Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 6
Hauptartikel - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 1
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 2
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 3
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 4
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal - Anlage 5
Anlage 6A
Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
Luftrecht
Gesetzliche Grundlagen
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Veröffentlichungen für Luftfahrer
- Luftfahrthandbuch AIP
- AIP VFR
- Gliederung und Benutzung
- VFR-Bulletin
- Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)
- NOTAM
- Luftfahrtkarten ICAO
Flugplätze
- Arten der Flugplätze
- Flugplatzzwang
- Außenstart und Außenlandung
- Notlandung
- Sicherheitslandung
Teilnahme am Luftverkehr
- Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
- Allgemeine Regeln
- Sichtflugregeln
- Luftraumklassifizierung
- Flugsicherungsvorschriften
- Ausrüstung der Luftfahrzeuge
- allgemeine Flugbetriebsvorschriften
- Vermeidung von unnötigem Fluglärm
Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
Grundlagen der Navigation
- Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund
- Abtrift, Luvwinkel
- voraussichtliche Ankunftszeit/ETA
- Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort
Navigationsrechner
- Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:
- Umrechnung von Einheiten
- benötigte Kraftstoffmenge
- Druck, Dichte und wahre Höhe
- Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit
- Winddreiecksaufgaben
- Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund
- Steuerkurs und Grundgeschwindigkeit
- Abtrift und Luvwinkel
Flugplanung
- Auswahl von Kartenmaterial
- Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
- Beurteilung der Wettersituation
- Einzeichnen des Flugweges
- Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
- Verwendung von AIP und NOTAMS
- Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
- Kraftstoffberechnung
- Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
- Ausweichflugplatz
- Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
- UKW-Peilung (VDF-Peiler)
- VOR-Peilung, Positionsbestimmung
- Transponder
- Erstellung eines Flugdurchführungsplans
- Erstellung eines ATC-Flugplans
- Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
- Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
- Berechnungen von Masse und Flugleistung
Praktische Navigation
- Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
- Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
- Abflugverfahren, Eintragungen in den Flugdurchführungsplan
- Höhenmessereinstellung
- Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe
- Durchführung der Sichtnavigation
- Standortbestimmung, Bestimmung von Kontrollpunkten
- Korrekturen von Steuerkurs
- Anflugverfahren, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
- Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
Triebwerk
- Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor)
- Ursachen für Frühzündung und Klopfen
- Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min)
- Motorkühlung
- Luftkühlung
- Wasser-/Flüssigkeitskühlung
- Zylinderkopftemperaturanzeige
- Motorschmierung
- Aufgaben und Arten der Schmierung
- Schmierstoffsysteme
- Ölverteilungsverfahren
- Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter
- Ölsorten und -qualitäten
- Überwachung von Öltemperatur und Öldruck
- Fehlererkennung im Schmierstoffsystem
Zündanlagen
- Grundlagen der Magnetzündung
- Aufbau und Arbeitsweise
- Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten
- Überprüfungen, Fehlererkennung
- betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung
Gemischbildung
- Grundlagen des Schwimmervergasers
- Aufbau und Arbeitsweise
- Auswirkung der Flughöhe
- Kraftstoffabsperrventil
- Luftansaugsystem
- Ausweich-, Ansaugluft
- Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung
- Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise
Kraftstoff
- Kraftstoffklassifizierung
- Sorten und Farbkennzeichnung
- Qualitätsanforderungen
- Prüfung auf Verunreinigung
- Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen
- Kraftstoffanlagen
- Kraftstofftanks und -leitungen
- Belüftungssystem
- mechanische und elektrische Pumpen
- Schwerkraftförderung
- Tankwahl
Propeller
- Fachausdrücke
- Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft
- Gestaltung und Aufbau von festen Propellern
- Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter
- Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit
- Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit
- Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern
- konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller)
- Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels
- Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl
Triebwerksbedienung
- Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen
- Fehlererkennung
- Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme
- Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck
- Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur
- Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme
- Leistungsgrenzen
- Vermeidung von schnellen Leistungswechseln
Elektrische Anlage
- Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren
- Gleichstromversorgung
- Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang
- Voltmeter und Amperemeter
- Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen
- elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente
- Fehlererkennung
- Verfahren bei Fehlfunktionen
Unterdruckanlage
- Bauelemente
- Pumpen
- Filteranlage
- Fehlererkennung
- Verfahren bei Fehlfunktionen
- Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten
Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)
- schwerkraftgestützter Kreisel
- Aufgabe und Funktionsprinzip
- Anzeigen
- Interpretation
- Betriebsgrenzen
- Energieversorgung
- Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten
Kursanzeiger
- Kurskreisel
- Aufgabe und Funktionsprinzip
- Anzeige
- Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass
- Einstellung/Nachführung
- scheinbare Auswanderung
- Betriebsgrenzen
- Energieversorgung
- Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten
Triebwerksüberwachungsinstrumente
- Grundlagen, Anzeige und Betrieb von
- Öltemperaturanzeige
- Öldruckanzeige
- Zylinderkopftemperaturanzeige
- Ladedruckanzeige
- Kraftstoffdruckanzeige
- Kraftstoffdurchflussanzeige
- Kraftstoffvorratsanzeige(n)
- Drehzahlmesser
Sonstige Instrumente
- Grundlagen, Anzeige und Betrieb von
- Unterdruckmesser
- Voltmeter und Amperemeter
- Warnanzeigen
- sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster
Masse und Schwerpunktlage
- höchstzulässige Masse
- Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb
- Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage
- Flughandbuch und Beladeplan
Flugleistung
Start
- verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke
- Abheben und Steigflug
- Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe
- Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung
Landung
- Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit
- Benutzung der Brems-/Störklappen
- Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung
Reiseflug
- Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung
- Flugleistungsdiagramm
- maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel
- Reichweite und Flugdauer
- Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe
- Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven
- Gleitflug
- ungünstige Einflüsse
- Vereisung, Regen, Wind
Verhalten in besonderen Fällen
- Einstellen und Sichern der Sitze
- Schulter- und Sitzgurte
- Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege
- Feuerlöscher
- Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft
- Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage
- Eisverhütung
- Verlassen des Flugzeuges in Notfällen
- Systemausfälle
- Kohlenmonoxydvergiftung
- Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken
- brennbare Güter/Druckbehälter
Flugbetrieb
- Wirbelschleppen
- Aquaplaning
- Windscherung
- Start
- Anflug
- Landung
- Unterweisung der Fluggäste
- Notverfahren bei:
- Notlandungen
- Landung mit eingefahrenem Fahrwerk
- Notwasserung
- Ausfall von Bremsen und Lenkung
- Startabbruch
- Triebwerksausfall nach dem Start
- Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten
- Fehlanflug
Anlage 6B
Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.
Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.
Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum Alleinflug
Bodeneinweisung
- Erklärung des Reisemotorseglermusters
- Bauweise
- Instrumentierung
- Steuerbedienungsorgane
- Klarlisten
- Flug- und Betriebshandbuch
- Flugklarheit des Reisemotorseglers
Anlassen
- Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
- Anlassen gemäß Klarliste
Rollen
- Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
- Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)
Kontrollen vor dem Start
- Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
- Abflugbriefing
- Ansprechen der Notverfahren beim Start
Start
- Beobachten des Anflugluftraums
- Aufstellen des Reisemotorseglers
- Windberücksichtigung
- Ausrichten auf der Startbahn
- Kompasskontrolle in Startrichtung
- Setzen der Triebwerksleistung
- Ruderbetätigung beim Startvorgang
- Halten der Startrichtung
- Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
- Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
- Ggf. Einziehen des Fahrwerks
- Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
- Startabbruch
- simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Steigflug
- Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
- Trimmen
- Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
- Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit
- 15 - 20 Grad Querneigung
- 20 - 30 Grad Querneigung
- Übergang in den Horizontalflug
Horizontal- und Kurvenflug
- Geradeaus-Horizontalflug
- koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
- Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
- Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug
- Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
- Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit
- Trimmen
- Gefahren
- Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
Langsamflug
- bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)
- im Reiseflugzustand
- in Anflugkonfiguration
- Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
- Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
Kurvenflug
- Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
- Einhalten von Höhe
- sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
- gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
- Drehfehler des Magnetkompasses
- Beenden auf vorgegebenen Kursen
- unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt
Sinkflug
- Einleiten
- Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
- Trimmen
- Vergaservorwärmung
- beste Sinkrate
- bester Gleitwinkel
- Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
- Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
Platzrunde
1 Start
2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
4 Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
5 Reiseflugbedingungen
6 Vergaservorwärmung bedienen
7 Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
8 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
9 Sinkflug einleiten
10 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig.
11 Landekontrolle laut Klarliste
12 Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-/Störklappen
13 Landung
Durchstarten und Landen
- Brems-/Störklappen einfahren
- Setzen voller Triebwerksleistung
- Korrektur der Fluglage
- Steigflug
- Trimmen
Beenden des Fluges
- Zurückrollen zum Abstellplatz
- Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
- Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
- Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste
Besondere Flugzustände
- Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust
- im Reiseflugzustand
- mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
- rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
- Flugübung im Bereich des Überziehens im
- Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
- Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
- Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-/Störklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
- Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
- Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
- Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen
- Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
- Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
Verhalten bei Notlagen
- Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
- Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
- Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
- Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
- unerwartete Wetterverschlechterung
- Feuerausbruch
Alleinflug
Alleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen
- bei Seitenwind
- mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
- mit Seitengleitflug
- Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-/Störklappen
- Landung auf angenommenen begrenztem Raum
Ziellandungen
- Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
- Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
- Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe
- Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen
- mit Motorhilfe
- Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
- Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
- Platzrunde und Endanflug
- ohne Motorhilfe
Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
- Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
- Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
- Einteilung des Anfluges
- Anwendung der Notfall-Klarliste
- Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
- Verfahren kurz vor der Landung
Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Navigationseinweisung
- Kleinorientierung
- Flug nach vorgegebenen Kursen
- Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
- voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
- Einflug in die Platzrunde
- Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm
An- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle
Es sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen.
- Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
- Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
- Höhenmessereinstellung
- Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
- Abstandhalten von anderem Luftverkehr
- ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
- Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
- Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde
- Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
- Bei Landung auf einem Flugplatz
- Orientieren auf dem Flugplatz
- Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
- evtl. Lichtsignale
- Abstellen des Reisemotorseglers
- Flugabfertigungsverfahren
Navigationsdreiecksflug
- Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung
Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
Anlage 6C
Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
1. Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2. Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten vier Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 50 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Fach | Bearbeitungszeit Std. (maximal) |
---|---|
Navigation, Flugleistung und Flugplanung | 1:30 |
Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik | 1:00 |
Verhalten in besonderen Fällen | 0:30 |
Menschliches Leistungsvermögen * | 0:30 *) |
gesamt | 3:00 (3:30 *) |
* - Nur Bestandteil der theoretischen Prüfung, wenn dieses Fach in keiner vorangegangenen theoretischen Prüfung zur Erlangung einer Lizenz oder Berechtigung gemäß LuftPersV oder JAR-FCL 1 bzw. 2 geprüft und bestanden wurde. |
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