Handgepäck

Aus PASSAGIERRECHTE
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Das Handgepäck umfasst alle Gepäckstücke, die ein Fluggast in die Kabine mitnimmt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Regel auf ein Gepäckstück begrenzt, für welches es weitere Bestimmung bezüglich der höchsten erlaubten Maße und des maximalen Gewichtes gibt. Oft sind auch eine Damentasche und ein Laptop mit Tasche erlaubt. Für die im Handgepäck mitgeführten Sachen gibt es strenge Bestimmungen, die die Sicherheit an Bord des Flugzeuges erhöhen. Im Flugzeug muss das Handgepäck in die Ablage über den Sitzen weggeräumt werden. Schweres Gepäck sollte aber unter dem Vordersitz verstaut werden.

Zugelassene Größe und Gewicht

Die Kontrolle der Maximalmaße und des Maximalgewichts werden immer strikter, so dass es schon bei einer geringen Überschreitung der Vorgaben zu einem enormen Mehrpreis (durchschnittlich 30 - 50 €) führen kann. Deshalb empfiehlt es sich, diese wichtigen Informationen vor Abflug in Erfahrung zu bringen und einzuhalten, da es auch hier immer wieder zu Änderungen kommt.

Handgepäckabmessungen

Die erlaubte Größe ist nicht einheitlich festgelegt, weshalb die zugelassenen Maße des Handgepäcks je nach Fluggesellschaft variiert. Viele Fluggesellschaften geben die maximalen Abmessungen von 55 x 40 x 20 cm für das Handgepäck aufgrund der Empfehlung der IATA von 56 x 45 x 25 cm. Beim Abmessen des Handgepäckstücks ist es wichtig, alle Griffe, Außentaschen und Rollen mit einzurechnen, da die angegebenen Maße diese mit einschließen.

Gewicht des Handgepäckstücks

Das zugelassene Gewicht ist ebenso wie die Größe nicht einheitlich festgelegt, weshalb es bei der Gewichtsbestimmung der verschiedenen Fluggesellschaften zu großen Unterschieden kommen kann. Das Maximalgewicht befindet sich meistens zwischen 5 kg und 12 kg.

approved carry-on

Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim Check-in mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" oder auch "approved cabin bag" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird. Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das Boarding beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.

Liste Handgepäcksbestimmungen verschiedener Fluggesellschaften

Die angegebenen Bestimmungen beziehen sich auf die Handgepäckstücke von Fluggästen, die in der Economy Class reisen. Keine Gewähr auf die untenstehenden Werte. Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug auf den entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft über die Gepäckbestimmungen.

