Fluggastrechte Portale und Inkassobüros

Aus PASSAGIERRECHTE
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Bei einer Flugannullierung, einer Umbuchung oder einer Flugverspätung stehen dem Fluggast bis zu 600 Euro als Ausgleichszahlung zu. Dieser Anspruch wird durch die Fluggastrechteverordnung garantiert. Jedoch scheuen sich viele Reisende den Anspruch gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend zu machen, etwa weil sie nicht wissen wie, oder die eventuellen Kosten und Mühen scheuen. Der Reisende hat jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen. Zum einen kann er sich direkt an die Airline wenden, oder einen Anwalt oder eine Schlichtungsstelle einschalten.

Zudem wurden in den letzten Jahren auch viele Fluggastrechtportale gegründet, die den Anspruch des Fluggastes gegen eine Provision durchsetzen. Sie gehören zur großen Gruppe der Legal-Tech-Anbieter. Der Begriff Legal Tech beschreibt eine Digitalisierung der Rechtsberatung – Software oder Algorithmen erledigen Aufgaben, die sonst ein Anwalt übernommen hätte. Fluggastportale übernehmen für Flugreisende die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche gegen ihre Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug verspätet oder gestrichen wird. Automatisierte Abfragen auf den Websites der Fluggastportale überprüfen dabei, ob für bestimmte Flüge voraussichtlich eine Entschädigungsberechtigung besteht.

Wie funktionieren Fluggastrechteportale?

Die Funktionsweise von Fluggastrechteportalen besteht grundsätzlich daraus, die einem Fluggast zustehende Ausgleichszahlung gegen eine Gebühr durchzusetzen. Die Fluggastrechteportale stellen hierzu eine Eingabemaske bereit, die anhand der eingebenen Flugnummer und den Flugdaten die jeweiligen Ansprüche grob bewerten kann. Oft haben diese Systeme hierbei Zugriff auf Datenbanken, die relevante Umstände erfassen (z.B. Wetter, Arbeitskämpfe, Vulkanausbrüche).

Aus rechtlicher Sicht ist hierbei zunächst problematisch, dass unmittelbar nicht das Fluggastrechteportal, sondern der einzelne Fluggast Inhaber der Forderung gegen das Luftfahrtunternehmen ist (vgl. Aktivlegitimation). Hierzu bedienen sich die Fluggastrechteportale im Wesentlichen zweierlei rechtlicher Instrumente:

Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung (auch: Zession, vgl. § 398 BGB) entspricht der Arbeitsweise eines üblichen Inkassounternehmens. Hierbei überträgt der Fluggast seine Forderung an das Fluggastrechteportal, welches dann diese entweder in eigenem Namen oder in dem des Fluggasts durchzusetzen versucht. Bei Erfolg wird eine Provision erhoben (üblicherweise ca. 30%), welche von dem zugesprochenen Betrag abgezogen wird, der Rest wird an den Fluggast ausgezahlt

Unter einer Zession versteht man den vertraglichen Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Durch den Forderungsübergang auf den neuen Gläubiger, kann dieser (Forderungserwerber, Zessionar) die erworbene Forderung im eigenen Namen gegenüber dem Schuldner geltend machen. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, sofern sie genügend bestimmbar sind. Forderungen sind dann nicht abtretbar, wenn die Forderungsabtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist; wenn die Forderungsabtretung nicht ohne Veränderung des Inhalts der Forderung erfolgen kann; wenn die Forderung unpfändbar ist, oder wenn die Forderungsabtretung gesetzlich verboten ist.

Der Forderungsabtretungsvertrag selbst bedarf keiner Form. Sondervorschriften gelten für die Abtretung hypothekarisch gesicherter Forderungen.

Die abgetretene Forderung geht mit allen Sicherungs- und Vorzugsrechten, auf den neuen Gläubiger über. Dem Schuldner stehen auch gegenüber dem Zessionar alle Einwendungen zu, die er dem Zedenten gegenüber gehabt hatte.

Inkassoabtretung

Der Inhaber einer Forderung kann durch Vertrag seine Forderung an eine andere Person abtreten. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Durch die Abtretung tritt ein Gläubigerwechsel ein. Die Abtretung kann unterschiedlichen Zwecken dienen. Dient die Forderungsabtretung dem [Inkasso], dann liegt eine Inkassoabtretung vor. Beim Inkasso zieht der neue Gläubiger die Forderung ein und führt den Erlös an den Zedenten ab. Durch die Forderungsabtretung erlangt der Zessionar im Außenverhältnis die volle Gläubigerstellung. Er kann die Geldforderung im eigenen Namen geltend machen.

Forderungskauf

Einige Portale bieten zu dem einen Forderungskauf an. Auch hier tritt der Fluggast seine Forderung an das Fluggastrechteportal ab, dieses setzt diese in eigenem Namen durch. Im Gegensatz zu dem üblichen Inkasso-Modell erhält der Fluggast hier jedoch direkt einen Geldbetrag ausgezahlt - muss dafür jedoch eine deutlich höhere Gebühr entrichten (oft über 40%). Ein solches Sofortzahlungs-Angebot wird zudem oft nur in besonders eindeutigen Fällen angeboten.

