginformationsgebiete als homogene Luftraumbereiche definiert, die die Flugrouten produktiv abdecken müssen. Bis jetzt wurden die Luftgrenzen entsprechend den Land- oder Meeresgrenzen gesetzt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation bei der Festlegung der inneren Luftraumgrenzen mit dem effizienten Service und nicht mit den nationalen Grenzen zusammenhängen soll.
Demensprechend ist das Ziel der SES-Verordnungen, ein einheitliches European Upper Flight Information Region (EUIR) herzustellen. Das EUIR umfasst den oberen Luftraum, für den die Mitglieder der Europäischen Union zuständig sind, sowie, wo es notwendig ist, den benachbarten Luftraum europäischer Staaten, die keine EU-Mitglieder sind. Ein einziges FIR im oberen Luftraum soll es ermöglichen, diesen Luftraum in kleine Kontrollbereiche ohne Rücksicht auf nationale Grenzen zu teilen, wodurch eine wirksamere Nutzung der Ressourcen, Systeme und Personal erreicht werden soll.
Um Luftfahrtinformationen im Bereich des EUIR zu harmonisieren, muss eine einheitliche Quelle zur Veröffentlichung dieser Informationen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der ICAO gebildet werden.

Gemäß der Verordnung erfolgt die Trennung zwischen dem unteren und dem oberen Luftraum auf einer Flugfläche von 8.700 m. Um die maximale Kapazität und Effizienz der Flugverkehrskontrolle zu erreichen, wird dieser Luftraum in funktionale Luftraumblöcke separiert (englisch: functional airspace blocks, FAB). Ein Luftraumblock wird nach dem Raum und der Zeit definiert, in der die Erbringung von Flugsicherungsdiensten erfolgt. Die Erstellung und Änderung der Luftraumblöcke obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten. EUROCONTROL steht den Staaten beratend zur Verfügung. Sollten Staaten Schwierigkeiten bei der Einigung über grenzüberschreitende FAB haben, kann der Ausschuss des SES als Mittler eingeschaltet werden.

Die funktionalen Luftraumblöcke sollen:

  • Effiziente Arbeit der Flugsicherung in der Gegenwart und Zukunft ermöglichen
  • Sicherstellen, dass jeder Luftraumblock so entwickelt wird, um die Effizienz des europäischen Luftraumes als Ganzes zu maximieren
  • Die Einsatzzeiten der Flugsicherung minimieren
  • Den Zusammenhang zwischen dem unteren und dem oberen Luftraum bewahren.

In Abstimmung mit EUROCONTROL entscheidet die Europäische Kommission über die Organisationskriterien für die Teilung des gesamten Luftraumes in eine minimale Anzahl von grenzüberschreitenden Luftraumblöcken.

In Bezug auf die Militär-Luftfahrt wird es jedem Staat empfohlen, Kriterien für die gemeinsame Nutzung zuerst im oberen und dann im unteren Luftraum zu erarbeiten. Die Mitgliedstaaten und EUROCONTROL sollen ein Konzept entwickeln, mit dem diese Kriterien vereinheitlicht werden könnten.
Die Koordination zwischen zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden soll erhöht werden, insbesondere in Bezug auf die Zuweisung und Nutzung des Luftraumes durch den Militär.

Fluginformationsdienst

Ein Fluginformationsdienst (englisch flight information service, FIS) ist eine Form der Flugverkehrsdienste, welche jedem Flugzeug zur Verfügung steht, das das jeweilige Fluginformationsgebiet durchquert. Es handelt sich um Informationen, die für die sichere und erfolgreiche Durchführung des Fluges einschlägig sich und Auskunft über anderen, potenziell gefährlichen Verkehr enthalten. Es werden jedoch weder Anweisung erteilt, noch die Staffelung vorgenommen.
Darüber hinaus werden folgende Informationen übermittelt:

  • Wetterberichte
  • Informationen über Flugplätze
  • Informationen über mögliche Gefahren für den Flug.

FIS soll für alle Flugzeuge bereitgestellt werden, die mit jeglicher Art der Flugsicherung begleitet werden oder auf andere Art und Weise der Flugverkehrskontrolle bekannt sind. Alle Flugverkehrsdienststellen erbringen zusätzlich zu ihren primären Aufgaben FIS-Dienstleistungen für alle Flugzeuge.

In den meisten Ländern, in den Flughafengebieten die relativ wenig ausgelastet sind, um eine Flugverkehrskontrolle zu betreiben, wird trotzdem ein Flughafen-Fluginformationsdienst bereitgestellt (englisch: aerodrome flight information service, AFIS). Es kann als eine Verbindung zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum gesehen werden: als ein Teil des FIS gibt AFIS den Piloten Auskunft über startende und landende Flugzeuge sowie den Verkehr in der Nähe des Flugplatzes.
AIFS wird am Flugplatz und im umgebenden Luftraum zur Verfügung gestellt. Der Luftraum in unmittelbarer Nähe eines Flughafens wird international als TIZ bezeichnet - Traffic Information Zone (es können auch andere Abkürzungen vorkommen). Eine TIZ entspricht der Kontrollzone des Flughafens. Über der TIZ haben die meisten Flugplätze einen TIA - Traffic Information Area (Verkehrsinformationsbereich).
Der AFIS-Betreiber (abgekürzt als AFISO - aerodrome flight information service operator) liefert Informationen über Wetter, Verkehr, Zustand der Landebahn usw. Der Pilot muss die Auskunft nutzen und über mögliche Anpassungen der Flugroute selbst entscheiden. In der Nähe eines Flughafens sind Piloten selbst für die Staffelung zuständig.
Flughäfen mit einem AFIS verfügen in der Regel nicht über ein Radar. Es ist daher von größter Bedeutung, dass der Pilot seine Position korrekt weitergibt, sodass der AFIS sich auf diese Daten verlassen kann.

Wie viel Flugverkehr ein Flughafen bedienen und dabei ein AFIS haben kann, ist nicht international geregelt. Das Verkehrsaufkommen an AFIS-Flughäfen kann je nach den einzelstaatlichen Vorschriften sowie der Art des Verkehrs variieren. Es gibt keine internationalen Vorschriften darüber, welche Art des Flugverkehrs mit den AFIS-Diensten versorgt werden darf und welche nicht.

Links

Siehe auch