Fluggesellschaft max. Abmessung max. Gewicht
Adria 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Aerolineas Argentinas l + b + h = max. 115 cm 10 kg (Inland Argentinien 8 kg)
Aer Lingus 55 x 40 x 24 cm 10 kg
Aeroflot 55 x 40 x 25 cm 10 kg
Air Algerie 55 x 35 x 25 cm 10 kg
Air Baltic 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm insgesamt 8 kg
Air Canada 55 x 40 x 23 cm
Air China 55 x 40 x 20 cm 5 kg
Air Dolomiti 55 x 40 x 20 cm 7 kg
Air France 55 x 35 x 25 cm 12 kg
Air Malta 55 x 40 x 20 cm 10 kg
Air Moldova 50 x 40 x 25 cm 8 kg
AirSerbia 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Alitalia 55 x 35 x 25 cm 8 kg
American Airlines 56 x 36 x 23 cm
ASL Airlines France l + b + h = max. 115 cm (nur ein Gepäckstück) 8 kg
Atlasglobal 56 x 45 x 25 cm 8 kg
Austrian Airlines 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Belavia l + b + h = max. 115 cm 8 kg
Blue Air 55 x 40 x 20 cm 10 kg
British Airways 56 x 45 x 25 cm 23 kg
Brussels Airlines 55 x 40 x 23 cm 12 kg
Bulgaria Air 55 x 40 x 23 cm 10 kg
Cathay Pacific Airways 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Condor 55 x 40 x 20 cm 6 kg
Croatia Airlines 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm 8 kg
Czech Airlines 55 x 45 x 25 cm 8 kg
Delta Air Lines 56 x 35 x 23 cm
easyJet 56 x 45 x 25 cm
Edelweiss Air 55 x 40 x 23 cm 8 kg
EgyptAir 58 x 45 x 25 cm 8 kg
Emirates 55 x 38 x 20 cm 7 kg
Etihad Airways 50 x 40 x 25 cm 7 kg
Eurowings 50 x 40 x 23 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm 8 kg
Finnair 56 x 45 x 25 cm 8 kg
Germania 55 x 40 x 20 cm 6 kg
Iberia 56 x 45 x 25 cm
Icelandair 55 x 40 x 20 cm 10 kg
KLM 55 x 35 x 25 cm 12 kg
LATAM 55 x 35 x 25 cm 8 kg
Laudamotion 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine) 10 kg
Lufthansa 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Malaysian Airline 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Norwegian 55 x 40 x 23 cm 10 kg
Oman Air 51 x 41 x 24 cm 7 kg
Pegasus Airlines 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Qantas Airways 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Qatar Airways 50 x 37 x 25 cm 7 kg
Royal Air Maroc l + b + h = max. 115 cm 10 kg
Ryanair 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine) insgesamt 10 kg
SAS 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Singapore Airlines l + b + h = max. 115 cm 7 kg
SunExpress 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Swiss 55 x 40 x 23 cm 8 kg
TAP Air Portugal 55 x 40 x 20 cm 8 kg
TUIfly Deutschland 55 x 40 x 25 cm 10 kg
Turkish Airlines 55 x 40 x 23 cm 8 kg
United Airlines 56 x 35 x 22 cm + zusätzl. Tasche 43 x 25 x 22 cm
Vietnam Airlines 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Vueling 55 x 40 x 20 cm 10 kg
Wizz Air 55 x 40 x 23 cm 10 kg

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Es dürfen aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes folgende Gegenstände nicht mit in die Passagierkabine genommen werden:

  • Waffen jeglicher Art
  • Gegenstände, die nur wie Waffen aussehen oder als Waffe gebraucht werden können (z.B. Baseballschläger, Sricknadeln, usw.)
  • Kinderspielzeug in Form von Waffen
  • Messer, die länger als 6 cm sind, und Rasierklingen
  • explosions-, brandgefährliche oder ätzende Stoffe und Flüssigkeiten

Die IATA gibt allgemeine Richtlinien für Fluggäste vor, die aber je nach Fluggesellschaft, Flugzeugtyp oder Flugstrecke variieren können. Ein Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz kann zu 2 Jahren Freiheitsstrafe führen.

Mitnahme von Flüssigkeiten

Flüssigkeiten dürfen nur in eingeschränkten Mengen mitgenommen werden. Über die Regelungen der Mitnahme von Flüssigkeiten gibt die EU-Handgepäcksrichtlinie Aufschluss. Folgende Vorschriften müssen eingehalten werden:

  • Flüssigkeiten, Cremes, Gels dürfen nur in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden.
  • Größere Behältnisse, die beispielsweise nur halb voll sind, sind nicht zulässig.
  • Zu den Flüssigkeiten zählen auch Deodorants, Zahnpasta, Parfüms, Kosmetik (wie z.B. Mascara), Lotionen, Rasierschaum, Haargel, Duschgel, Suppen, Marmelade, Sirup, Honig oder Leberwurst.
  • Alle Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (mit fest integriertem Zipper oder einer Druckverschlussleiste) von max. 1 Liter verstaut werden.
  • Ein Plastikbeutel ist pro Passagier erlaubt und muss bei der Sicherheitskontrolle separat gezeigt werden.
  • Medikamente, Babynahrung und Spezialnahrung sind von diesen Richtlinien nicht betroffen. Babys müssen allerdings mitreisen und kranke Reisende müssen im Zweifelsfall nachweisen können, die eingepackten Medikamente zu benötigen (beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen Dosierungshinweis eines Apothekers).