Ein Forderungskauf ist ein Rechtskauf. Durch den Kauf einer Forderung erwirbt der Käufer die Forderung noch nicht. Der Kaufvertrag begründet lediglich Vertragspflichten. Zur Erfüllung der Pflicht bedarf es einer zusätzlichen Handlung. Beim Kauf einer Forderung ist dies die Abtretung. Durch die Abtretung wird eine Forderung auf eine andere Person übertragen. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Die Parteien schließen also zwei Verträge, den Kaufvertrag und den Abtretungsvertrag.

Da der neue Gläubiger durch die Abtretung an die Stelle des bisherigen Gläubigers tritt, kann der neue Gläubiger die erworbene Forderung gegenüber dem Schuldner im eigenen Namen geltend machen. Ein Forderungskauf durch den Käufer bringt Vorteile für den Verkäufer. Der Vorteil für den alten Gläubiger ist, dass er für die Forderung sofort Geld bekommt, ohne die Forderung selbst einziehen zu müssen. Das Geld für die Forderung (der Kaufpreis) ist die Gegenleistung für die Abtretung der Forderung. Der Forderungskauf ist ein vertragliches Austauschgeschäft. Den Kaufpreis bestimmen die Vertragsparteien und ist regelmäßig abhängig von der Werthaltigkeit der Forderung.

Der Forderungskauf ist ein vertragliches Austauschgeschäft. In seinem Rahmen unterliegt es aufgrund der Vertragsfreiheit der Entschließung der Beteiligten, die wechselseitig zu erbringenden Leistungen zu konkretisieren. Dabei ist davon auszugehen, dass jeder Vertragsteil seine eigenen Interessen bei der Bewertung von Leistung und Gegenleistung hinreichend wahrnimmt, um zu verhindern, dass der andere übervorteilt wird. Stellt sich später heraus, dass der Wert der Forderung ein anderer ist, sind diese nachträgliche bessere Erkenntnisse nicht geeignet, die von den Parteien in Wahrnehmung ihrer eigenen Belange ohne Willensmangel frei verantwortete Preisgestaltung in Frage zu stellen.

Den Verkauf und die Abtretung einer Geldforderung gegen Entgelt wird auch als sog. Factoring bezeichnet. Die Kosten der Begründung und Übertragung des Rechts trägt der Verkäufer.

Vor- und Nachteile der beiden Optionen

Größter Nachteil der üblichen Forderungsabtretung mit Inkassoservice ist die oft lange Wartezeit, die mehrere Monate bis über ein Jahr betragen kann: Der Dienstleister mahnt die entsprechende Fluggesellschaft zunächst schriftlich an, wenn notwendig wird erst dann ein Anwalt beauftragt. Zudem verzögern auch die Fluggesellschaften das Verfahren teilweise, oder es entstehen Schwierigkeiten bei nicht-deutschen Fluggesellschaften.
Andererseits ist die Gebühr, die der Dienstleister einbehält, geringer als bei einem Forderungskauf mit Sofortauszahlung.

Nimmt man ein Sofortzahlungs-Angebot in Anspruch, erhält der Kunde direkt eine Entschädigung gezahlt. Er profitiert auch insofern, als dass er dem Risiko einer möglicherweise eintretetenden Insolvenz einer Fluggesellschaft entgeht, dies ist dann Sorge des Dienstleisters. Anders als bei einem Inkasso-Service muss der Kunde keine Fragen zu seinem Fall mehr beantworten, der Konktakt zum Dienstleister ist nach Erhalt des Geldes regelmäßig beendet.
Allerdings ist eine erheblich höhere Gebühr an das Fluggastrechteportal zu bezahlen. Auch wird der Auszahlungsbetrag häufig auf einen gewissen Betrag limitiert (z.B. 450€). Sollte der Dienstleister einen höheren Betrag erstreiten als erwartet, behält er - als nunmehr Forderungsinhaber - diesen ein.

Zudem verliert man sein Recht zu entscheiden, was mit der Forderung passiert. Erhält das Portal zum Beispiel mehr Geld von der Airline als erwartet, gehört dieses dem Unternehmen.

Abtretungsverbote

Fluggesellschaften haben versucht, in ihren AGB's den Kunden vorzuschreiben, dass sie sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen direkt an die Airline wenden sollen, und nicht den Weg über Fluggastrecht-Portale gehen dürfen. Dieser Weg der Rechtsdurchsetzung ist nicht nur besonders bequem, da die Abtretung zumeist in wenigen Minuten online abgeschlossen ist und die weitere Durchsetzung alleinig von den Dienstleistern vorgenommen wird, sondern auch ohne finanzielles Risiko für den Fluggast - und steht damit im Einklang mit dem Grundgedanken der Fluggast-VO. Der Kunde habe ein überwiegendes Interesse an der Abtretung zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Es sei nicht ersichtlich, warum die Bearbeitung von Anfragen durch Fluggastportale einen höheren Aufwand verursachen würde als die von natürlichen Personen. Der Verbraucher müsse zudem in seiner Entscheidung frei bleiben, kostenpflichtige Unternehmen in solchen Fällen zu beauftragen. Welche Abzüge von der Entschädigung er hierbei in Kauf nehme, sei allein seine freie Entscheidung.

Nachdem zuletzt Ryanair versuchte, die Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Fluggastportale durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verbieten und ein solches Abtretungsverbot seit dem Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az.: 113 C 381/16) eine unangemessen Benachteiligung des Fluggastes darstellt, musste Ryanair reagieren.

