Flugannullierung Entschädigung
Unter der Entschädigung für eine Flugannullierung versteht man die Kompensation, die einem Fluggast für den Fall zusteht, dass sein betroffener Flug nicht durchgeführt wird. Eine Flugannullierung ist für die Reisenden mit Stress, Frustration und anderen Nachwirkungen verbunden. Oft müssen Termine abgesagt oder verschoben, Anschlussverbindungen umorganisiert oder eine Unterkunft organisiert werden. Betroffenen steht jedoch häufig ein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund ihrer Passagierrechte zu. Die Möglichkeiten die ein Reisegast zur Abwehr oder Kompensation hat, sind zahlreich.
Er kann zum einen eine Entschädigung in Geld unter anderem aus der Eu Verordnung verlangen, und hat zudem oft einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine anderweitige Beförderung. In der Praxis ist die Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung mitunter schwierig zu erhalten. Daher macht das Nutzen von Musterbriefen, oder das Einschalten eines Anwalts für Reiserechts Sinn. Mit Flugausfall ist das gleiche gemeint wie Flugannullierung, Flugstreichung, Flight Cancellation, Ausfall des Fluges, und Flugwegfall.
Entschädigung bei Flugannullierung
Dem Fluggast stehen Rechte nach der EG-Verordnung 261/2004 zu. Allerdings kann auch das Luftfahrtunternehmen bei frühzeitiger Mitteilung an den Fluggast und der Möglichkeit anderweitiger Beförderung zumindest einem Ausgleichsanspruch in Geld entgehen. Der Entschädigung kann zudem entgegenstehen, dass der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das sind Umstände, die nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fallen.
Zudem entfällt die Zahlungsverpflichtung, wenn der Fluggast über den Ausfall 14 Tage vor Abflug unterrichtet wird, oder über die Annullierung 7 bis 14 Tage vorher unterrichtet und einen Alternativflug angeboten bekommt, der nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und nicht mehr als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder weniger als sieben Tage vor Flugantritt von der Annullierung informiert wird und einen Alternativflug angeboten bekommt, der weniger als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder die Annullierung geht nachweislich auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte, um den Flug dennoch stattfinden zu lassen.
Definition Flugannullierung
Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.
Übersicht Rechte bei Flugannullierung
Die rechte des Reisenden bei einer Flugannullierung ergeben sich insbesondere aus Art. 7-9 der VO.
Art.7 der Verordnung Entschädigung des Reisenden in Geld, s. u. dazu die Tabelle.
Art. 8 der Verordnung vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutrende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.
Art. 9 der Verordnung - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, - Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterbringung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, - zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall
Der Flugausfall ist lediglich ein Synonym für die Flugannullierung. Daher richten sich auch die Ansprüche nach der Flugannullierung.
Flugannullierung Entschädigung EU Verordnung
Aufgrund einer Flugannullierung können sich verschiedene Ansprüche ergeben:
Auskunftsanspruch Das Luftfahrtunternehmen muss eine Verspätung oder Annullierung zwar rechtfertigen, der Fluggast hat jedoch weder nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB einen detaillierten Auskunftsanspruch, noch aus höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Anspruch auf Ausgleichsleistungen In Art. 5 Abs. 1 lit. c wird der Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der Fluggastrechteverordnung geregelt. Diese monetären Ausgleichsleistungen müssen immer dann erbracht werden, wenn die Mitteilung über eine Annullierung nicht rechtzeitig erfolgt oder, wenn ein Luftfahrtunternehmen nicht nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Unterstützungsleistungen: Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung Ist der Fluggast bereits am Flughafen eingetroffen und wird erst vor Ort über die Flugannullierung unterrichtet, so steht dem betroffenen Fluggast zunächst ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Art. 8 der Fluggastrechteverordnung zu. Ein solcher Anspruch auf Unterstützungsleistungen entsteht unabhängig davon wie kurzfristig der Fluggast vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wird.
Anspruch auf Betreuungsleistungen Daneben können Betroffenen auch bestimmte Betreuungsleistungen zustehen. Diese sind nach Art. 9 Abs. I lit. a) Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zu der Wartezeit oder, falls zu erwarten ist, dass die Abflugzeit des Alternativfluges erst am nächsten Tag stattfindet, gem. Art. 9 I lit. b) und c) auch eine Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung. Nach Art. 9 Abs. 2 steht dem Fluggast weiterhin ein Anspruch auf Kommunikationshilfen zu.
