Flugannullierung Entschädigung
Unter der Entschädigung für eine Flugannullierung versteht man die Kompensation, die einem Fluggast für den Fall zusteht, dass sein betroffener Flug nicht durchgeführt wird. Eine Flugannullierung ist für die Reisenden mit Stress, Frustration und anderen Nachwirkungen verbunden. Oft müssen Termine abgesagt oder verschoben, Anschlussverbindungen umorganisiert oder eine Unterkunft organisiert werden. Betroffenen steht jedoch häufig ein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund ihrer Passagierrechte zu. Die Möglichkeiten die ein Reisegast zur Abwehr oder Kompensation hat, sind zahlreich.
Er kann zum einen eine Entschädigung in Geld unter anderem aus der Eu Verordnung verlangen, und hat zudem oft einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine anderweitige Beförderung. In der Praxis ist die Entschädigung aufgrund einer Flugannullierung mitunter schwierig zu erhalten. Daher macht das Nutzen von Musterbriefen, oder das Einschalten eines Anwalts für Reiserechts Sinn. Mit Flugausfall ist das gleiche gemeint wie Flugannullierung, Flugstreichung, Flight Cancellation, Ausfall des Fluges, und Flugwegfall.
Entschädigung bei Flugannullierung
Dem Fluggast stehen Rechte nach der EG-Verordnung 261/2004 zu. Allerdings kann auch das Luftfahrtunternehmen bei frühzeitiger Mitteilung an den Fluggast und der Möglichkeit anderweitiger Beförderung zumindest einem Ausgleichsanspruch in Geld entgehen. Der Entschädigung kann zudem entgegenstehen, dass der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das sind Umstände, die nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fallen.
Zudem entfällt die Zahlungsverpflichtung, wenn der Fluggast über den Ausfall 14 Tage vor Abflug unterrichtet wird, oder über die Annullierung 7 bis 14 Tage vorher unterrichtet und einen Alternativflug angeboten bekommt, der nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und nicht mehr als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder weniger als sieben Tage vor Flugantritt von der Annullierung informiert wird und einen Alternativflug angeboten bekommt, der weniger als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugszeit beginnt und weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit endet, oder die Annullierung geht nachweislich auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte, um den Flug dennoch stattfinden zu lassen.
Definition Flugannullierung
Der Begriff der Flugannullierung wurde vom Gesetzgeber legaldefiniert. Nach Art. 2 lit I) der EG-Verordnung 261/2004 versteht man darunter die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Jedoch kann dieser Begriff noch weiter und feiner interpreditiert, und definiert werden. Daher ist es Aufgabe der Gerichte, insbesondere des EuGH, war, diesen Begriff noch genauer auszulegen, um Klarheit über dessen Reichweite zu schaffen.
Übersicht Rechte bei Flugannullierung
Die rechte des Reisenden bei einer Flugannullierung ergeben sich insbesondere aus Art. 7-9 der VO.
Art.7 der Verordnung Entschädigung des Reisenden in Geld, s. u. dazu die Tabelle.
Art. 8 der Verordnung vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutrende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.
Art. 9 der Verordnung - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, - Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterbringung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, - zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall
Flugannullierung Entschädigung EU Verordnung
Flugannullierung Entschädigung nach Reiseart
Flugannullierung Entschädigung Individualreise
Flugannullierung Entschädigung Pauschalreise
Flug annulliert Ersatzflug
Flugannullierung Entschädigung Geschäftsreise
Flugannullierung Entschädigung Tabelle
Die Höhe der Entschädigung für den Flugausfall bemisst sich hauptsächlich aus der Entfernung zwischen den Reisezielen.
Summe | Entfernung |
---|---|
250 Euro | Für Strecken bis 1500 Km |
400 Euro | Für Strecken ab 1500 Km innerhalb der EU |
400 Euro | Für Strecken von 1500 Km bis 3500 Km |
600 Euro | Für Strecken über 3500 Km |
Flugannullierung Entschädigung berechnen
Die Entfernung wird bei Direktflügen und bei Flügen mit mehreren Teilflügen i.S.v. Anschlussflügen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO-EG Nr. 261/2004 nach der Großkreismethode berechnet. Dies hängt damit zusammen, dass sich die in der Verordnung festgelegten Ausgleichsleistungen ihrer Art und Höhe nach an der Schwere der Beeinträchtigung für die Fluggäste orientieren sollen (EuGH, Urt. v. 10.01.2006, Rs. C-344/04). Der Grad der Unannehmlichkeit einer Ankunftsverspätung bei einem verspäteten Direktflug oder einem Flug mit Anschlussflug unterscheidet sich nicht, da die Unannehmlichkeiten in einem solchen Fall in dem erlittenen Zeitverlust gegenüber der ursprünglichen Reiseplanung bestehen, der immer bei Ankunft am Endziel festgestellt wird. Es ist also unerheblich, ob der Passagier mit einem Direktflug verspätet seinen Zielflughafen erreicht oder ob er zwischendurch umgestiegen ist und dabei eine größere Flugstrecke zurückgelegt hat. Es kommt nur auf die Distanz zwischen dem Flughafen, an dem der Passagier seine Flugreise angetreten hat und dem Endziel an.
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Flugannullierung Entschädigung Condor
Die Fluggesellschaft Condor benutzt für die Reklamation eine Onlinemaske, auf der der gast die Daten seines Fluges eingeben, und eventuelle Dateien anhängen kann. Beschwerden, die Flüge der Condor von bzw. nach Großbritannien betreffen, werden von der Kundenbetreuung der Thomas Cook Airlines UK bearbeitet. Die Reklamation von Condor finden sie hier:[1]
Flugannullierung Entschädigung Eurowings
Die Reklamationsseite von Eurowings ist wesentlich kompakter als die von Condor. Unter der Überschrift des Online-Service zur Überprüfung eines Ausgleichsanspruchs bei Flugverspätung muss der Reisende lediglich seine Flugnummer und sein Abflugdatum eingeben, damit kontrolliert werden kann, ob der betrefefnde Flug wirklich verspätet oder annulliert wurde: [2]
Zudem wird man gleichwohl auf das FAQ von Eurowings hingewiesen.
Flugannullierung Entschädigung Lufthansa
Die Entschädigung bei Lufthansa gestaltet sich schon etwas schwieriger. Man wird Online auf eine Seite mit der Überschrift Passagierrechte verwiesen, auf welcher die Passagierrechte nach der EU-Verordnung aufgeführt sind. Man erhält dort alle Informationen, von dem Anwendungsbereich der Verordnung, über den Flugausfall, bis hin zur Schlichtungsstelle.
Ein Online-Eingabe-Formular existiert nicht, für die Anspruchstellung muss man sich an das Feedback-Center wenden, oder eine schriftliche Aufforderung zum begleichen deer Ansprüche stellen:[3]
Flugannullierung Entschädigung Ryanair
Ebenso umständlich gestaltet sich das Geltendmachen von Ansprüchen bei Ryanair.
Im Unterschied zu Lufthansa erhält man auf der Internetseite sehr wohl die Möglichkeit, sich Online um eine Entschädigung zu bemühen, dafür muss man sich dann jedoch mit seinen Zugangs- oder Buchungsdaten zunächst auf der Internetseite einloggen, um von seinem Konto auf betroffene Flüge zugreifen zu können: [4]
Flugannullierung Entschädigung Swiss
Das Flugunternehmen Swiss hat das gleiche Erstattungsmodell wie Lufthansa: [5]