Seit dem 12. Oktober 2016 gestattet Ryanair eine Abtretung erst dann, wenn der Fluggast seine Ansprüche zunächst unter Gewährung einer Reaktionsfrist der Airline von 28 Tagen oder einer "Frist, die nach dem anwendbaren Recht vorgesehen ist (je nachdem, welche die kürzere ist)", selbst geltend gemacht hat. So heißt es im Artikel 15.2.3 der AGB von Ryanair mit Stand vom 12. Oktober 2016.

Auch verstößt eine solche Norm gegen Art. 15 der Fluggastrechteverordnung: Diesem zu Folge dürfen die Rechte des Fluggastes insbesondere nicht durch den Beförderungsvertrag eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden.

Das Amtsgericht Bremen urteilte jedoch, dass ein Abtretungsverbot nicht in jedem Fall unzulässig ist ([AG Bremen Az: 9 C 63/17). Streitgegenstand waren erneut die AGB einer Fluggesellschaft mit unter anderem folgender Klausel:

"Die Abtretung von Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen uns ist ausschließlich an natürliche Personen zulässig, die in Ihrer Buchung als weitere Fluggäste mit aufgeführt sind oder, falls Sie Teilnehmer einer Reisegruppe sind, an andere Teilnehmer dieser Reisegruppe, sowie bei minderjährigen und geschäftsunfähigen Fluggästen an ihre gesetzlichen Vertreter. [...]

Da Fluggastrechteportale keine natürlichen Personen sind, ist eine Abtretung nach diesen AGB nicht möglich.Das AG Bremen urteilte, dass diese Klausel aus folgenden Gründen zulässig sei:

  • Keine unangemessene Benachteiligung: Die Klausel stelle - ungleich zu obigem Urteil des AG Köln - keine unangemessene Benachteilgung des Kunden dar, da nicht die Abtretung insgesamt ausgeschlossen würde, vielmehr erfolge lediglich eine Einschränkung.
  • Besonderes Interesse: Zudem habe die Fluggesellschaft ein schützenswertes Interesse an einem Ausschluss der Abtretung an nicht-natürliche Personen (insbesondere Fluggastportale). Durch die hohe Anzahl von Abtretungen an solche Portale sei es für die Fluggesellschaften teilweise kaum mehr möglich die einzelnen Forderungen den jeweiligen Fluggästen zuzuordnen. Die Regelung diene der Klarheit und Übersichtlichkeit der Vertragsabwicklung.

Arten der Entschädigungsportale

Flug­linien müssen in vielen Fällen Entschädigung leisten, wenn ihre Flug­gäste das Ziel stark verspätet erreichen oder der Flug ganz ausfällt. Diese Zahlung erfolgt in der Regel nicht freiwillig. Wer sich selbst die Auseinander­setzung mit der Fluggesell­schaft ersparen möchte, kann sich von Entschädigungs­diensten helfen lassen. Es zwei verschiedene Art solcher Dienste, umgangs­sprach­lich auch Flug­gast­helfer genannt: die Inkasso­dienste und die Sofort­entschädiger.

Inkassodienste

Der Vorteil von Inkassodiensten liegt im wesentlichen darin, dass der Kunde mit Ihnen weniger Aufwand hat. Fluggastrechte-Portale streiten mit Air­lines um Entschädigungen für betroffene Passagiere. Sie machen deren Forderungen gegen­über den Fluggesell­schaf­ten geltend. Kunden müssen auf der Website eines Flug­gast­rechte-Portals nur die Flug­daten eingeben und Angaben zur Person machen. Das Portal prüft, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, nimmt es den Fall an. Anschließend versucht es, zunächst außerge­richt­lich eine Zahlung zu erreichen. Klappt das nicht, reichen die Part­ner­anwälte der Dienste Klage ein.

Die Entschädigung erfolgt jedoch oft nur auf dem Klageweg. Weil die Dienste die Entschädigung teil­weise erst einklagen müssen, dauert es zum Teil mehr als ein Jahr, bis der Kunde das versprochene Geld erhält. Abzüglich der Erfolgs­provision für das Portal.

Diese Provision liegt je nach Anbieter zumeist zwischen 23 und 35 Prozent der von der Fluggesell­schaft gezahlten Entschädigung. Viele Portale nehmen allerdings nur Fälle, bei denen eine Zahlung der Air­line sicher ist.