Man kann jedoch eine leere Plastikflasche mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen und diese im Wartebereich vor dem Boarding mit Trinkwasser befüllen, um für den Flug ausgestattet zu sein.

Wertvolle Gegenstände

Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, wertvolle Gegenstände, sofern ihre Maße und Gewicht zulässig sind, im Handgepäck mitzuführen. Für den Verlust von Gepäck mit besonderen Wertsachen, welche aber problemlos im Handgepäck transportiert werden können, ordnen die Gerichte in der Regel keinen Schadensersatz an, da solche Situationen einen sogenannten Fall des Mitverschuldens darstellen.

Zusätzliches Handgepäck

Im Regelfall ist es dem Passagier, der in der Economy Class reist, nur erlaubt, ein Handgepäck in die Flugzeugkabine mitzunehmen. In der Business Class kann man in der Regel 2 Handgepäckstücke mitnehmen. Viele Fluggesellschaften gestatten jedoch die Mitnahme eines zusätzlichen persönlichen Gegenstandes (personal item). Dieser sollte sichtbar kleiner sein, als das reguläre Handgepäckstück. Folgende Gegenstände können ein „personal item“ sein:

  • elektronische Geräte wie beispielsweise eine kleine Kamera oder ein Laptop/Notebook
  • Kleidung, wie zum Beispiel eine Jacke oder ein Mantel
  • eine kleine Handtasche
  • ein Gehstock oder Krücken
  • Lesematerial

Sonderregelungen beim Handgepäck

Mitreisende Kleinkinder

Bei mitreisenden Kleinkindern unter 2 Jahren darf häufig ein zusätzliches Handgepäckstück mit in die Flugzeugkabine genommen werden:

  • ein faltbarer Buggy
  • eine Baby-Tragetasche
  • ein Kinderautositz

Haustiere

Haustiere dürfen nur unter bestimmten Umständen während des Fluges in der Passagierkabine untergebracht werden. Hierbei spielt unter anderem die Größe und die Art des Tieres eine entscheidende Rolle. Die Regelungen können je nach Fluggesellschaft variieren. Kleintiere, wie Hunde und Katzen, können in einem wasserdichten und verschlossenem Behältnis auf dem Boden vor dem eigenen Sitz transportiert werden, solange die Anforderungen der maximalen Abmessungen und des Gewicht eingehalten werden. Üblicherweise werden zusätzliche Kosten für die Mitnahme eines Haustieres fällig. Andere Kleintiere, wie beispielsweise Kaninchen, Vögel oder Reptilien, dürfen generell nicht in der Flugzeugkabine transportiert werden. Tiertransporte müssen in jedem Fall einige Tage vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Auch sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass es keine Garantie für die Mitnahme des Haustieres gibt. Eine generelle Möglichkeit ist auch der Transport des Tieres in einem speziellen, klimatisierten Frachtraumbereich. Hierbei gilt ebenfalls die Regelung des verschlossenen, wasserdichten Behältnisses (sog. Flugbox). Die Box muss eine geeignete Größe für das Tier haben und mit einem gefüllten Trinkwasserbehälter ausgestattet sein. Auch hier wird eine zusätzliche Gebühr berechnet.

Musikinstrumente

Musikinstrumente fallen zwar nicht in die Rubrik der gefährlichen Gegenstände, jedoch gibt es hier Sonderregelungen, da sie aufgrund ihrer Größe nur unter bestimmten Umständen als Handgepäck in die Passagierkabine mitgenommen werden dürfen. Hier variieren die Reglementierungen je nach Fluggesellschaft. Meistens können Instrumente bis zu einer Größe einer Gitarre mit in der Kabine transportiert werden. Falls dieses als zusätzliches Handgepäckstück zählt, können häufig zusätzliche Kosten dafür entstehen.