Weitergehender Schadensersatz In Art. 12 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung ist weiterhin geregelt, dass diese auch dann gilt, wenn der Fluggast zusätzlich einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Unter dem Begriff des weitergehenden Schadensersatzes ist zu verstehen, dass der Fluggast unter den Voraussetzungen des MÜ oder des nationalen Rechts Ersatz verlangen kann, wegen der Nichterfüllung des Luftbeförderungsvertrages entstandenen Schadens
Flugannullierung Entschädigung nach Reiseart
Im wesentlichen unterscheidet sich die Entschädigung nicht nach Art der Reise. Nur die Geltendmachung kann abweichen:
Flugannullierung Entschädigung Individualreise
Als eine Individualreise bezeichnet man eine Reise, deren Bestandteile vom Reisenden selbst zusammengetragen werden und entsprechend ohne oder nur mit geringer Hilfe eines Touristikunternehmens gebucht und bezahlt werden. Im Gegensatz zu Pauschalreise gibt es bei einer Individualreise für den Reisenden nicht einen Ansprechpartner, an den er sich in allen Fällen wenden kann, da er jede Leistung separat mit einzelnen Leistungsträgern vereinbart und dementsprechend gezwungen ist, diese auch direkt zu kontaktieren. Bei Flugannullierungen muss sich der Reisende daher direkt an das jeweilige ausführende Flugunternehmen wenden.
Flugannullierung Entschädigung Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei gleichwertigen Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird. Für Pauschalreisende ergeben sich bei einer fehlerhaft erbrachten Reiseleistung mehrere Ansprüche. Alle setzten eine Reisemangel voraus. Diese Gewährleistungsansprüche bestehen allerdings nur für den vom Mangel betroffenen Reisezeitraum.
Flug annulliert Ersatzflug
Im Falle der Nichtbeförderung, Annullierung oder Flugverspätung besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf einen Ersatzflug. Für die Pauschalreise gelten gesonderte Voraussetzungen und Bedingungen hinsichtlich des Anspruchs gegenüber dem Reiseveranstalter.
Neben dem Anspruch auf Erstattung der auch einen Rückflug beinhaltet kann sich der Fluggast auch für die Fortsetzung der Reise entscheiden. Dafür wird er nach Art. 8 Abs. 1 lit. b und c EU-VO 261/2004 anderweitig zum Endziel befördert wenn dieses unter vergleichbaren Bedingungen erfolgt. Die anderweitige Beförderung ist nicht nur ein Alternativflug, es kann auch ein anderes Reisemittel, wie zum Beispiel ein Reisebus gewählt werden. In Art. 8 EU-VO 261/2004 wurde nicht ausdrücklich festgelegt, dass es ein Flug sein muss, dies soll auch die Interessen der Flugunternehmen berücksichtigen. Bei Art. 7 EU-VO 261/2004 hingegen gibt es den „Alternativflug ans Endziel“. Dabei ist ausschließlich von einer Luftbeförderung auszugehen. Eine anderweitige Beförderung liegt auch bei einer Beförderung durch ein anderes Luftfahrtunternehmen vor. Ein Ersatzflug stellt eine sogenannte "anderweitige Beförderung" im Sinne von Art. 8 der EG-Verordnung dar. Die Einordnung als "anderweitige Beförderung" im Sinne von Art. 8 der Verordnung schließt indes eine Anwendbarkeit der Art. 5 und 7 der Verordnung nicht aus.
Sofern die Fluggesellschaft dem Passagier keinen zumutbaren Alternativflug anbietet, kann der Passagier selbstständig einen Ersatzflug, möglicherweise auch bei einer anderen Fluggesellschaft, buchen und damit selbst Abhilfe schaffen. Etwaige Mehrkosten der Beförderung sind dem Passagier dann von der Fluggesellschaft zu ersetzen, sofern sie den Flugausfall zu vertreten hat.