Übersicht Inkassodienste

Fluggastrechteportal Erfolgsprovision Gründung Wartezeit (tlw. eigene Angaben) Maximale Auszahlung Domain
Airhelp.com 25-50%, 50%, wenn gerichtliche Schritte notwendig 2013 Mehr als eine Woche 450 Euro www.Airhelp.de
Aviclaim.de 30,25% 2016 --- www.Aviclaim.de
Captain-frank.com 23,8 % 2017 --- www.Captain-frank.com
Claimflights.de 26,78 % 2014 --- www.Claimflights.de
Complane.de 28,56 % 2017 --- www.Complane.de
EUclaim.de 30,94 % 2007 Mehr als eine Woche 450 Euro www.Euclaim.de
Fairplane.de 24-30 % 2011 Mehr als eine Woche 425,10 Euro www.Fairplane.de
Flightright.de 23,8 - 52,36 % 2010 Mehr als eine Woche 421,50 Euro www.Flightright.de
Flugerstattung.de 26,18 % 2016 --- www.Flugerstattung.de
Flugrueckerstattung.de 31,25 % 2012 --- www.Flugrueckerstattung.de
Flugverspaetet.de 29,75 % 2011 Mehr als eine Woche 421,50 Euro www.Flugverspaetet.de
Flugrecht.de 23,8 - 52,36 % 2014 --- www.Flugrecht.de
Givt.com 29 oder 49 % 2016 --- www.Givt.com
Myflyright.com 29,75 % 2016 --- www.Myflyright.com
Passengersfriend.de 36 % 2015 --- www.Passengersfriend.de
Refund.me 29,75 % 2012 --- www.Refund.me
Trustfly.de 26,18 % 2016 --- www.Trustfly.de
Wirkaufendeinenflug.de 29,75 % 2015 1-3 Werktage 350,10 Euro www.Wirkaufendeinenflug.de

Sofortentschädiger

Bei einer Sofortentschädigung erhält der Kunde den versprochenen Geldbetrag vorab. Diese Methode eignet sich am besten für kunden, die umgehend Geld erhalten wollen. Der Kunde gibt auf der Internetseite eines Portals nur seine Flug­daten ein. Der Dienst prüft, ob es sich lohnt, dem Passagier seinen Anspruch abzu­kaufen. Der Flug­gast hat oft inner­halb weniger Stunden sein Geld. Wird die Fluggesell­schaft später insolvent, bleibt der Passagier nicht auf seiner Forderung sitzen.

Sofort­entschädiger prüfen jedoch noch strenger als Portale, die mit Erfolgs­provision arbeiten, ob sie einen Fall über­nehmen. Wenn ja, schließen Kunde und Sofort­entschädiger einen Kauf­vertrag. Sofort­entschädiger zahlen nur einen Bruch­teil der Entschä­digung, die dem Kunden von der Air­line zusteht. Je nach Anbieter betragen die ­Abzüge zwischen 35 und 49 Prozent.

Dass Sofortentschädiger tendenziell höhere Abstriche ansetzen als Inkasso-Portale erklärt sich daraus, dass Sofortentschädiger in Vorleistung treten. Sie müssen deshalb in ihren Gebühren das Ausfallrisiko einpreisen, das sich zum Beispiel mit der Insolvenz von Air Berlin, Germania oder Small Planet Airlines verwirklicht hat.

Bei Sofortentschädigern stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Verzugszinsen nicht, da die Auszahlung ja immer unverzüglich nach Beantragung stattfindet.

Übersicht Sofortentschädiger

Fluggastrechteportal Erfolgsprovision Gründung Wartezeit (tlw. eigene Angaben) Maximale Auszahlung Domain
Captain-frank.com 35,7 % 2017 --- www.Captain-frank.com
Compensation2go.com 34,5 % 2016 1-3 Werktage 392 Euro www.Compensation2go.com
Ersatz-pilot.de 25-40 % 2017 1-3 Werktage 450 Euro www.Ersatz-pilot.de
EUflight.de 41,65 % 2016 1-3 Werktage 350,10 Euro www.Euflight.de
Fairplane.de individuell festgelegt 2011 --- Mehr als eine Woche www.Fairplane.de
Flugerstattung.de Individuell festgelegt 2016 --- www.Flugerstattung.de
Myflyright.com 41,65 % 2016 --- www.Myflyright.com
Passengersfriend.de 49 % 2015 --- www.Passengersfriend.de
Wirkaufendeinenflug.de 41,65 % 2015 -1-3 Werktage 350,10 Euro www.Wirkaufendeinenflug.de

Namhafte Fluggastrechteportale

Da es sich bei den Entschädigungszahlungen um einen sehr großen Markt handelt, gibt es dementsprechend auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern, die oftmals jedoch mit der gleichen Arbeitsweise agieren.

Arbeitsweise

Auszahlungshöhe

Grundsätzlich erbringen Fluggastportale ihren Dienst erfolgsunabhängig. Dies bedeutet, dass keines der Portale Fluggästen Gebühren berechnet, solange der Fluggast nicht auch seine Entschädigung erlangt. Vorschüsse muss der Nutzer nicht leisten, stattdessen verrechnen alle Anbieter ihre Provision mit der Ausgleichszahlung an den Kunden.

Inkasso-Dienste verlangen von Fluggästen eine niedrigere Provision verlangen als Sofortentschädiger. Dies kommt daher, dass Sofortentschädiger in Vorleistung treten. Sie müssen deshalb in ihren Gebühren das Ausfallrisiko einpreisen, das sich zum Beispiel mit der Insolvenz von Air Berlin verwirklicht hat.

Bei Inkasso-Portalen verbleibt dieses Risiko beim Kunden. Das Unternehmen bricht hier schlichtweg die Durchsetzung ab und der Kunde geht leer aus. Inkasso-Unternehmen drohen hier deshalb außer dem Aufwand für die abzubrechende Rechtsverfolgung keine Kosten, sodass sie ihre Provision grundsätzlich enger zirkeln können.

