Flugannullierung Entschädigung

Aus PASSAGIERRECHTE
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Unter der Entschädigung für eine Flugannullierung versteht man die Kompensation, die einem Fluggast für den Fall zusteht, dass sein betroffener Flug nicht durchgeführt wird. Eine Flugannullierung ist für die Reisenden mit Stress, Frustration und anderen Nachwirkungen verbunden. Oft müssen Termine abgesagt oder verschoben, Anschlussverbindungen umorganisiert oder eine Unterkunft organisiert werden. Betroffenen steht jedoch häufig ein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund ihrer Passagierrechte zu. Die Möglichkeiten die ein Reisegast zur Abwehr oder Kompensation hat, sind zahlreich.

Er kann zum einen eine Entschädigung in Geld unter anderem aus der Eu Verordnung verlangen, und hat zudem oft einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine anderweitige Beförderung. In der Praxis ist die Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung mitunter schwierig zu erhalten. Daher macht das Nutzen von Musterbriefen, oder das Einschalten eines Anwalts für Reiserechts Sinn. Mit Flugausfall ist das gleiche gemeint wie Flugannullierung, Flugstreichung, Flight Cancellation, Ausfall des Fluges, und Flugwegfall.

Entschädigung bei Flugannullierung

Dem Fluggast stehen Rechte nach der EG-Verordnung 261/2004 zu. Allerdings kann auch das Luftfahrtunternehmen bei frühzeitiger Mitteilung an den Fluggast und der Möglichkeit anderweitiger Beförderung zumindest einem Ausgleichsanspruch in Geld entgehen. Der Entschädigung kann zudem entgegenstehen, dass der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das sind Umstände, die nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fallen.

Zudem entfällt die Zahlungsverpflichtung, wenn der Fluggast über den Ausfall 14 Tage vor Abflug unterrichtet wird, oder über die Annullierung 7 bis 14 Tage vorher unterrichtet und einen Alternativflug angeboten bekommt, der nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und nicht mehr als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder weniger als sieben Tage vor Flugantritt von der Annullierung informiert wird und einen Alternativflug angeboten bekommt, der weniger als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder die Annullierung geht nachweislich auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte, um den Flug dennoch stattfinden zu lassen.

Definition Flugannullierung

Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.

Übersicht Rechte bei Flugannullierung

Die rechte des Reisenden bei einer Flugannullierung ergeben sich insbesondere aus Art. 7-9 der VO.

Art.7 der Verordnung Entschädigung des Reisenden in Geld, s. u. dazu die Tabelle.

Art. 8 der Verordnung vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutrende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

Art. 9 der Verordnung - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, - Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterbringung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, - zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails.

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