Sorgt die Fluggesellschaft etwa mittels eines Charterflugs und Bussen für Ersatz zu einem in der Nähe gelegenen Flughafen bei nur geringer Verzögerung der Ankunft, verletzt sie nicht ihrer Pflicht zur Ersatzbeförderung.
Flugannullierung Entschädigung Geschäftsreise
Sind Reisende einer Geschäftsreise von einer Annullierung betroffen, kann das auch Auswirkungen für das Unternehmen haben. Nach der EG-Verordnung 261/2004 stehen grundsätzlich nur dem tatsächlich reisenden Ansprüche zu. Daher hat nur der direkt betroffene Geschäftsreisende z.B. bei einer Annullierung Anspruch auf Ausgleichszahlung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c EG-VO i.V.m. Art. 7 Abs. 1 EG-VO. Dem Unternehmen stehen in einem solchen Fall zumindest aus dieser EG-VO keine Ansprüche zu. Das trägt dem Zweck der VO Rechnung, nur den unmittelbar von der Flugbeeinträchtigung Betroffenen als Leittragenden zu entschädigen.
Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter auf Geschäftsreisen schicken, nehmen häufig in Klauseln in ihre Arbeitsverträge oder Reisebestimmungen auf, in denen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen von den Geschäftsreisenden an das Unternehmen abgetreten werden.
Flugannullierung Entschädigung Tabelle
Die Höhe der Entschädigung für den Flugausfall bemisst sich hauptsächlich aus der Entfernung zwischen den Reisezielen.
Summe | Entfernung |
---|---|
250 Euro | Für Strecken bis 1500 Km |
400 Euro | Für Strecken ab 1500 Km innerhalb der EU |
400 Euro | Für Strecken von 1500 Km bis 3500 Km |
600 Euro | Für Strecken über 3500 Km |
Flugannullierung Entschädigung berechnen
Die Entfernung wird bei Direktflügen und bei Flügen mit mehreren Teilflügen i.S.v. Anschlussflügen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO-EG Nr. 261/2004 nach der Großkreismethode berechnet. Dies hängt damit zusammen, dass sich die in der Verordnung festgelegten Ausgleichsleistungen ihrer Art und Höhe nach an der Schwere der Beeinträchtigung für die Fluggäste orientieren sollen (EuGH, Urt. v. 10.01.2006, Rs. C-344/04). Der Grad der Unannehmlichkeit einer Ankunftsverspätung bei einem verspäteten Direktflug oder einem Flug mit Anschlussflug unterscheidet sich nicht, da die Unannehmlichkeiten in einem solchen Fall in dem erlittenen Zeitverlust gegenüber der ursprünglichen Reiseplanung bestehen, der immer bei Ankunft am Endziel festgestellt wird. Es ist also unerheblich, ob der Passagier mit einem Direktflug verspätet seinen Zielflughafen erreicht oder ob er zwischendurch umgestiegen ist und dabei eine größere Flugstrecke zurückgelegt hat. Es kommt nur auf die Distanz zwischen dem Flughafen, an dem der Passagier seine Flugreise angetreten hat und dem Endziel an.