Verfahrensdauer

Ein eklatanter Klassenunterschied zwischen den verschiedenen Anbietern besteht bei der Wartezeit ihrer Nutzer bis zur Auszahlung der Entschädigung.

Inkasso-Dienstleister zahlen erst aus, wenn sie die Entschädigungsforderung eines Fluggastes erfolgreich durchgesetzt haben. Gelingt die Durchsetzung außergerichtlich, wird die Entschädigung schneller ausgezahlt.

Des Öfteren weigert sich eine Airline aber, ohne Beanstandungen zu zahlen. Dann kann es sogar einige Monate dauern, bis ein Gericht die Fluggesellschaft zur Zahlung verurteilt. Ist eine Klage im Ausland erforderlich oder das zuständige Amtsgericht überlastet, verzögert sich die Verfahrensdauer mitunter sogar auf über ein Jahr.

Sofortentschädiger gewähren Fluggästen direkt nach erfolgreicher Online-Prüfung einer Entschädigungsberechtigung die Auszahlung gegen Abtretung des Anspruchs.

Damit gehen sie gewissermaßen in Vorleistung und tragen das Risiko, dass sich der Anspruch des Nutzers am Ende doch nicht durchsetzen lässt.

Mit der Auszahlungsdauer geht noch ein weiterer wichtiger Aspekt einher, nämlich die Auszahlungsgewissheit. Sagt ein Sofortentschädiger eine Zahlung zu, weiß der Kunde, dass die Zahlung unverzüglich eingeht. Wenn dagegen ein Inkasso-Dienstleister eine Entschädigungsberechtigung als wahrscheinlich einstuft, bedeutet das noch nicht zwangsläufig dass umgehend ausgezahlt wird.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Gericht eine Airline nicht zu einer Zahlung verurteilt. Hier gehen die Nutzer eines Inkasso-Dienstleisters leer aus, während sie bei einem Sofortentschädiger die Auszahlung behalten dürfen. Ebenso verhält es sich, wenn ein Fluggastportal nach Vertragsschluss schon vor der gerichtlichen Durchsetzung feststellt, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, etwa wegen der Insolvenz der Airline.

Aufwand

Grundsätzlich brauchen alle Fluggastportale dieselben Angaben zu einem Flug, um mögliche Ansprüche zu prüfen und Fluggästen zu einer Entschädigung zu verhelfen. Die Entschädigungsberechtigung richtet sich immer nach der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Die nötigen Angaben zur Fallerfassung liefert der Fluggast. Tatsächlich aber variiert der Mitwirkungsaufwand in Abhängigkeit davon, wie ausgefeilt die Webformulare sind, die der Dienstleister zur Fallerfassung nutzt. Fragt ein Fluggastportal weniger Angaben über ein Online-Formular ab, kann der Fluggast den Meldevorgang schneller abschließen. Leider macht es die Prüfung eines konkreten Entschädigungsanspruches dann häufig erforderlich, bestimmte Daten — trotz Vorkontrolle im Online-Formular — telefonisch oder per E-Mail manuell zu erfassen.

Zu erwarten sind mögliche Rückfragen im Übrigen tendenziell eher bei den Inkasso-Diensten. Ergeben sich während des Rechtsstreits mit der Airline nämlich Rückfragen, muss sich der Fluggast ausführlich äußern. Andernfalls gefährdet er den Erfolg des Verfahrens und damit seiner Auszahlung.

Einzelne Portale

Airhelp

AirHelp etwa hat nach eigenen Aussagen in den vergangenen fünf Jahren Entschädigungen von immerhin 300 Millionen Euro durchgesetzt. Der Lohn dafür: Das Unternehmen bekommt rund 25 Prozent der Entschädigungssumme als Servicegebühr. Airhelp nutzt zu Werbezwecken häufig Studien über die größten Ärgernisse der Passagiere oder Verspätungsrankings von Airlines. Die AGB von AirHelp beinhalten zusätzlich eine Klausel, die es dem Fluggasthelferportal ermöglicht, Preise sowie die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.

Airhelp verfügt über eine Smartphone-App.

Claimflights

ClaimFlights ist ein auf die automatisierte Bearbeitung von Fluggastfällen spezialisiertes Unternehmen. Das Unternehmen arbeitet mit Vorbearbeitung von Rechtsfällen mit Hilfe von Prozessmanagement und Automatisierung. Claimflights arbeitet mit einer "no win = no fee" Basis (kein Gewinn = keine Gebühr). Das bedeutet, im Falle einer Niederlage im Prozess, dass Claim Flights sämtliche Anwaltskosten trägt und der Kunde nichts bezahlen muss. Claim Flights ist so überzeugt von seiner Qualität, dass falls ein Claim Flights Kunde den Fall vor Gericht verliert aber eine andere Person mit dem selben Anspruch mit einer anderen Firma oder Rechtsanwalt gewinnt, erhält der Claim Flights Kunde eine Rückerstattung.

Claimflights bietet seinen Kunden zudem ein Musterschreiben für Flugverspätungen an. Dies bietet Kunden die Möglichkeit den kostenlosen Brief persönlich zu schreiben, Nachforschungen in der öffentlich verfügbaren Datenbank zu betreiben und mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner, die genaue Höhe der Entschädigung auszurechnen. Claimflights ist erreichbar von Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr unter der auf der Webseite angegebenen Hotline.

