Individualreise vs. Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist von einer Individualreise klar zu unterscheiden. Die Ansprüche und Rechte bei einer Pauschalreise unterscheiden sich stark von denen der Individualreise.
Individualreise
Bei einer Individualreise werden von dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen einzeln gebucht. Das bedeutet, der Reisende schließt für seine Reise mehrere, voneinander unabhängige Verträge.
Reiseleistungen, die einzeln gebucht werden, sind insbesondere:
- Flug bzw. Flüge (Luftbeförderungsvertrag)
- Unterkunft (Mietvertrag)
- Mietwagen (Mietvertrag)
- sämtliche Freizeitaktivitäten (Werk- oder Dienstverträge).
Vorteile
Der wesentliche Vorteil der Individualreise liegt darin, eine Reise seinen Ansprüchen entsprechend genau anzupassen. Man ist nicht an bestimmte Hotelketten oder Fluggesellschaften gebunden, sondern kann sich je nach Präferenz auswählen, mit welchen Partnern man Verträge schließen möchte. Durch diese Flexibilität ist es auch möglich, den weiteren Reiseverlauf erst nach Antritt der Reise zu bestimmen und zu buchen. Zudem sind die einzelnen Reiseleistungen den Ansprüchen und dem Budget entsprechend anpassbar: man kann einen günstigen Flug bei einer Billigfluggesellschaft buchen und dann im 5-Sterne-Hotel wohnen, oder in der First-Class fliegen und in einem 2-Sterne-Hotel übernachten.
Nachteile
Nachteil der Individualreise ist die Tatsache, dass man mehrere und voneinander unabhängige Verträge schließt und die gesamte Organisation selbst zu stemmen hat. Dies ist insbesondere bei Ausfall oder Verzögerung von Flügen oder Aktivitäten bzw. bei Problemen mit der Unterkunft der Fall. Zudem hat man keinen zentralen Ansprechpartner - man muss sich immer mit dem individuellen Vertragspartner, ggf. in einer anderen Sprache, auseinandersetzen. Zuletzt ist der Reisende nicht abgesichert, falls z.B. das Luftfahrtunternehmen oder das Hotel insolvent geht.
Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise.
Eine Pauschalreise wird in der Regel über einen Reiseveranstalter (z.B. ein Reisebüro) gebucht. Damit besteht zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag. Der Reiseveranstalter kümmert sich dann entsprechend um die gesamte Reise, bucht also Flüge, Unterkunft, Mietwagen und Freizeitaktivitäten.
Reiseveranstalter buchen in der Regel keine Linienflüge. Sie kaufen ein gewisses Sitzplatzkontingent bei Fluggesellschaften ein oder chartern ganze Flugzeuge und nutzen diese dann für ihre Reisen. Diese Flüge nennt man Charterflüge.
Ähnlich ist das Vorgehen bei der Hotelbuchung: Reiseveranstalter buchen nicht für jeden Gast einzeln das Hotel, sondern kaufen im voraus ein bestimmtes Kontingent an Zimmern in bestimmten Hotels und bringen dort ihre Reisenden unter.
Vorteile
Vorteilhaft erscheint, dass man im Gegensatz zur Individualreise die Buchung der einzelnen Reisebestandteile und damit die Organisation der Reise an den Reiseveranstalter abgibt. Der Veranstalter ist gemäß § 651a Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, dem Reisenden die Reise zu erbringen. Praktisch bedeutet das, dass der Reiseveranstalter z.B. auch im Fall eines ausgefallenen Fluges die Beförderung zum Zielort zu organisieren hat. Außerdem finden auf die gesamte Reise die Normen des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB) Anwendung. Damit ist ein Bestimmen des Vertragstyps bei einzeln gebuchten Leistungen hinfällig. Zudem haben die meisten Reiseveranstalter vor Ort einen deutschsprachigen Ansprechpartner, der sich um Probleme bei der Reise kümmert. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ist der Reisende mittels des Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 1 BGB abgesichert.
Nachteile
Nachteilig wirkt sich die Unflexibilität der Reiseveranstalter aus. Diese haben oft nur eine begrenzte Anzahl an Unterkünften und Flügen zur Verfügung. Die angebotenen Freizeitprogramme bieten zumeist wenig Individualität.
Vergleich
Individualreise | Pauschalreise |
---|---|
Einzelbuchung der Reiseleistungen | "Gesamtpaket" - Mehrere Reiseleistungen |
Mehrere Verträge mit unterschiedlichen Partnern | Ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter |
Anwendung des Dienst-, Werks-, Mietvertragsrechts | Einheitliche Anwendung des Reisevertragsrechts |
Buchung direkt bei den Fluggesellschaften, Hotels, Autovermietungen etc. | Buchung über ein Reisebüro/Reiseanbieter |
Risiko bei Insolvenz/Ausfall einzelner Parteien | Sicherung, falls Reiseveranstalter insolvent geht |
Eigenständiges Einholen von Informationen über Einreisebestimmungen etc. | Informations- und Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters |
Mehrere Ansprechpartner | Ein (meist) deutschsprachiger Ansprechpartner |
Flexible, spontane und extravagante Reiseplanung möglich | Meist nur Buchung von "Standartprogrammen" möglich |
Pauschalreiserichtlinie ab Juli 2018
Durch die Pauschalreiserichtlinie, welche ab dem 01.07.2018 in Kraft tritt, ergeben sich einige Änderungen für Reisende:
- (+) Bucht man nun verbundene vermittelte Leistungen, so ist der Vermittler dazu verpflichtet eine Insolvenzabsicherung vorzulegen
- (+) Man kann die Mängelanzeige bei einer Pauschalreise jetzt bis zwei Jahre nach der Reise erbringen
- (-) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Tagesreisen bis 500 EUR fallen nicht mehr in das Gebiet des Pauschalreiserechts
- (-) Geringerer Schutz vor Preisänderung: ab dem 01.07.2018 kann der Reiseveranstalter den Preis bis 20 Tage vor Beginn der Reise verändern. Zudem ist eine Kündigung wegen der Preisänderung erst ab einer Erhöhung des Preises um 8% möglich.