Flugannullierung Entschädigung Frist
Flugannullierung Entschädigung Anzeigefrist
Eine Fluggesellschaft muss dem Passagier keine Entschädigung zahlen, wenn sie die in der Verordnung genannte Frist einhält: So können Fluggäste gemäß Art. 5 der Verordnung einen Anspruch wegen einer Annullierung haben, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Flugannullierung Entschädigung Verjährung
Die Fluggastrechteverordnung der EU regelt leider nicht, wie lange nach einem deutlich verspäteten Abflug Passagiere eine Ausgleichszahlung verlangen können. Die Verjährungsfrist richte sich deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Demnach haben Kunden drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Flugannullierung Entschädigung Musterbrief
Flugannullierung Entschädigung Formular
Das Formular zur Geltendmachung von Ansprüchen kann folgendermaßen aussehen:
MUSTERANSCHREIBEN FÜR ENTSCHÄDIGUNG BEI FLUGVERSPÄTUNG ODER ANNULLIERUNG Ihr Name und Adresse: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Name der Fluggesellschaft: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Strasse und Hausnummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Postleitzahl und Stadt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Land: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ausgleichsforderung nach Art. 7 Regulation (EG) No. 261/2004 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) No. 261/2004 für die folgenden Passagiere geltend: 1. Ihr Name / Strasse / Postleitzahl / Stadt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. Ihr Name / Strasse / Postleitzahl / Stadt (weitere Passagiere, z.B. Ihre Frau oder Kinder): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ich beanspruche eine Ausgleichszahlung für den Flug (Flugnummer: _ _ _ _ _ _ _) von (Abflughafen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _) zu (Zielflughafen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _) am (Abflugdatum _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _). Der Flug war mehr als _ _ _ _ Stunden verspätet (oder storniert oder überbucht). Grund der Verspätung war meiner Recherche nach keine höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände. Durch die Verspätung von _ _ _ _ Stunden und der Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen steht mir ein Ausgleich von _ _ _ _ Euro pro Person zu. Ich fordere Sie auf, den Betrag von _ _ _ _ sofort, aber spätestens innerhalb der nächsten 2 Wochen zu bezahlen. Meine Kontodaten lauten: Bank: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ IBAN: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Swift/BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Falls Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen werde ich sofort und ohne weitere Kontakt- oder Mahnversuche rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Mit freundlichem Gruß Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Unterschrift:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Flugannullierung Entschädigung Musterbrief ADAC
Auch der ADAC bietet im Internet einen Musterbrief für FLugannullierungen an[1].
Desweiteren wird vom ADAC eine Checkliste, sowie eine Liste mit außergewöhnlichen Umständen angeboten.
Flugannullierung Entschädigung Musterbrief Englisch
Ein Musterbrief auf Englisch kann gefunden werden unter: [2]
Flugannullierung Entschädigung Fluggesellschaft
Da es viele verschiedene Fluggesellschaften gibt, gibt es natürlich auch viele verschiedene Arten, seinen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Viele bieten einen einfachen Service im Internet an, bei anderen muss der Anspruch schriftlich per Post geltend gemacht werden.
Flugannullierung Entschädigung Condor
Die Fluggesellschaft Condor benutzt für die Reklamation eine Onlinemaske, auf der der gast die Daten seines Fluges eingeben, und eventuelle Dateien anhängen kann. Beschwerden, die Flüge der Condor von bzw. nach Großbritannien betreffen, werden von der Kundenbetreuung der Thomas Cook Airlines UK bearbeitet. Die Reklamation von Condor finden sie hier:[3]
Flugannullierung Entschädigung Eurowings
Die Reklamationsseite von Eurowings ist wesentlich kompakter als die von Condor. Unter der Überschrift des Online-Service zur Überprüfung eines Ausgleichsanspruchs bei Flugverspätung muss der Reisende lediglich seine Flugnummer und sein Abflugdatum eingeben, damit kontrolliert werden kann, ob der betrefefnde Flug wirklich verspätet oder annulliert wurde: [4]
Zudem wird man gleichwohl auf das FAQ von Eurowings hingewiesen.
Flugannullierung Entschädigung Lufthansa
Die Entschädigung bei Lufthansa gestaltet sich schon etwas schwieriger. Man wird Online auf eine Seite mit der Überschrift Passagierrechte verwiesen, auf welcher die Passagierrechte nach der EU-Verordnung aufgeführt sind. Man erhält dort alle Informationen, von dem Anwendungsbereich der Verordnung, über den Flugausfall, bis hin zur Schlichtungsstelle.
Ein Online-Eingabe-Formular existiert nicht, für die Anspruchstellung muss man sich an das Feedback-Center wenden, oder eine schriftliche Aufforderung zum begleichen deer Ansprüche stellen:[5]
Flugannullierung Entschädigung Ryanair
Ebenso umständlich gestaltet sich das Geltendmachen von Ansprüchen bei Ryanair.
Im Unterschied zu Lufthansa erhält man auf der Internetseite sehr wohl die Möglichkeit, sich Online um eine Entschädigung zu bemühen, dafür muss man sich dann jedoch mit seinen Zugangs- oder Buchungsdaten zunächst auf der Internetseite einloggen, um von seinem Konto auf betroffene Flüge zugreifen zu können: [6]
Flugannullierung Entschädigung Swiss
Das Flugunternehmen Swiss hat das gleiche Erstattungsmodell wie Lufthansa: [7]