Ersatz-Pilot

Ersatz-Pilot bietet seit 2017 ausschließlich eine Sofortentschädigung durch Forderungskauf an, es werden jedoch maximal 450€ ausgezahlt. Dies geschieht nach eigenen Angaben in nicht mehr als 14 Tagen. Ersatz-Pilot stellt auf seiner Website AGB zur Verfügung. Ersatz-Pilot bietet ferner bei Fällen in denen die Verspätung/Annullierung mindestens 90 Tage zurückliegt die Möglichkeit einer höheren Entschädigungszahlung. Aus steuerrechtlichen Gründen entstehen dann weniger Kosten für Ersatz-Pilot, der Dienstleister schreibt diesen ersparten Betrag dem Kunden gut.

EUclaim

Das 2007 in den Niederlanden gegründete Unternehmen ist seit sieben Jahren in Deutschland aktiv. EUclaim ist ein reine Inkasso-Dienstleister und bietet keine Sofortauszahlung an. EUclaim zahlt bei entsprechend langer Verfahrensdauer anfallende Zinsen anteilig an den Kunden aus. Sollte ein Kunde vor der endgültigen Entscheidung in seinem Fall entscheiden diesen nun doch nicht mit EUclaim durchsetzen zu wollen, behält sich EUclaim gemäß seinen AGB (Ziffer 3.8) vor, entstandene Aufwendungen vom Kunden zurückzufordern. Zögert sich die Durchsetzung hinaus, überlässt EUclaim Kunden gemäß Ziffer 3.4 der AGB außerdem abzüglich der Provision auch etwaige Verzugszinsen.

EUclaim wirbt damit, Zugriff auf eine Datenbank zu haben, die nicht nur alle verspäteten Flüge auflistet, sondern auch alle flugverkehrsrelevanten Daten speichert. Auf dieser Grundlage trifft EUclaim Voraussagen zur wahrscheinlichen Entschädigungssumme. Beauftragt ein von Verspätung betroffener Passagier EUclaim mit der Eintreibung der Entschädigungssumme, beträgt die Provision 22,5 %.

EUClaim ist erreichbar von Mo - Fr: 09:00 - 14:00 Uhr unter der auf der Homepage angegebenen Hotline.

EUflight

Das Portal EUFlight gehörte 2015 zu den ersten Dienstleistern, die eine Sofortzahlung durch Forderungskauf anboten. Ein Inkasso-Angebot besteht hingegen nicht. Passagiere verkaufen ihre Entschädigungsansprüche komplett und erhalten dafür innerhalb von 24 Stunden 65 Prozent der Entschädigungssumme; die restlichen 35 Prozent behält EUflight als Servicegebühr ein. Konkret: Bei Verspätungen auf der Kurzstrecke (bis 1500 km) kommen 145,88 Euro zur Auszahlung, bei Verspätungen auf der Mittelstrecke (1500 bis 3500 km) sind es 233,40 Euro und auf der Langstrecke (über 3500 km) 350,10 Euro.

Der Anbieter ist nur über Email oder das Kontaktformular erreichbar.

Flightright

Flightright wurde bereits 2009 gegündet. Das Portal bietet sowohl einen gewöhnlichen Inkasso-Dienst, als auch eine Sofortauszahlung an. Der Kunde kann sich auf der Website einloggen und so den aktuellen Stand seines Falls verfolgen, auch werden E-Mails mit Neuigkeiten versandt. Flightright behält Verzugszinsen für sich (siehe Ziffer 3.1 der AGB).

Bei Inkasso-Variante muss der Kunde teilweise monate­lang warten, bis Flight­right die Inkasso­arbeit erledigt und seinen Anspruch gegen­über der Air­line durch­gesetzt hat. Hat die Air­line gezahlt, behält Flightright bis zu rund 31 Prozent Forderung ein. Da Flightright die Entschädigung erst nach den Verhandlungen mit der Airline auszahlt, ist nicht exakt abschätzbar, zu welchem Zeitpunkt das ist.

Unter dem Schlag­wort Flightright Now verspricht das Portal die Auszahlung einer Sofort­entschädigung. Flight­right kauft die Forderung des Kunden und behält 41,65 Prozent von der Ausgleichszahlung ein. Entscheidet sich der Flug­gast für die Sofort­entschädigung, hat er das Geld inner­halb weniger Tage auf seinem Bank­konto. Flight­right bietet auch eine Über­weisung auf ein Paypal-Account des Reisenden an. Wählen Flug­gäste diese Auszahlungs­art, müssen sie allerdings einen kleinen Teil der Über­weisungs­summe an Paypal abgeben.

Diese Sofort-Option wird jedoch nur solchen Kunden angeboten, bei denen Flightright sicher ist, dass sie den Anspruch durchsetzen können. Des Weiteren hält Flightright die Kunden mit regelmäßigen E-Mails auf dem Laufenden. Der Anbieter ist von Mo - Fr: 08:00 - 16:00 Uhr unter der auf der Homepage angegebenen Hotline erreichbar.

Flugrecht

2014 gegründet, wurde das Portal 2018 an den Konkurrenten Flightright verkauft. Auf der Website werden aktuelle Verspätungen und hierzu kalkulierte Entschädigungszahlungen angezeigt. Mittels eines Entschädigungsrechners lassen sich Ansprüche auf der Website prüfen. Auch hier besteht nach Anlegen eines Nutzerkontos die Möglichkeit den aktuellen Stand des eigenen Falls zu überwachen. Flugrecht bietet ausschließlich einen Inkassoservice an. Zunächst versucht das Unternehmen durch Mahnschreiben, den Anspruch durchzusetzen. Ist dieser Weg erfolglos, reichen die Partneranwälte von Flugrecht.de Klage ein.

Wer sich von Flugrecht vertreten lassen will, braucht gerade mal zwei Minuten für den Vertragsabschluss (das Portal behält 25 Prozent der erstrittenen Summe ein). Das Portal zeigt auf der Website aktuelle Verspätungen und Flugausfälle weltweit an, inklusive daraus resultierender Entschädigungsansprüche.

Der Anbieter verfügt über eine Smartphone-App und ist nur über Email oder das Kontaktformular erreichbar.

Wir kaufen deinen Flug

Auch "Wir kaufen deinen Flug" bietet sowohl Inkasso-, als auch Sofortzahlung an. Nach eigenen Angaben wird der jeweilige Geldbetrag in drei bis 24 Stunden ausgezahlt. Das Legal-Tech Start-up ist seit Februar 2016 online. Anders als Flighright und Flugrecht.de, kauft „Wir kaufen deinen Flug“ die Forderungen von geschädigten Flugpassagieren ab. Innerhalb von wenigen Minuten kann der Anspruch kostenlos eingeschätzt werden lassen. Mithilfe eines Algorithmus prüft „Wir kaufen deinen Flug“, ob der Anspruch besteht und wie hoch die Entschädigung sein kann. Stimmt der Kunde der Sofortentschädigung zu, weist das Portal die Auszahlung innerhalb von drei bis 24 Stunden an.

Als Provision nimmt „Wir kaufen deinen Flug“ 25% bis 35% zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie viel Provision exakt von der Entschädigungssumme abgezogen wird, hängt vom jeweiligen Fall ab. Leider hat das Unternehmen keine AGB auf der Webseite veröffentlicht, sodass es zu vielen Aspekten wie der Vertragskündigung oder Vergleichsangeboten keine Regelungen gibt.

Der Anbieter verfügt über eine Smartphone-App, und ist erreichbar von Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr unter der auf der Homepage angegebenen Hotline.

Refund.me

Der Dienstleister Refund.me bietet lediglich einen Inkasso-Service an. Auf der Website von Refund.me findet sich eine AGB. Refund.me wurde 2012 gegründet, und kann als Dienstleister nach eigenen Angaben in 150 Ländern juristisch aktiv werden. Nach eigenen Angaben behandelt Refund.me Fälle von 350 Fluggesellschaften. Als Provision werden 25 Prozent der erstrittenen Entschädigungssumme einbehalten – ganz gleich, ob die Entschädigung aus einer Flugverspätung, einem verpassten Anschlussflug, einer Überbuchung oder aus einer Flugannullierung resultierte.

Der Anbieter verfügt über eine Smartphone-App und ist nur über Email oder das Kontaktformular erreichbar.

Fairplane

Fairplane gibt auf seiner Website keine feste Gebühr für seine Inkasso-Dienstleistung an, diese bewegt sich zwischen 24-35%. Auch hier werden Verzugszinsen an den Kunden ausgezahlt. Über das Angebot "Fairtravel" bietet Fairplane ein jährliches Abonnement an, was einer Versicherung für Flugverspätungen ähnelt. Hierbei zahlt der Kunde jährlich einen fixen Betrag und kann dafür die Dienste von Fairplane in Anspruch nehmen. Entsprechend sind keine anderen Gebühren an Fairplane zu zahlen.

Alternativ haben entschädigungsberechtigte Passagiere bei Fairplane auch die Möglichkeit, sich binnen 24 Stunden Geld auszahlen zu lassen, wobei das Portal dann allerdings nur 50 bis 60 Prozent der zu erwartenden Entschädigungssumme überweist und den Rest als Provision behält.

Der Anbieter verfügt über eine Smartphone-App und ist von Mo - Fr: 08:00 - 16:00 Uhr unter der auf der Homepage angegebenen Hotline erreichbar.

Compensation2go

Das Portal mit Sitz in Bochum wurde 2016 gegründet. Angeboten wird nur eine Sofortauszahlung. Der Dienstleister bietet zudem ein Muster-Formular für Fluggäste an, die ihre Ansprüche selbst durchsetzen möchten. Es funktioniert wie viele andere Verbraucherportale für Fluggastrechte. Der Anspruch kann kostenlos auf der Webseite geprüft werden.

Von der Entschädigungssumme zieht Compensation2go eine Provision von 29% zuzüglich Mehrwertsteuer ab. Von den folgenden Beträgen wird die Provision sowie die Mehrwertsteuer abgezogen: 250€ bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer, 400€ bei einer Strecke bis 3.500 Kilometer innerhalb der EU und 600€ bei einer Strecke über 3.500 Kilometer.

Wurde euch ein Alternativflug angeboten, der wahrgenommen wurde, halbiert sich die jeweilige Forderung, wenn dieser Alternativflug mit unwesentlicher Verspätung am Ziel eintrifft.

Der Anbieter ist erreichbar von Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr unter der auf der Homepage angegebenen Hotline.

Alternativen zu Fluggastrechteportalen

Wer sich dazu entschließt, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, hat drei Möglichkeiten: diese selbst einreichen, den Fall an einen Anwalt übergeben oder auf Dienstleister und Schlichtungsstellen zurückzugreifen, die dabei helfen, Entschädigungen zu erwirken. Dabei ist es ratsam, sich im ersten Schritt an die Airline selbst zu wenden. Ist diese nicht kooperativ, können im zweiten Schritt Schlichter, Anwälte oder Inkassodienste zu Rate gezogen werden.

Anspruch selbst durchsetzen

Natürlich kann der Fluggast auch selbst versuchen seinen Anspruch durchzusetzen. Allerdings sind hierfür regelmäßig umfangreiche juristische Kenntnisse erforderlich, auch stellt dies einen nicht unerheblichen Aufwand dar. Zuletzt besteht die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft die Forderungen schlichtweg ignoriert.

Schlichtungsstelle

Der betroffene Fluggast kann sich neben Fluggastrechteportalen auch an eine Schlichtungsstelle wenden, namhaft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Diese erhebt im Gegensatz zu gewinnorientierten Inkasso-Dienstleistern keine Gebühr und versucht einen Schlichtungsspruch binnen 90 Tagen zu erwirken. Andererseits sieht sich die SÖP seitens der Fluggastrechteportale der Kritik ausgesetzt, diese würde die dem Fluggast zustehenden Ansprüche nicht vollständig durchsetzen. Im Gegenzug führt diese die Kritik auf die Angst vor Konkurrenz zurück.
Der Schlichtungsspruch ist ferner - im Gegensatz zu einem Urteil - nicht verbindlich.

Der Vorteil einer Schlichtungsstelle liegt darin, dass der Reisende die Chance auf volle Entschädigung hat. Die Berliner Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) vermittelt bei Streit zwischen Passagier und Fluggesell­schaft. Kunden haben hier die Chance auf volle Entschädigung ohne Kosten. Die Schlichtung ist für Verbraucher stets kostenfrei, auch bei erfolg­losem Verfahren. An das Ergebnis ist ein Passagier nur gebunden, wenn er sich auf den Vorschlag des Schlichters einlässt. Sieht die Empfehlung weniger als 100 Prozent der Entschädigung vor, kann der Kunde ablehnen und andere Varianten nutzen. Flug­gäste können bei der SÖP auch Ansprüche wegen Gepäck­schäden geltend machen und die Erstattung von Hotel­kosten fordern, die wegen einer Annullierung entstanden sind. Die Söp ist die Adresse für Kunden aller deutschen und vieler ausländischer Air­lines wie Ryanair und Easyjet. Für alle übrigen ist das Bundesamt für Justiz zuständig.

Der Kontakt zur Schlichtungsstelle ist jedoch erst nach dem Kontakt zur Airline möglich. Wer sich an die Schlichtungsstelle wenden will, muss vorher selbst das Unternehmen zur Zahlung aufgefordert haben. Zudem kann der Weg über die Schlichtungsstellen einige zeit in Anspruch nehmen. Angestrebt ist zwar eine maximal dreimonatige Verfahrens­dauer. Zuletzt hat die Schlichtung in zahlreichen Fällen aber auch länger gedauert.

Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung des Anspruch auf Entschädigung gehemmt. Grund­sätzlich haben Reisende nach Ablauf des Jahres, in dem der Verspätungs­flug statt­fand, drei Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die SÖP gibt ihre eigene Quote erfolgreicher Schlichtungen mit rund 75 Prozent an. Zudem nimmt die SÖP anders als in der Regel die Fluggastrechte-Portale auch Fälle an, in denen die Erfolgsaussichten nicht ganz eindeutig sind.

Rechtsanwalt

Der Fluggast kann auch einen Anwalt für Flugrecht einschalten. Im Erfolgsfall entstehen für ihn keine Kosten. Auch ist es möglich, dass ein Fall vom automatisierten System der Fluggastrechteportale abgewiesen wird, von einem Anwalt hingegen erfolgreich durchgesetzt werden kann. Mithilfe eines Reise­rechts­experten kann die Zahlung mitunter sehr schnell kommen. Manche Air­lines wissen, dass Juristen nach dem Ablauf einer Frist sofort klagen und zahlen dann, um nicht auch noch Prozess­kosten zahlen zu müssen. Wer selbst einen Anwalt einschaltet, hat immer ein Kostenrisiko für denn Fall einer Niederlage vor Gericht.

Wegen dieses Risikos und weil es bei der Flug­gast­entschädigung nur um relativ geringe Beträge geht, kommt für viele dieser Weg nur infrage, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung haben. Der Streit mit einer Air­line ist über jede Rechts­schutz­versicherung versichert, es sei denn es handelt sich um eine Spezial­police, die etwa ausschließ­lich Miet­rechts-Fälle versichert. Der rechts­schutz­versicherte Mandant muss bei einer Nieder­lage nur den mit dem Versicherer vereinbarten Selbst­behalt zahlen.

Siehe hierzu: Anwalt für Flugrecht; Anwalt für Reiserecht; Anwaltsregister; Anwaltsdatenbank der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht